Die Machbarkeitsstudie für die vierte Reinigungsstufe der Kläranlage Kiel ist abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Heiner Garg (Drucksache 20/4811) hervor, die am 22. September 2026 veröffentlicht wurde. Die vierte Reinigungsstufe soll Spurenstoffe aus dem Abwasser entfernen und ist für alle Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten bis Ende Juli 2027 gesetzlich vorgeschrieben.
Fünf Anlagen betroffen
Für Schleswig-Holstein betrifft die Vorgabe fünf Kläranlagen: Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster und Hetlingen. Der Stand der Machbarkeitsstudien ist dabei unterschiedlich: In Kiel ist die Studie bereits durchgeführt, in Lübeck und Hetlingen läuft sie, für Neumünster wird die Ausschreibung vorbereitet (Voraussicht: nächstes Jahr), und für Flensburg liegt noch keine Studie vor, weil dort die Vorgaben der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) zum Stickstoff abgewartet werden.
Kosten: 8,4 Millionen Euro in Rendsburg
Als Referenzwert nennt die Landesregierung die Kläranlage Rendsburg, die 2025 als Pilotprojekt die vierte Reinigungsstufe erhalten hat und dabei 8,4 Millionen Euro gekostet hat. Die EU geht je Anlage von rund 10 Millionen Euro aus. Eine landesweite Summe für die fünf betroffenen Anlagen nennt die Antwort nicht.
Die bisher von der Landesregierung angegebene Kostenspanne von 0,5 bis 45 Millionen Euro beruht laut der Antwort auf einer Abfrage aus dem Jahr 2020, in der Anlagen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg befragt wurden. Die Landesregierung räumt ein, dass sich die Baukosten seitdem erhöht haben, und erklärt, dass die Spanne lediglich aufzeige, wie unterschiedlich die Kosten je nach Anlage sein können.
Was für Kronshagen relevant ist
Der Artikel dokumentiert die Kostenentwicklung für die großen Kläranlagen des Landes, zu denen auch Kiel mit rund 400.000 Einwohnerwerten gehört. Für Kronshagen selbst sind die zu erwartenden Folgekosten in der Region interessant, sobald die Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind und konkrete Investitionsvorlagen der Betreiber vorliegen.
Quellen
Schleswig-Holsteinischer Landtag: Kleine Anfrage Drs. 20/4811 (FDP) und Antwort der Landesregierung (MEKUN), 22.9.2026. Kleine Anfrage Drs. 20/4427 (SPD), 15.5.2026 (Grundlage für die Kostenangaben).



