Bild: Symbolbild Windkraft. Foto: Jens Cederskjold / CC BY-SA 2.0
Für die Sondersitzung des Regionalentwicklungsausschusses am Montag, 17. August, liegt nun eine öffentliche Beschlussvorlage zur Kreis-Stellungnahme über den Windenergie-Regionalplan vor. Der Ausschuss sollte dem Kreistag die Abgabe des beigefügten Entwurfs empfehlen; für den Kreistag war am selben Tag eine Entscheidung vorgesehen. Ein öffentliches Sitzungsergebnis lag beim Abruf noch nicht vor.
Vorlage nennt keine finanziellen Auswirkungen
Die auf den 5. August datierte Vorlage VO/2026/225 bezieht sich auf den zweiten Entwurf des Regionalplans Windenergie an Land für Planungsraum II. Nach einer Zustimmung von Regionalentwicklungsausschuss und Kreistag will die Kreisverwaltung die Stellungnahme im laufenden Beteiligungsverfahren abgeben. Die Vorlage weist dafür keine finanziellen Auswirkungen aus.
Der Planungsraum II umfasst neben dem Kreis Rendsburg-Eckernförde auch Kiel, Neumünster und den Kreis Plön. Das Land hat die öffentliche Beteiligung zum zweiten Entwurf bis einschließlich 26. August 2026 angesetzt. Die Kreisvorlage ist damit eine Stellungnahme im Verfahren, nicht die Entscheidung über einzelne Windenergieanlagen.
Abstände, Denkmäler sowie Moor- und Grundwasserschutz
Der beigefügte Entwurf bündelt Hinweise aus drei Kreisfachbereichen. Für das Vorranggebiet PR2_RDE_005 in Jahrsdorf-Nienjahn verweist die Regionalentwicklung auf ein bewohntes Haus, dessen Abstand zur vorgesehenen Vorrangfläche nach Darstellung des Kreises unter 800 Metern liegt. Außerdem solle das Land erläutern, weshalb die Flächenabgrenzung über die zugrunde gelegte Potenzialfläche hinausgeht.
Die untere Denkmalschutzbehörde beschreibt Konflikte zwischen Windenergieflächen und Gutsanlagen, die neue Nutzungen etwa für Wohnen, Gastronomie oder Ferienappartements erhalten sollen. Sie fordert nicht pauschal einen Abstand um jedes Baudenkmal. Für bedeutende Kulturdenkmale in Alleinlage nennt der Entwurf aber entweder eine Regelung für ein Nebeneinander oder ein Abrücken von Vorranggebieten. Für vorgeschichtliche Grabhügel, etwa bei Kluvensiek und Bovenau, spricht sich die Behörde gegen eine Überbauung aus.
Die untere Naturschutz- und Wasserbehörde verlangt, Moor- und Grundwasserschutz stärker zu berücksichtigen. Der Entwurf nennt dazu unter anderem die Haaler Au Niederung, Talräume, Waldnähe und das Viertshöher Moor. Auch bei der späteren Standortplanung sollen nach Auffassung des Kreises Gewässerverzeichnis, reduziertes Gewässernetz und Grundwasserverhältnisse geprüft werden.
Abwägung zwischen Ausbau und Schutzbelangen bleibt offen
Die Vorlage beschreibt die Windenergieplanung selbst als Teil der Energiewende und der Klimapolitik, zugleich sollen Bevölkerung sowie Natur und Landschaft berücksichtigt werden. Die konkrete Stellungnahme macht sichtbar, wo Kreisfachbehörden zusätzlichen Prüf- oder Änderungsbedarf sehen. Ob und in welcher Fassung der Kreistag die Stellungnahme beschlossen hat, lässt sich aus den beim Abruf verfügbaren öffentlichen Unterlagen noch nicht belegen.
Kronshagen wird weder in der Beschlussvorlage noch im Stellungnahme-Entwurf genannt. Ein unmittelbarer lokaler Flächenbezug ist daraus nicht ersichtlich. Mittelbar betrifft das Verfahren die Gemeinde als Teil des Kreises und des Planungsraums II; über konkrete Folgen für Kronshagen erlauben die Unterlagen keine Aussage.
Primärquellen
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: Tagesordnung der Sondersitzung des Regionalentwicklungsausschusses
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: Beschlussvorlage VO/2026/225
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: Entwurf der Stellungnahme
- Landesplanung Schleswig-Holstein: Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf für Planungsraum II



