Seit der Einführung der sogenannten 12-Uhr-Regelung an Tankstellen in Schleswig-Holstein sind der Landesregierung rund 28.000 auffällige Preiserhöhungen bekannt geworden. Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministers auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Kianusch Stender (SPD) hervor.
Die Meldungen erreichen das Ministerium über zwei Wege: über Anzeigen aus der Bevölkerung – bislang acht – und über die monatlichen Datenzulieferungen der Markttransparenzstelle Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt. Diese speist sich aus den Echtzeit-Preismeldungen der Tankstellenbetreiber. Auffällig gelten dabei bereits alle Preiserhöhungen ab 12:01 Uhr; ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, entscheidet sich erst im Einzelfall. Eine Ahndung wäre als Bußgeldverfahren möglich, mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Verteilung der auffälligen Preisänderungen ist laut Ministerium nur bedingt aussagekräftig: Viele Preise werden von Preishoheitsinhabern vorgegeben, die häufig in anderen Ländern sitzen. Für die Monate April bis August weist die Antwort mehrere hundert auffällige Änderungen im Monat aus – mit regionalen Schwerpunkten unter anderem im Kreis Schleswig-Flensburg, in Kiel und Neumünster.
Offen ist die künftige Zuständigkeit für Kontrolle und Ahndung: Das Ministerium prüft derzeit die Optionen, auch die eigene Weiterbearbeitung, während es über den Bundesrat zugleich für eine Abschaffung der 12-Uhr-Regelung eintritt – nach eigenen Angaben hat sie nicht nachweisbar zu niedrigeren Kraftstoffpreisen geführt und erzeugt zusätzlichen bürokratischen Aufwand.



