Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 30. September 2026, einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen – das so genannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Ziel ist es, die finanziell angeschlagene Kasse zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung von Pflegebedürftigen und die Unterstützung pflegender Angehöriger neu auszurichten. In Deutschland sind nach Angaben der Bundesregierung bereits mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet sie für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro.
Neue Gelder für die Versorgung zu Hause
Kernstück des Entwurfs ist ein neuer Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörige frühzeitig unterstützen, die Versorgung zu Hause verbessern und Selbstständigkeit möglichst lange erhalten. Menschen ab Pflegegrad 2 erhalten ein Sozialraumbudget, das niedrigschwellige Hilfen aus dem sozialen Umfeld finanzieren soll; für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre ist ein höheres Budget vorgesehen. Fällt eine pflegende Person ungeplant aus, soll ein Überbrückungsbudget die Versorgung sichern. Zudem sollen Einzelleistungen in neuen Budgets für die ambulante Pflege gebündelt und Pflegekassen mit einem digitalen „Pflege-Cockpit“ ausgestattet werden, um Ansprüche übersichtlicher zu machen.
Finanzierung: Satz stabil, aber Beiträge können steigen
Der allgemeine Beitragssatz soll in den kommenden Jahren bei 3,6 Prozent gehalten werden. Auf der Einnahmeseite sieht der Entwurf eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, einen höheren Beitrag für Kinderlose sowie Änderungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern und bei Minijobs vor. Für einzelne Versicherte können die Beiträge dadurch steigen, auch wenn der Satz stabil bleibt. Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin einen Teil der Pflegekosten; die Länder werden aufgerufen, durch die Übernahme von Investitionskosten zur Senkung der Eigenanteile beizutragen.
Scharfe Kritik aus Kiel
Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Aminata Touré bewertet den Kabinettsbeschluss scharf: „Diese sogenannte Pflegereform ist in Wahrheit ein reines Sparpaket, das zu Lasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen geht.“ Besonders problematisch sieht sie die Eigenanteile: Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Pflegejahr betrage in Schleswig-Holstein derzeit 3.100 Euro pro Monat und liege damit knapp unter dem Bundesdurchschnitt. Nach den Plänen der Bundesregierung soll dieser Betrag künftig auch im zweiten Pflegejahr zu zahlen sein. Touré lehnt das ab und fordert stattdessen einen sozial gestaffelten Pflegedeckel, einen erweiterten Kreis der Einzahler sowie die Rückzahlung von Corona-Krediten des Bundes an die Pflegekassen. In Schleswig-Holstein werden nach ihren Angaben 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt. Touré hatte am Abend davor, am 29. September, auf einer eigenen Diskussionsveranstaltung zur Zukunft der Pflege in Kiel rund 150 Gäste zusammengebracht – darunter Experten, Fachkräfte, pflegende Angehörige und Bürgerinnen und Bürger.
Was jetzt kommt
Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren; die vorgeschlagenen Änderungen gelten damit noch nicht. Parallel soll eine Pflegestrukturkommission eingesetzt werden, der Einsetzungsbeschluss ist für den 7. Oktober 2026 vorgesehen. Die Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine langfristig tragfähige Versorgung und Finanzierung vorlegen; angestrebt ist, darauf aufbauende Reformen zum 1. Juli 2027 in Kraft zu setzen.
Quellen
Bundesregierung: Im Kabinett beschlossen: Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026). Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung SH: Erklärung von Sozialministerin Touré zum PNOG (30.09.2026).



