Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen in erster Lesung beraten, mit dem das Landesjagdrecht an die neuen bundesweiten Regeln zum Umgang mit dem Wolf angepasst werden soll. Das Landwirtschaftsministerium als oberste Jagdbehörde soll laut Entwurf eine Liste bedrohter Weidegebiete erstellen und Managementpläne für das Raubtier festlegen. Konkreter Kern: Jäger sollen Wölfe erlegen dürfen, die funktionsfähige Schutzzäune überwunden haben, um Schafe, Kälber oder Pferde zu reißen. Nach der Debatte wird der Umwelt- und Agrarausschuss weiter beraten.
Bundesvorgaben als Hintergrund
Nachdem die EU den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt hatte, wurde der Bestand in Deutschland 2025 als in einem „günstigen Erhaltungszustand“ eingestuft. Im März 2026 änderte daraufhin der Bundestag das Bundesjagdgesetz; der Bundesrat stimmte Ende März zu. Konkret, so die CDU-Abgeordnete Rixa Kleinnschmit: „Wenn ein Wolf einen funktionierenden Herdenschutz überwunden hat und dies durch einen Sachverständigen festgestellt wurde, kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen innerhalb von sechs Wochen und in einem Umkreis von 20 Kilometern um das Schadensereignis eine Entnahme möglich werden. Das ist ein entscheidender Fortschritt.“ Niemand wolle den Wolf ausrotten, betonte sie: „Und niemand stellt grundsätzlich infrage, dass der Wolf seinen Platz hat.“
Koalitionspartner gespalten
CDU, FDP und SSW sehen im Entwurf einen wichtigen Schritt zum Schutz der Nutztiere. Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) kündigte an: „Es wird ein aktives Management des Wolfes in diesem Land geben.“ Die Jagd bleibe „immer nur ein Pfeiler von vielen“, denn auch der Herdenschutz durch Zäune gehöre zum Management. Anne Riecke (FDP) nannte den Vorstoß „längst überfällig“ und verwies auf die Nordsee, wo Wölfe Schafe auf den Deichen reißen: „Wer unsere Deiche schützt, schützt Menschenleben.“ Auch Michael Schunck (SSW) begrüßte den Entwurf: „Der Wolf wird damit kein Freiwild. Der Wolf ist weiterhin eine geschützte Art, und wir sind verpflichtet, den Bestand nicht zu gefährden.“
SPD und Grüne reagierten skeptisch. „Ich bin damit eher unglücklich“, sagte Silke Backsen (Grüne), „aber wir müssen uns an die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen halten.“ Die „anlasslose Bejagung von Wölfen“ werde die Risszahlen nicht senken, befürchtete sie; „Zerstörung der Rudelstrukturen“ könne dazu führen, dass es mehr aggressive Einzeltiere gebe. Sandra Redmann (SPD) merkte an: „Ich halte das für den falschen Weg.“ Die Landesregierung müsse darlegen, warum sie welche Schutzgebiete ausweisen wolle – es gebe dafür derzeit keine Datengrundlage: „Eine neue rechtliche Möglichkeit ersetzt noch keine fachliche Strategie.“
Daneben: Änderungen bei invasiven Arten
Der Entwurf enthält auch neue Regelungen für invasive Arten wie Nutria, Waschbär und Marderhund. Der bisherige Schutz von Elterntieren soll bei den Nagetieren entfallen, da sie sich ganzjährig fortpflanzen und durch ihre Wühltätigkeit Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen schädigen können. In Schleswig-Holstein dürfen Nutrias bereits seit 2024 ganzjährig bejagt werden; nach Angaben der Jägerschaft haben sich ihre Bestände in den vergangenen Jahren deutlich vermehrt. Die SPD-Abgeordnete Redmann protestierte dagegen: „Elternschutz ist ein Grundprinzip des Jagdrechts.“
Quellen
Landtag Schleswig-Holstein, „Wolf im Jagdrecht: Schwarz und Grün sind gespalten“ (Bericht zur Plenarberatung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen, Drucksache 20/4717): Wolf im Jagdrecht: Schwarz und Grün sind gespalten. Hintergrund zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Bundestag März 2026, Bundesrat Ende März 2026): ebenfalls dem Landtagsbericht entnommen.



