Wenn das Land den Ganztagsausbau an Schulen fördert, sollen vorhandene Räume möglichst doppelt genutzt werden, bevor neue gebaut werden. Bislang hat das nach Angaben der Landesregierung zu keinen abgelehnten oder gekürzten Förderanträgen geführt. Das Bildungsministerium berichtet in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion, die neu im Landtagssystem veröffentlicht ist.
„Eine Ablehnung der Förderung bzw. eine Nichtförderfähigkeit von Kosten aufgrund bestehender Möglichkeiten zur Doppelnutzung vorhandener Räumlichkeiten im Bestand ist bislang nicht erfolgt“, teilt die Regierung mit – sowohl für die vor Juni 2026 bewilligten Anträge als auch für die Bescheide nach der Überarbeitung der FAQ im Juni 2026.
Wie das Doppelnutzungsgebot geprüft wird
Abgefragt werde das Doppelnutzungsgebot seit Beginn des Verfahrens im Antragsformular, berichtet die Regierung. Bei den bewilligten Anträgen prüfte die Investitionsbank IB.SH, ob die erforderlichen Angaben zur Nutzung der Bestandsräume vollständig vorlagen; bei Widersprüchen oder Unklarheiten wurden die Antragsteller um Rückfragen gebeten. Seit Juli 2026 gibt es zudem eine gemeinsame Arbeitsgruppe der IB.SH und des Bildungsministeriums für Förderfälle mit einem Volumen von mehr als 1,5 Millionen Euro. Sie soll die Prüfung größerer und komplexerer baulicher Maßnahmen beschleunigen.
Feste Quoten für das Nutzungsverhältnis von Unterricht und Ganztagsbetrieb gebe es nicht, berichtet die Regierung. Maßgeblich sei die konkrete Nutzungsmöglichkeit der jeweiligen Räumlichkeiten im Einzelfall. Die konkretisierten FAQ zum Ganztagsprogramm fordern eine nachvollziehbare Darstellung der vorhandenen Raumsituation, der bestehenden Nutzungen sowie der Gründe, die einer weitergehenden Doppelnutzung entgegenstehen.
Quellen
Drucksache 20/4823: Kleine Anfrage der Abgeordneten Annabell Krämer (FDP) und Antwort der Landesregierung (Stand 28. September 2026): landtag.ltsh.de



