Bild: Wohnblocks am Heischberg in Kronshagen, Archivaufnahme. Foto: Friedrich Magnussen/Stadtarchiv Kiel, CC BY-SA 3.0 DE
Die Kronshagener Gemeindevertretung hat am 30. Juni beschlossen, den sogenannten Bauturbo im Gemeindegebiet nicht anzuwenden. Vorausgegangen war eine klare Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses: Dort stimmten am 16. Juni zwei Mitglieder für und neun gegen die Anwendung. CDU, Bündnis 90/Die Grünen und UKW trugen die ablehnende Mehrheit; die SPD stimmte dafür.
Inzwischen liegen kronshagen.news Stellungnahmen der CDU- und der SPD-Fraktion vor. Beide Seiten erkennen den Mangel an Wohnraum an, ziehen daraus aber unterschiedliche Schlüsse. Die CDU hält das Instrument grundsätzlich für geeignet, sieht in der dicht bebauten und flächenmäßig kleinen Gemeinde jedoch nur begrenzte Einsatzmöglichkeiten. Die SPD betrachtet gerade die knappen Flächen als Grund, Aufstockung, Umnutzung und kontrollierte Nachverdichtung schneller zu ermöglichen.
Ein Blick in die amtlichen Unterlagen zeigt: Die Bedenken der Mehrheit sind nicht aus der Luft gegriffen. Sie belegen aber nicht, dass nur eine vollständige Absage möglich gewesen wäre. Die Verwaltung hatte ein Modell vorbereitet, bei dem jedes Vorhaben politisch geprüft, an kommunale Grundsätze gebunden und mit Bedingungen versehen werden könnte.
Was der Bauturbo tatsächlich erlaubt
Der Ende Oktober 2025 in Kraft getretene Bauturbo ist kein allgemeiner Anspruch auf eine Baugenehmigung. Paragraf 246e des Baugesetzbuches ermöglicht es bis Ende 2030, für Wohnungsbauvorhaben von bestimmten planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Erfasst werden können Neubauten, Erweiterungen und Aufstockungen sowie die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum.
Voraussetzung bleibt die Zustimmung der Gemeinde. Nachbarliche Interessen und öffentliche Belange müssen berücksichtigt werden. Fachrechtliche Anforderungen, etwa aus Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Denkmalschutz, Wasser-, Verkehrs- und Raumordnungsrecht, gelten weiter. Bei voraussichtlich erheblichen zusätzlichen Umweltauswirkungen bleiben entsprechende Prüfungen erforderlich.
Der Bauturbo beseitigt also nicht alle Prüfungen. Er kann aber das vorgelagerte Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans ersetzen. Nach der Darstellung der Bundesregierung können Gemeinden über geeignete Vorhaben innerhalb von drei Monaten entscheiden. Eine Mietpreisbindung gehört nicht automatisch dazu.
Die Begründung der CDU und der Mehrheit
CDU-Fraktionsvorsitzende Andrea Linfoot erklärte gegenüber kronshagen.news, ihre Fraktion halte den Bauturbo grundsätzlich für ein geeignetes Instrument zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Für Kronshagen sei die Lage wegen der begrenzten Gemeindefläche jedoch anders zu bewerten. Sie verweist für die inhaltlichen Gründe auf die öffentliche Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses und auf die dort erkennbare Übereinstimmung von CDU, Grünen und UKW.
Die endgültige Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung nennt fünf Gründe, die für die ablehnende Mehrheit ausschlaggebend gewesen seien:
- Die vorhandenen planungsrechtlichen Instrumente reichten für eine bedarfsgerechte Wohnraumentwicklung aus.
- Rechtskräftige Bebauungspläne böten ausreichende Steuerungs- und Regelungsmöglichkeiten.
- Eine flächendeckende Hinterlandbebauung werde von der Mehrheit nicht gewünscht.
- Fachgutachten blieben auch bei beschleunigten Verfahren nötig; ein wesentlicher Bürokratieabbau werde daher nicht erwartet.
- Der angenommene Zeitgewinn von drei bis sechs Monaten sei gemessen an Planung und Realisierung eines Bauvorhabens nicht entscheidend.
In der Ausschussdebatte kamen weitere Aspekte hinzu: die bereits dichte Bebauung, mögliche Belastungen von Straßen, Entwässerung und Kinderbetreuung, der Erhalt des Gartenstadtcharakters sowie die Frage, wie sich der künftige Wohnraumbedarf mit der Bevölkerungsentwicklung verändert.
Wie stichhaltig sind diese Einwände?
Die örtlichen Risiken sind ernst zu nehmen. Der Bauturbo schafft keine neuen Grundstücke. In einer kompakten Gemeinde kann zusätzliche Dichte schneller zu Konflikten führen als in einem Ort mit großen Entwicklungsflächen. Auch der Hinweis auf Infrastruktur ist plausibel: Neue Wohnungen können zusätzlichen Bedarf bei Verkehr, Entwässerung, Kitas und Schulen auslösen. Ebenso stimmt, dass Fachgutachten und sonstiges öffentliches Recht nicht verschwinden. Ein Bauprojekt wird durch den Bauturbo nicht automatisch einfach oder wirtschaftlich.
Auch die Sorge um Präzedenzwirkungen ist sachlich nachvollziehbar. Die Gemeinde muss vergleichbare Fälle gleich behandeln. Einzelne Zustimmungen können deshalb Maßstäbe für spätere Vorhaben verschieben. Zudem verkürzt die dreimonatige Entscheidungsfrist die Zeit für kommunale Prüfung und politische Beratung. Diese Punkte sprechen für klare Regeln und ausreichende Verwaltungskapazität.
Weniger überzeugend ist jedoch der Schluss, nur eine pauschale Nichtanwendung könne diese Risiken verhindern. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah gerade keine flächendeckende Freigabe vor. Vorgeschlagen waren Einzelfallentscheidungen im Ausschuss für Bauwesen und Wirtschaft, verbindliche kommunale Grundsätze und entscheidungsreife Vorlagen der Verwaltung. Zustimmungen hätten abgelehnt, mit Bedingungen verbunden oder durch städtebauliche Verträge ergänzt werden können. Genannt wurden ausdrücklich geförderte Wohnungen, soziale Infrastruktur und gestalterische Vorgaben.
Auch das Argument der knappen Fläche ist nicht eindeutig. Es kann gegen zusätzliche Verdichtung sprechen. Es kann aber ebenso für eine sorgfältige Nutzung vorhandener Potenziale sprechen – etwa durch Dachaufstockungen, Anbauten, die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen oder einzelne Projekte auf brachliegenden Grundstücken. Die veröffentlichte Beschlussvorlage enthält weder ein Verzeichnis solcher Potenziale noch eine belastbare Berechnung, welche Infrastrukturreserven tatsächlich fehlen.
Offen bleibt auch, worauf die angenommene Zeitersparnis von lediglich drei bis sechs Monaten beruht. Die Bundesregierung verweist darauf, dass reguläre Bebauungsplanverfahren häufig mehrere Jahre dauern können. Das bedeutet nicht, dass jedes Kronshagener Projekt um Jahre beschleunigt worden wäre. Ohne Vergleich konkreter Vorhaben lässt sich aber auch die geringe Zeitersparnis nicht verallgemeinern.
Die Position der SPD
Die SPD-Fraktion stimmte nach Angaben ihres Vorsitzenden Johannes Reimann sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch in der Gemeindevertretung für die Anwendung. Sie habe den anderen Fraktionen im Vorfeld Vorschläge für kommunale Richtlinien unterbreitet. Diese sollten Vorhaben ausschließen, die sich nicht einfügen oder den Zielen der Gemeindeentwicklung widersprechen.
Die SPD sieht im Bauturbo vor allem ein Signal für schnelleres und weniger bürokratisches Bauen. Angesichts der hohen Nachfrage nach Wohnungen in Kronshagen zähle aus ihrer Sicht jedes geeignete Projekt. Zugleich betont die Fraktion, sie wolle keine ungeordnete Verdichtung oder „Asphaltwüste“. Sie bedauert, dass nicht länger über begrenzende Grundsätze verhandelt wurde.
Diese Position wird durch einen Teil der Verwaltungsvorlage gestützt: Kommunale Zustimmung wäre für jedes Vorhaben zwingend geblieben und hätte mit Bedingungen verbunden werden können. Der Bauturbo hätte daher nicht automatisch jedes politisch unerwünschte Projekt ermöglicht. Allerdings gilt auch für die SPD-Argumentation eine wichtige Einschränkung: Schnellere Genehmigungen schaffen nicht automatisch bezahlbare Wohnungen. Ohne Förderbindung, vertragliche Quote oder andere Vorgabe können auch beschleunigt genehmigte Wohnungen zu marktüblichen Preisen entstehen.
Was die Ablehnung konkret verhindert
Auch ohne Bauturbo kann Kronshagen wie zuvor weiterhin Bebauungspläne aufstellen und ändern, städtebauliche Verträge schließen und Vorhaben nach dem bestehenden Planungsrecht genehmigen. Laufende Projekte bleiben unberührt, neue Projekte bleiben den bisherigen Regularien unterworfen.
Solange die Grundsatzentscheidung gilt, steht für neue, bislang planungsrechtlich nicht zulässige Vorhaben aber gerade der beschleunigte kommunale Zustimmungsweg nicht zur Verfügung. Das kann insbesondere betreffen:
- Aufstockungen und Erweiterungen, die über geltende Festsetzungen hinausgehen,
- die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnungen,
- Bebauung in zweiter Reihe oder in Blockinnenbereichen,
- zusätzliche Geschosse oder eine höhere Grundstücksausnutzung,
- geeignete Einzelprojekte, für die sonst zunächst ein Bebauungsplan geändert oder neu aufgestellt werden müsste.
Verhindert wird damit nicht zwingend das jeweilige Bauvorhaben, wohl aber sein möglicher schnellerer Weg. Projektträger müssen auf das reguläre Planungsrecht setzen, Vorhaben anpassen oder auf eine spätere Änderung der kommunalen Haltung hoffen. Zugleich verzichtet die Gemeinde auf die Möglichkeit, innerhalb des beschleunigten Verfahrens gezielt Bedingungen für bezahlbaren Wohnraum, Gestaltung oder Infrastruktur auszuhandeln. Diese Möglichkeiten bleiben in regulären Verfahren bestehen, benötigen dort aber gegebenenfalls mehr Zeit.
Fördermittel bleiben ein eigener Engpass
Parallel zur Kronshagener Debatte meldete die Investitionsbank Schleswig-Holstein Ende Juni, dass die für 2026 vorgesehenen Mittel der sozialen Mietwohnraumförderung bereits vollständig konkreten Projekten zugeordnet seien. Neue Vorhaben müssen auf das Förderjahr 2027 zielen und zunächst eine Vorqualifizierung durchlaufen.
Das zeigt, warum Bauturbo und bezahlbares Wohnen nicht gleichgesetzt werden dürfen. Der Bauturbo kann Baurecht beschleunigen, stellt aber keine Fördermittel bereit. Die soziale Wohnraumförderung kann Mieten binden, hilft aber nur, wenn Geld, Grundstück und Baurecht zusammenkommen. Für zusätzliche günstige Wohnungen braucht Kronshagen deshalb mehrere Instrumente zugleich.
Ein vertretbarer Beschluss – mit weitreichender Folge
Die Entscheidung der Mehrheit ist durch legitime städtebauliche Vorsicht begründbar. Dichte, Infrastruktur, Gleichbehandlung und Planungsqualität sind keine nebensächlichen Einwände. Die veröffentlichten Unterlagen zeigen aber zugleich, dass zwischen ungesteuerter Verdichtung und vollständiger Nichtanwendung ein Mittelweg vorbereitet war.
Die politische Abwägung lautet deshalb nicht schlicht „Ordnung oder Bauturbo“. Sie lautet: Soll Kronshagen geeignete Einzelvorhaben schneller prüfen und dabei eigene Bedingungen setzen – oder grundsätzlich beim bestehenden, langsameren Instrumentarium bleiben? CDU, Grüne und UKW haben sich für die zweite Variante entschieden. Die SPD hätte die erste unter kommunalen Leitplanken erprobt. Bis Ende 2030 bleibt der Bauturbo bundesrechtlich befristet; politisch könnte die Gemeinde ihre Grundsatzentscheidung in diesem Zeitraum erneut beraten.
Quellen
- Gemeinde Kronshagen: Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. Juni 2026, TOP 7
- Gemeinde Kronshagen: Beschlussvorlage WP23/0362/25-2 mit vorgeschlagenen Grundsätzen
- Gemeinde Kronshagen: Endvorlage WP23/0362/25-3 für die Gemeindevertretung
- Bundesministerium der Justiz: § 246e Baugesetzbuch
- Bundesregierung: Erläuterungen zum Wohnungsbau-Turbo
- Haus & Grund Kiel: Kritik an der Kronshagener Entscheidung, 9. Juli 2026
- Investitionsbank Schleswig-Holstein: Vorqualifizierung für das Förderjahr 2027, 29. Juni 2026
- Schriftliche Stellungnahmen von Andrea Linfoot für die CDU-Fraktion und Johannes Reimann für die SPD-Fraktion, der Redaktion vorliegend.



