Bild: Blick vom Rundsilo über die Eckernförder Altstadt. Das Wohnhaus Rosseer Weg ist nicht abgebildet. Foto: Martin Hüdepohl / Wikimedia Commons, gemeinfrei (PD-self); redaktioneller 16:9-Beschnitt.
Die Stiftung Leben mit Behinderung stellt die Besondere Wohnform Rosseer Weg in Eckernförde zum 31. Dezember 2026 ein. Das haben der Träger und der Kreis Rendsburg-Eckernförde in schriftlichen Stellungnahmen gegenüber kronshagen.news bestätigt. Aktuell leben dort 17 Menschen mit hohem Assistenzbedarf. Wo sie künftig wohnen und betreut werden können, steht noch nicht für alle abschließend fest.
Zuletzt aktualisiert am 21. Juli 2026: Die SPD-Kreistagsfraktion hat die angekündigte Schließung auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 23. Juli gesetzt. Erstveröffentlichung: 17. Juli 2026.
SPD bringt die Schließung in den Hauptausschuss
Die angekündigte Schließung wird nun auch politisch im Kreis aufgegriffen. Unter TOP 3.2 behandelt der Hauptausschuss am Donnerstag, 23. Juli 2026, eine öffentliche Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion. Der Tagesordnungspunkt ist als Kenntnisnahme vorgesehen; ein Beschluss über den Fortbestand des Hauses steht nicht zur Abstimmung.
Die Fraktion fragt erstens, ob sich der Betreiber mit der Bitte um Hilfe an den Kreis gewandt hat. Zweitens will sie wissen, was der Kreis bereits zur Unterstützung getan hat oder noch tun könnte. Drittens fragt die SPD, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssten, damit die angekündigte Schließung zurückgenommen werden kann.
Eine förmliche öffentliche Antwort der Kreisverwaltung war den Sitzungsunterlagen bis zum 21. Juli noch nicht beigefügt. Gegenüber kronshagen.news hatte der Kreis bereits am 17. Juli erklärt, dass er keine rechtliche Möglichkeit habe, die Schließung zu verhindern oder den Betrieb durch die Refinanzierung einzelner Kostenpositionen sicherzustellen. Die politische Anfrage kann dennoch zusätzliche Klarheit darüber schaffen, welche Gespräche geführt wurden, welche Handlungsspielräume geprüft werden und ob es aus Sicht der Beteiligten Bedingungen für eine Fortführung gibt.
Die SPD nennt in ihrer Anfrage ebenfalls 17 betroffene Menschen und verweist darauf, dass einige von ihnen seit Jahrzehnten in der Einrichtung leben. Die Fraktion übernimmt als Schließungsgründe fehlendes Fachpersonal und fehlende wirtschaftliche Tragfähigkeit. Diese Angaben decken sich im Kern mit der direkten Stellungnahme des Trägers an kronshagen.news, wonach insbesondere nicht refinanzierte Kosten für notwendige Zeitarbeit eine kostendeckende Fortführung verhinderten.
Besondere Wohnform mit 22 Plätzen
Das Wohnhaus Rosseer Weg gehört zum Heilpädagogium an der Ostsee und wird von der Stiftung Leben mit Behinderung getragen. Es ist kein klassisches Pflegeheim, sondern eine Besondere Wohnform der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen.
Auf seiner Internetseite beschreibt der Träger das Haus als Angebot für bis zu 22 Menschen mit hohem Assistenz- und Tagesstrukturbedarf. Genannt werden eine Unterstützung rund um die Uhr, eigene Zimmer, Gemeinschaftsräume sowie kleine Wohneinheiten. Nach den aktuellen Stellungnahmen sind 17 Bewohnerinnen und Bewohner von der Schließung betroffen. Die Kapazität von 22 Plätzen ist daher nicht mit der aktuellen Belegung gleichzusetzen.
Träger nennt wirtschaftliche Gründe
Nach Darstellung der Stiftung ist eine kostendeckende Fortführung des Angebots nicht mehr möglich. Der Träger verweist insbesondere auf den Fachkräftemangel. Um die Versorgung sicherzustellen, sei in vielen Einrichtungen der Einsatz von Zeitarbeit notwendig; diese Kosten würden bislang nicht refinanziert.
Die Entscheidung sei nach sorgfältiger Abwägung getroffen worden, teilte der Träger mit. Zur wirtschaftlichen Entwicklung des Hauses, zu möglichen Alternativen zur Schließung und zu Folgen für die Beschäftigten möchte sich die Stiftung wegen laufender Abstimmungen mit Behörden und anderen beteiligten Stellen derzeit nicht weiter äußern.
Anschlussversorgung ist noch nicht abschließend geklärt
Die Stiftung erklärt, die Betreuung der 17 Bewohnerinnen und Bewohner bis zu einer Anschlussversorgung sicherzustellen. Gemeinsam mit den zuständigen Leistungsträgern werde für jede Person eine individuelle Lösung erarbeitet.
Der Kreis bestätigt zugleich, dass geeignete Anschlussplätze noch nicht abschließend feststehen. Wegen der unterschiedlichen Unterstützungs- und Pflegebedarfe und der begrenzten Zahl geeigneter Plätze sei die Vermittlung anspruchsvoll. Ob jede betroffene Person im unmittelbaren Umfeld von Eckernförde bleiben kann, lasse sich derzeit nicht beurteilen.
Kreis ist für zwei Bewohner Leistungsträger
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist nach eigenen Angaben für zwei der 17 Bewohner zuständiger Träger der Eingliederungshilfe. Für sie wird im gesetzlich vorgesehenen Gesamtplanverfahren geklärt, welche Unterstützung künftig erforderlich ist und wer sie erbringen kann. Dabei stimmt sich der Kreis mit dem Einrichtungsträger und den gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern ab.
Für die übrigen Bewohner sind andere Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Die Aussage der SPD, der Kreis sei für Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig, beschreibt daher nicht für alle 17 Menschen dieselbe leistungsrechtliche Zuständigkeit. Der Kreis ist jedoch zusätzlich über seine Wohnpflegeaufsicht beteiligt.
Die Wohnpflegeaufsicht arbeitet unabhängig von der Eingliederungshilfe. Sie soll nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz die Interessen und Bedürfnisse von Menschen schützen, die in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen leben. Zu ihren Aufgaben gehören Beratung sowie – abhängig von der Einrichtungsform – die Überwachung gesetzlicher Anforderungen.
Kreis kann die Schließung nicht verhindern
Über den Fortbestand einer Einrichtung entscheidet nach Angaben des Kreises der Träger in eigener Verantwortung. Der Kreis habe keine rechtliche Möglichkeit, die Schließung zu verhindern oder den Betrieb durch die Refinanzierung einzelner Kostenpositionen sicherzustellen.
Der Kreis steht nach eigener Auskunft mit der Stiftung, den gesetzlichen Betreuungen und weiteren Trägern der Eingliederungshilfe im Austausch. Außerdem laufen Gespräche mit der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise, kurz KOSOZ. Sie führt unter anderem Vergütungsverhandlungen und regelt vertragliche Beziehungen zwischen Anbietern und Leistungsträgern.
Ob die Antwort auf die SPD-Anfrage neue Informationen zu diesen Gesprächen oder zu möglichen Bedingungen für eine Rücknahme der Schließung enthält, bleibt abzuwarten. Bislang ist öffentlich nur die Anfrage dokumentiert, nicht die Antwort der Verwaltung.
Was bis Ende 2026 geklärt werden muss
Für die betroffenen Menschen geht es nicht nur um einen freien Platz, sondern um ein Angebot, das zu ihrem jeweiligen Assistenz- und Pflegebedarf passt. Offen ist vor allem, welche Wohnformen zur Verfügung stehen, wie weit sie vom bisherigen sozialen Umfeld entfernt liegen und wie der Übergang organisiert wird.
Der Kreis nennt als Ziel eine bedarfsgerechte Anschlussversorgung für jede betroffene Person. Ob dies überall im Raum Eckernförde gelingt, bleibt vorerst offen. Damit wird die Suche nach geeigneten Plätzen in den kommenden Monaten zur zentralen Aufgabe für Träger, Leistungsträger und gesetzliche Betreuungen.
Quellen
- Schriftliche Stellungnahme der Stiftung Leben mit Behinderung an kronshagen.news, 16. Juli 2026
- Schriftliche Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde an kronshagen.news, 17. Juli 2026
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: VO/2026/214 – SPD-Anfrage zur Schließung des Wohnhauses
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: Tagesordnung des Hauptausschusses am 23. Juli 2026
- Heilpädagogium an der Ostsee: Besondere Wohnformen und Wohnhaus Rosseer Weg
- Heilpädagogium an der Ostsee: Trägerstruktur und Impressum
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: Wohnpflegeaufsicht
- Kreis Rendsburg-Eckernförde: Eingliederungshilfe nach SGB IX



