Kronshagen. Seit 2018 stehen die Gastroflächen im Bürgerhaus an der Kopperpahler Allee leer. Jetzt startet die Gemeinde Kronshagen einen neuen Anlauf: Mit einem sogenannten Konzeptverfahren sucht sie einen Betrieb, der Küche und Gastraum wieder in Betrieb nimmt – und das Haus damit gastronomisch neu belebt. Bewerbungsschluss ist der 16. Juli 2026.
Worum es geht
Das Bürgerhaus, 1984 gebaut und im Jahr 2000 erweitert, ist mit seinem Saal für bis zu 400 Personen, Klöndeel, Clubraum, vier Kegelbahnen sowie VHS- und Schulungsräumen einer der zentralen Veranstaltungsorte in Kronshagen. Nur die Gastronomie fehlt seit sieben Jahren. Genau das soll sich nun ändern.
Die Gemeinde betont ausdrücklich, dass es sich nicht um eine klassische Ausschreibung nach Vergaberecht handelt, sondern um ein Verfahren zur Vermietung kommunaler Räume. Gesucht wird laut Auslobung ein „wirtschaftlich tragfähiges und zukunftsfähiges“ Konzept – von der Gemeinde als kooperatives Projekt verstanden: Sie will unterstützend begleiten, sich aber nicht in die unternehmerische Freiheit des künftigen Betreibers einmischen.
Die Räumlichkeiten
Zur Verfügung stehen im Erdgeschoss ein Gastraum mit rund 62 Quadratmetern sowie eine rund 86 Quadratmeter große Küche inklusive Kühlräumen, Spülküche und Kaffeeküche. Im Untergeschoss kommen etwa 56 Quadratmeter Lagerfläche hinzu. Nach Absprache können außerdem Sozialräume, Mitarbeitertoiletten, technische Nebenräume sowie das Foyer und ein Biergarten mit Zapf- und Grillhütte genutzt werden.
Die feste technische Infrastruktur ist vorhanden, aber in die Jahre gekommen. Die Gemeinde kündigt an, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und je nach eingereichtem Konzept die Inbetriebnahmefähigkeit der Küche herstellen zu wollen – konkret bei Abluftsystem, Elektroinstallation (insbesondere Starkstrom) sowie Wasser- und Abwasseranschlüssen. Was davon tatsächlich umgesetzt wird, hängt vom gewählten Konzept, den anschließenden Vertragsverhandlungen und nicht zuletzt von einem politischen Beschluss zur Bereitstellung der Mittel ab. Das beweglich Inventar – Geräte, Mobiliar, Kassensystem, Geschirr und Ähnliches – muss dagegen grundsätzlich der künftige Betrieb selbst mitbringen.
Was der Betrieb bieten soll
Vorgestellt wird ein Café- oder Bistrobetrieb mit regelmäßigem, öffentlich zugänglichem Angebot. Optional und ausdrücklich erwünscht, aber nicht verpflichtend: die Bewirtung von Tages- und Abendveranstaltungen im Haus. Eine Exklusivität gibt es dabei nicht – auch andere Caterer dürfen weiterhin Veranstaltungen im Bürgerhaus bewirten, und eine Pflicht zur Bewirtung gemeindlicher Veranstaltungen besteht nicht.
Feste Öffnungszeiten schreibt die Gemeinde nicht vor. Erwartet werden aber regelmäßige Öffnungszeiten an mehreren Wochentagen, damit das Haus tatsächlich belebt wird. Angestrebt wird ein Mietverhältnis von mindestens fünf Jahren, gern auch länger.
Wer sich bewerben kann und was einzureichen ist
Bewerben kann sich jeder gastronomische Betrieb, der ein schlüssiges, wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept vorlegt. Verlangt werden mindestens folgende Angaben:
- das gastronomische Konzept mit Angebot, Zielgruppen und Besonderheiten,
- Öffnungszeiten und Personalplanung inklusive saisonaler Anpassungen,
- das Speisenangebot – ausdrücklich inklusive vegetarischer und veganer Optionen,
- die Einbindung in das Bürgerhaus, also Veranstaltungen und Kooperationen,
- ein Finanzplan mit Investitions- und Betriebskosten,
- Referenzen und Erfahrungen des Unternehmens.
Hinzu kommen Nachweise zur Zuverlässigkeit – etwa Gewerbeanmeldung, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Bonitätsnachweis – sowie die Zusicherung, lebensmittel- und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten.
Wie bewertet wird
Die Auswahl erfolgt nach dem Prinzip „bestes Konzept“, nicht nach dem höchsten Gebot allein. Die Gewichtung:
- 50 % Konzeptqualität: Konzeptidee und Professionalität (20 %), Öffnungszeiten und Personalplanung (10 %), zeitgemäßes Sortiment inklusive vegan/vegetarisch (10 %), Angebote für Tagesseminare und Abendveranstaltungen (10 %)
- 20 % unternehmerische Leistungsfähigkeit: Referenzen und Erfahrungen (10 %), Finanzplan (10 %)
- 30 % Mietangebot: höchstes Angebot, eine Mindestmiete gibt es nicht
Wesentliche Bestandteile des eingereichten Konzepts werden später Teil des Mietvertrags oder einer Nebenabrede – Änderungen daran sind dann nur noch im Einvernehmen mit der Gemeinde möglich.
Fristen und Ablauf
Rückfragen zum Verfahren können bis zum 8. Juli 2026 per E-Mail an buergerhaus@kronshagen.de gestellt werden; eine Besichtigung der Räume wird ausdrücklich empfohlen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 16. Juli 2026, 17:30 Uhr, entweder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag im Rathaus oder digital per E-Mail im PDF-Format eingereicht werden. Digital eingereichte Unterlagen werden bis Fristablauf nicht inhaltlich geprüft; maßgeblich ist in jedem Fall der rechtzeitige vollständige Eingang.
Danach nimmt sich die Verwaltung rund vier Wochen für eine erste Bewertung. Die drei besten Konzepte werden anschließend der AG Bürgerhaus vorgestellt, eine Jury spricht danach eine Empfehlung aus – die endgültige Entscheidung über den Mietvertrag trifft aber die Kronshagener Kommunalpolitik. Nach Verhandlungsphase und Vertragsabschluss rechnet die Gemeinde mit einer Umbauphase von drei bis sechs Monaten. Im günstigsten Fall könnte die Gastronomie im Bürgerhaus damit im Frühjahr 2027 wieder öffnen.
Ansprechpartner für Rückfragen und Besichtigungstermine ist Derek Palme, Gemeinde Kronshagen (Stab), Telefon 0431 5866-286, E-Mail buergerhaus@kronshagen.de.
Quellen: Gemeinde Kronshagen, „Konzeptverfahren Gastronomie im Bürgerhaus Kronshagen“ (Stand 19. Juni 2026) und „Exposé zum Konzeptverfahren“ (Stand 22. Mai 2026).






