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Mettenhof: 178 von 189 geben freiwillig DNA-Probe ab

Polizeischild an einer Backsteinwand

Nach einem Pflastersteinwurf auf einen Streifenwagen in Kiel-Mettenhof haben 178 von 189 angetroffenen Personen freiwillig eine DNA-Probe abgegeben. Das teilten Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Kiel nach der Auszählung mit. Die Speichelproben sollen nun aufbereitet und mit einer DNA-Spur am sichergestellten Stein verglichen werden.

Damit beteiligten sich rund 94 Prozent der angetroffenen Personen an der Reihenuntersuchung. Die Behörden betonen, dass die Proben nur für dieses Verfahren vorgesehen sind. Es findet keine Speicherung und kein Abgleich mit anderen Fällen statt. Nach dem Abgleich sollen die Proben vernichtet werden.

Der Steinwurf in der Nacht zum 2. Juni

Ausgangspunkt der Ermittlungen ist ein Einsatz in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2026. Gegen 0.45 Uhr fuhr eine Besatzung des 3. Polizeireviers nach einer gemeldeten Ruhestörung auf den Vorplatz des Mehrfamilienhauses am Kurt-Schumacher-Platz.

Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft durchschlug dort unvermittelt ein Bruchstück einer Gehwegplatte auf Kopfhöhe die Frontscheibe des Streifenwagens. Der Stein traf eine 25-jährige Polizeibeamtin auf dem Beifahrersitz an der Hand und am Sprunggelenk. Die Polizei teilte damals mit, die Beamtin sei nicht mehr dienstfähig. Ihr 59-jähriger Kollege blieb unverletzt.

Das Bruchstück war laut Erstmeldung etwa 10 mal 20 mal 5 Zentimeter groß. Nach dem damaligen Ermittlungsstand soll es von einem höher gelegenen Balkon des Wohnhauses geworfen worden sein. Die Staatsanwaltschaft Kiel bewertet die Tat als versuchtes Tötungsdelikt.

Fotos des Steins und 1.000 Euro Belohnung

Am 12. Juni veröffentlichten die Ermittler Fotos des Steinfragments. Gesucht wurden insbesondere Hinweise zum Verbleib des Gegenstücks. Die Staatsanwaltschaft setzte 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen.

Bei der Untersuchung des sichergestellten Steins fanden die Ermittler DNA-Spuren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht Kiel daraufhin eine DNA-Reihenuntersuchung an.

Untersuchung in einem 25-geschossigen Wohnhaus

Die Maßnahme richtete sich an Personen, die im Gebäude Kurt-Schumacher-Platz 1 amtlich gemeldet oder tatsächlich wohnhaft sind und zum Tatzeitpunkt mindestens 14 Jahre alt waren. In dem 25-geschossigen Haus wohnen nach Behördenangaben mehr als 250 Menschen. Unterstützt wurde die Bezirkskriminalinspektion Kiel bei dem Einsatz am 14. Juli durch die Bereitschaftspolizei aus Eutin.

Von den 189 angetroffenen Personen gaben 178 eine Probe ab. Weitere Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen nennen Staatsanwaltschaft und Polizei derzeit nicht. Als nächster Schritt folgen nach ihrer Mitteilung die Aufbereitung und Analyse der Proben sowie der Abgleich mit der tatrelevanten DNA am Stein.

Gerichtlich angeordnet – die einzelne Probe bleibt freiwillig

Dass ein richterlicher Beschluss vorliegt und die Abgabe dennoch freiwillig ist, ist kein Widerspruch. § 81h der Strafprozessordnung verlangt für eine DNA-Reihenuntersuchung eine gerichtliche Anordnung. Sie muss den Kreis der betroffenen Personen anhand bestimmter Merkmale festlegen und begründet werden.

Für die Entnahme einer Probe ist zugleich die Einwilligung der jeweiligen Person erforderlich. Das Gesetz schreibt außerdem vor, nicht mehr benötigte Körperzellen zu vernichten und nicht mehr erforderliche DNA-Muster zu löschen. Die bei einer Reihenuntersuchung festgestellten Muster dürfen nicht zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren beim Bundeskriminalamt gespeichert werden.

Quellen

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