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Bürgerhaus: Drei Bewerbungen für Gastronomie

Für die Gastronomie im Bürgerhaus Kronshagen liegen drei fristgerechte Bewerbungen vor. Der Haupt- und Finanzausschuss erhält am 1. September einen Sachstand; die Entscheidung über eine Vermietung steht noch aus.

Christian Muschick ·

Bild: Das Bürgerhaus Kronshagen. Foto: DYVER, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons; redaktioneller 16:9-Beschnitt.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Kronshagen kommt am Dienstag, 1. September, um 19 Uhr zusammen. Im öffentlichen Teil geht es unter anderem um den Sachstand bei der Gastronomie im Bürgerhaus, den Bericht der Bürgermeisterin zum 30. April ohne Personalangelegenheiten und die Überarbeitung des Berichtswesens.

Drei Bewerbungen für die Gastronomie

Für die gastronomischen Flächen im Bürgerhaus läuft seit dem Beschluss des Ausschusses vom März ein Konzeptverfahren. Ziel ist nach der aktuellen Vorlage ein öffentlich zugängliches und wirtschaftlich tragfähiges Angebot mit einer langfristigen Betreiberpartnerschaft.

Die Bewerbungsfrist endete am 16. Juli. Nach Angaben der Verwaltung sind drei Bewerbungen fristgerecht eingegangen. Sie werden nun anhand der festgelegten Kriterien geprüft und bewertet. Anschließend soll die Arbeitsgruppe Bürgerhaus die Konzepte beraten und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erarbeiten. Über eine Vermietung oder einen Mietvertrag entscheidet am Ende der Haupt- und Finanzausschuss.

Die öffentliche Vorlage nennt weder die Bewerber noch Kosten oder Einzelheiten der Bewertung. Ob und wann ein neuer Betrieb tatsächlich startet, ist damit noch offen. Für Besucherinnen und Besucher des Bürgerhauses kann die Entscheidung mittelbar bedeutsam sein, weil das Verfahren auf ein dauerhaftes gastronomisches Angebot zielt.

Bericht und Berichtswesen

Der Ausschuss soll außerdem den Bericht der Bürgermeisterin zum Stichtag 30. April ohne Personalangelegenheiten zur Kenntnis nehmen. Der Personalteil wird laut Vorlage nur den Ausschussmitgliedern übersandt und bleibt nichtöffentlich. Welche Inhalte der öffentliche Bericht darüber hinaus hat, war aus den verfügbaren Unterlagen nicht ersichtlich.

Als weiterer Punkt ist die Überarbeitung des Berichtswesens der Gemeinde vorgesehen. Dazu steht in der veröffentlichten Tagesordnung keine Sachvorlage. Auch hier ist zunächst nur eine Kenntnisnahme vorgesehen.

Die Sitzung ist zunächst öffentlich. Über die Behandlung der anschließend aufgeführten nichtöffentlichen Punkte entscheidet der Ausschuss mit der Genehmigung der Tagesordnung.

Quellen