Kronshagen. Der Ausschuss für Bauwesen und Wirtschaft hat in seiner Sitzung am 10. September 2026 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Ehemaliger Gartenmarkt“ aufzustellen. Die Gemeinde macht diesen Beschluss öffentlich bekannt; die Bekanntmachung ist auf den 17. September 2026 datiert.
Das Plangebiet wird im Osten durch die Verkehrsfläche des Suchsdorfer Weg begrenzt, die teilweise einbezogen wird, im Süden durch eine Wiese am Ottendorfer Weg, im Westen durch die Bebauung des Habichtsweges und im Norden durch die Grundstücksflächen am Appenrader Weg und Helene-Lange-Weg.
Über den Stand vor dem Beschluss hatte der Ausschuss bereits im Juni beraten. Der frühere Beitrag steht unter Im Bauausschuss wächst vor allem der Sachstand. Der Aufstellungsbeschluss ist eine Planungsebene, keine Baugenehmigung.
Quellen
Gemeinde Kronshagen, örtliche Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 42, abgerufen am 30. Oktober 2026.



