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Kieler Finanzausschuss: Haushalt und Schulessen

Am 8. September berät der Kieler Finanzausschuss über den Nachtragshaushalt, Jahresabschlüsse, WLAN, Schulessen und Feuerwerk. Beschlüsse stehen noch aus.

Christian Muschick ·

Bild: Ein Regenbogen über dem Kieler Rathaus. Foto: Ralf Lohse

Der Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung der Landeshauptstadt Kiel berät am Dienstag, 8. September, ab 17 Uhr im Magistratssaal des Rathauses über den ersten Nachtragshaushalt 2026 und weitere öffentliche Vorlagen. Die Beratungen sind teils Vorberatungen für die Ratsversammlung; Beschlüsse stehen damit noch aus.

Nachtrag und Abschlüsse

Nach der Verwaltungsvorlage zum Nachtrag erhöht sich der erwartete Fehlbetrag im Kieler Ergebnishaushalt 2026 von 100,9 auf 141,4 Millionen Euro. Der von der Kommunalaufsicht bereits begrenzte Kreditrahmen für Investitionen und Investitionsförderung soll bei 120 Millionen Euro liegen. Die Verwaltung erklärt, die geforderte globale Minderaufwendung wegen der Haushaltslage nicht umsetzen zu können; sie kündigt weitere Konsolidierung und eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung bis zum Jahresende an. Über die Nachtragssatzung entscheidet nach den Ausschussberatungen die Ratsversammlung.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem der Gesamtabschluss 2023 mit Gesamtlagebericht und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts sowie der Jahresabschluss 2025. Für 2025 weist die Vorlage einen Jahresfehlbetrag von rund 83,45 Millionen Euro aus. Die Ausgleichsrücklage hatte zum Jahresende keinen Bestand mehr; der Fehlbetrag soll daher auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Zuwendungsbericht 2025 beziffert die städtischen Zuwendungen auf 226,8 Millionen Euro – 9,2 Millionen Euro beziehungsweise 4,2 Prozent mehr als 2024. Dieser Punkt ist eine Kenntnisnahme, keine Entscheidung über neue Einzelförderungen.

WLAN, Schulessen und Feuerwerk

Die Verwaltung will öffentliches SH_WLAN an fünf Standorten in Mettenhof einrichten und das Angebot in Gaarden über das Ende der bisherigen Förderung hinaus absichern. Die Vorlage knüpft an einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2025 an. Der Kostenrahmen ist ausdrücklich nur vorläufig: Fragen zu Funkanbindung, Strom, Fundamenten und Montage sollen erst in der Detailplanung geklärt werden. Eine wesentliche Abweichung soll erneut in den zuständigen Ausschüssen beraten werden.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, die automatische Fortschreibung der Preise für das Schulessen bis 2028 zu befristen. Danach soll die Verwaltung die tatsächliche Kostensteigerung vorlegen; erst auf dieser Grundlage soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. Die Antragstellenden verweisen auf die bereits befristete Regelung beim Kita-Essen.

Der Präventionsrat schlägt vor, die städtische Kampagne gegen privates Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel 2026/2027 erneut aufzulegen. Bis zu 5.000 Euro aus seinem Budget sind dafür vorgesehen. Die Kampagne soll insbesondere auf bestehende Schutzbereiche und Verbotszonen hinweisen. Separat liegt ein Antrag des SSW vor, über den Deutschen Städtetag auf weitergehende kommunale Möglichkeiten für Böllerverbotszonen hinzuwirken. Beide Anträge geben die jeweilige Position wieder; ob der Ausschuss ihnen folgt, ist offen.

Weitere öffentliche Punkte

Beraten wird zudem eine städtische Zuwendung von 301.264,14 Euro für die Sanierung des Platzes K1 im Nachwuchsleistungszentrum Projensdorf von Holstein Kiel. Die Mittel stehen nach der Vorlage unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Nachtragshaushalts. Hinzugekommen sind unter anderem der Jahresabschluss 2025 sowie die Vorberatung über die Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Hassee/Russee. Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte werden hier nicht dargestellt.

Was Kronshagen daran betrifft

Unmittelbare Entscheidungen für Kronshagen trifft der Kieler Ausschuss nicht. Mittelbar betreffen einzelne Themen Menschen aus Kronshagen, die Angebote in Kiel nutzen – etwa bei öffentlichem WLAN, Schulverpflegung oder Informationen zum Jahreswechsel. Die Haushalts-, Abschluss- und Förderentscheidungen beziehen sich auf die Landeshauptstadt Kiel.

Quellen