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Schleswig-Holstein

MwSt-Rabatt auf Lebensmittel: Ausschuss sagt Nein

Der Finanzausschuss des Landtags hat dem SSW-Antrag zur Mehrwertsteuersenkung auf gesunde Lebensmittel eine Absage erteilt. Im Plenum entscheiden die Fraktionen in den laufenden Plenartagen.

Christian Muschick ·

Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat dem Antrag des SSW zur Mehrwertsteuersenkung auf gesunde Lebensmittel (Drucksache 20/4309) am 1. Oktober 2026 eine Absage erteilt. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Antrag abzulehnen – mit den Stimmen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von SPD und SSW. Der mitberatende Umwelt- und Agrarausschuss hatte sich im Einvernehmen mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses geäußert.

Was der Antrag vorsah

Der Antrag, den der SSW im April 2026 eingereicht hatte, forderte die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass der Mehrwertsteuersatz auf „gesunde Lebensmittel“ auf 0 Prozent abgesenkt wird. Konkret nannte der Antrag Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte und Vollkornprodukte. Begründet wurde der Vorstoß mit gestiegenen Lebensmittelpreisen, gesundheitlicher Chancengleichheit und der Erwartung, dass langfristig Folgekosten durch ernährungsbedingte Erkrankungen zurückgehen würden.

Offen blieb dabei die zentrale Frage, was unter „gesunden Lebensmitteln“ zu verstehen ist und wie eine solche Differenzierung innerhalb des bestehenden ermäßigten Steuersatzes für Lebensmittel im Detail ausgestaltet wäre. Die schriftlichen Stellungnahmen der Fraktionen hatten diese Fragen nicht abschließend geklärt, was in der Ausschussberatung eine Rolle spielte.

Was nun folgt

Das Plenum des Landtags entscheidet in den Plenartagen vom 7. bis 9. Oktober 2026 abschließend über den Antrag. Für den Fall einer Ablehnung wäre die Bundesratsinitiative damit vom Tisch; für den Fall einer Annahme müsste die Landesregierung die nächsten Schritte konkretisieren – insbesondere die zu klärende Definition von „gesunden Lebensmitteln“ und die steuerlichen Folgen.

Quellen

Schleswig-Holsteinischer Landtag: Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drs. 20/4807 (2.10.2026). SSW-Antrag Drs. 20/4309 (7.4.2026).