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Heizen in Kronshagen: Was künftig gilt und geplant ist

Weißes Thermostatventil an einem Heizkörper

Wie soll in Kronshagen künftig geheizt werden? Der Fachbegriff, den viele suchen, lautet Kommunale Wärmeplanung. Sie zeigt, in welchen Gebieten ein Wärmenetz geprüft wird und wo eher eine eigene Lösung am Gebäude nötig sein dürfte. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz regelt dagegen, welche Heiztechnik Eigentümer einbauen dürfen.

Stand: 19. Juli 2026. Das neue Bundesgesetz ist von Bundestag und Bundesrat beschlossen, zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Änderungen sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Drei Ebenen, die häufig verwechselt werden

Für Eigentümerinnen und Eigentümer sind drei Ebenen wichtig:

  1. Das Gebäudemodernisierungsgesetz setzt bundesweit den rechtlichen Rahmen für neue Heizungsanlagen.
  2. Die kommunale Wärmeplanung ist die strategische Karte der Gemeinde. Sie ordnet Gebiete möglichen Versorgungswegen zu, schreibt aber niemandem eine konkrete Heizung vor.
  3. Die Umsetzung vor Ort entscheidet darüber, ob und wann ein Wärmenetz tatsächlich gebaut oder erweitert wird, was ein Anschluss kostet und welche Lösung zu einem einzelnen Gebäude passt.

Diese Trennung ist wichtig: Eine rechtlich erlaubte Heizung ist nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung. Umgekehrt ist ein Gebiet auf der Wärmekarte noch keine verbindliche Anschlusszusage.

Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändert

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli beschlossen. Es benennt das bisherige Gebäudeenergiegesetz in Gebäudemodernisierungsgesetz um und streicht die einheitliche 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen. Beim Austausch nennt das Gesetz unter anderem Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüsse, Solarthermie, Biomasse, Hybridanlagen, Stromdirektheizungen sowie weiterhin Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen als Optionen.

Aus dem neuen Gesetz folgt keine allgemeine Pflicht, eine funktionierende Heizung sofort auszutauschen. Bestehende technische, sicherheitsrechtliche und energetische Anforderungen bleiben jedoch zu beachten. Wer eine Anlage ersetzen muss oder freiwillig modernisiert, sollte deshalb nicht nur auf die Anschaffungskosten, sondern auf Brennstoffkosten, Gebäudezustand, mögliche Förderung und die lokale Netzperspektive schauen.

Gas und Öl bleiben möglich – mit steigenden Anforderungen

Für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, sieht die sogenannte Biotreppe steigende Anteile der bereitgestellten Wärme vor, die aus den im Gesetz genannten klimafreundlicheren Energieträgern erzeugt werden muss: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Das Gesetz nennt dafür unter anderem Biomethan, Bioöl und bestimmte Wasserstoffarten; auch Kombinationen mit Solarthermie, Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpen können angerechnet werden.

Zusätzlich soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen. Die Anbieter sollen Brennstoffe für Gebäudeheizungen damit bis 2045 vollständig klimaneutral umstellen. Die genaue Ausgestaltung dieser Lieferpflicht ist noch offen. Deshalb lässt sich heute nicht belastbar sagen, wie teuer ein neu eingebautes fossiles System über seine gesamte Laufzeit wird.

Die Wärmeplanung bleibt bestehen

Das neue Heizungsrecht schafft die kommunale Wärmeplanung nicht ab. Das bundesweite Wärmeplanungsgesetz gilt weiter. Es stellt zugleich klar, dass ein Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet. Der Plan ist also ein strategischer Wegweiser, keine gebäudescharfe Entscheidung.

Kronshagen hat seine Wärmeplanung bereits 2025 abgeschlossen. Sie soll spätestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Für Eigentümer ist sie vor allem deshalb relevant, weil eine realistische Fernwärmeperspektive die Entscheidung über eine neue eigene Heizungsanlage beeinflussen kann.

Was Kronshagens Wärmeplan zeigt

Die Ausgangslage ist deutlich: Nach dem Wärmeplan entfallen in Kronshagen mehr als 70 Prozent des Endenergieverbrauchs auf Heizung und Warmwasser. Im Mittel der Jahre 2020 bis 2023 lag der gemessene Wärmeverbrauch bei rund 122 Gigawattstunden. Private Haushalte haben daran den größten Anteil. Viele Gebäude stammen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren.

Der Plan setzt deshalb auf zwei Hebel: weniger Wärmebedarf durch Sanierung und den Umstieg auf klimafreundlichere Wärmequellen. Bis 2040 wird bei den angenommenen Sanierungsraten mit einem um 17 Prozent niedrigeren Wärmebedarf gerechnet. Für die Versorgung unterscheidet die interaktive Karte der Versorgungsbetriebe Kronshagen vier Gebietstypen:

Gebietstyp Was das bedeutet
Fernwärmebestand Ein Anschluss kann grundsätzlich über ein individuelles Angebot der VBK geprüft werden.
Wärmenetzprüfgebiet Weitere technische und wirtschaftliche Untersuchungen sind nötig. Die Kennzeichnung ist keine Bau- oder Anschlusszusage.
Dezentrales Gebiet Ein Wärmenetz ist voraussichtlich nicht die wirtschaftlichste Lösung. Individuelle Systeme am Gebäude stehen im Vordergrund.
Beratungsgebiet Wegen dichter Bebauung oder begrenzter Flächen können Einzelanlagen schwierig sein. Nachbarschafts- oder Quartierslösungen sollen geprüft werden.

Drei größere Wärmenetzprüfgebiete

Der Wärmeplan nennt drei größere Prüfgebiete: die Ortsmitte mit einer möglichen Erweiterung des bestehenden Netzes, den Bereich Heischberg sowie Kopperpahl mit dem Gewerbegebiet an der Eckernförder Straße. Daneben soll das bestehende Gebäudenetz in der Johann-Fleck-Straße klimaneutral umgestellt werden.

In den dezentralen Gebieten bewertet der Plan vor allem Luftwärmepumpen, möglichst in Verbindung mit Photovoltaik, und bei geeigneten Grundstücken oberflächennahe Geothermie als mögliche Lösungen. Wasserstoff gilt für Kronshagen dagegen als unwahrscheinlich: Die Gemeinde liegt laut Wärmeplan mehr als 25 Kilometer vom geplanten Wasserstoffkernnetz entfernt; konkrete lokale Bezugspläne gibt es nicht.

Geothermie und Netzerweiterung: Was schon konkret ist

Das bestehende Kronshagener Wärmenetz ist rund zwei Kilometer lang und wird nach aktuellen VBK-Angaben derzeit vollständig fossil durch zwei Erdgas-BHKW sowie zwei mit Gas oder Heizöl betriebene Spitzenlastkessel gespeist. Auf dem Grandplatz sind nach Angaben der VBK inzwischen alle 60 Geothermiebohrungen umgesetzt. Die Erdwärme soll über zentrale Wärmepumpen in das Netz eingespeist und der Einsatz fossiler Brennstoffe deutlich reduziert werden.

Konkreter geprüft wird zudem eine Netzerweiterung in den Straßen Meddagskamp, Sünnopgangsweg, Vespergang und Fierabendwinkel. Die VBK nennt dafür eine benötigte Anschlussquote von mindestens 70 Prozent. Wird sie erreicht und verlaufen Planung und Bau wie vorgesehen, könnte die Wärmeversorgung dort nach Angaben des Unternehmens 2028 starten. Das künftige Preismodell und weitere Details sollen noch vorgestellt werden.

Für andere Prüfgebiete gilt dieser Zeitplan nicht automatisch. Dort müssen Wirtschaftlichkeit, Trassen, Wärmequellen und das tatsächliche Anschlussinteresse erst genauer untersucht werden.

Entscheidungsmatrix: Was bedeutet die eigene Adresse?

Definitiv ausgeschlossen ist Fernwärme nach dem heutigen Plan in keinem Teil Kronshagens. Der Wärmeplan ist nicht verbindlich und wird fortgeschrieben. Umgekehrt gibt es außerhalb des Bestandsnetzes auch kein Gebiet mit einer garantierten künftigen Versorgung. Für Hauseigentümer ist deshalb entscheidend, wie konkret die jeweilige Netzperspektive bereits ist.

Einordnung der Adresse Wie sicher ist Fernwärme? Was jetzt sinnvoll ist
Fernwärmebestand Ein Anschluss kann grundsätzlich angeboten werden, ist aber technisch und vertraglich im Einzelfall zu prüfen. Ein schriftliches VBK-Angebot mit Hausanschluss, Übergabestation, Grund-, Arbeits- und Messpreis sowie Preisänderungsregeln einholen. Erst diese Gesamtkosten mit einer eigenen Heizung vergleichen.
Meddagskamp, Sünnopgangsweg, Vespergang oder Fierabendwinkel Dies ist derzeit das konkreteste Erweiterungsprojekt. Erforderlich sind mindestens 70 Prozent Anschlussquote; 2028 ist nur ein möglicher Start unter guten Bedingungen. Interesse melden und das angekündigte Preismodell abwarten. Eine funktionierende Heizung nicht allein wegen des Karteneintrags ersetzen. Bei einem Ausfall vor dem Ausbau bietet die VBK für Einfamilienhäuser eine gepachtete Brennwerttherme als Übergang an.
Anderes Wärmenetzprüfgebiet Noch keine Anschlussgarantie, kein allgemein belastbarer Tarif und kein gesicherter Termin. Nicht jahrelang nur auf die Karte vertrauen. Vor einem Heizungstausch eine konkrete Aussage zu Trasse, Zeitplan und Preis verlangen; fehlt sie, eine eigenständige Dauerlösung mitplanen.
Beratungsgebiet Fernwärme ist nicht sichergestellt. Einzelanlagen können wegen dichter Bebauung, Schall- oder Platzfragen schwieriger sein. Frühzeitig mit Nachbarn, VBK und Fachplanung über gemeinsame Nahwärme, ein Sondenfeld, eine zentrale Wärmepumpe oder andere Quartierslösungen sprechen.
Dezentrales Gebiet Ein Wärmenetz gilt unter den heutigen Annahmen häufig als wirtschaftlich ungeeignet. Das ist das stärkste Signal, nicht auf Fernwärme zu warten. Eine individuelle Lösung planen. Zuerst Heizlast, Vorlauftemperatur, Heizflächen, Stromanschluss, Aufstellort und Schallschutz prüfen; danach Technik und Angebote vergleichen.

Entscheidungsmatrix für den Altbestand

Das Baujahr allein entscheidet nicht. Maßgeblich sind der tatsächliche Wärmebedarf, die benötigte Vorlauftemperatur, die Heizflächen und der Zustand der Gebäudehülle. Eine Fußbodenheizung oder eine vollständige Sanierung sind keine zwingende Voraussetzung für eine Wärmepumpe. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums kann eine Luftwärmepumpe bei einer maximal benötigten Vorlauftemperatur von bis zu etwa 55 Grad über das Jahr effizient arbeiten. Ob das im einzelnen Haus erreicht wird, sollte ein Fachbetrieb bei winterlichen Bedingungen und mit einer Heizlastberechnung prüfen.

Ausgangslage im Gebäude Naheliegender Prüfpfad Was vor der Entscheidung geklärt werden muss
Haus wird mit höchstens etwa 55 Grad Vorlauf vollständig warm Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist häufig ein aussichtsreicher Kandidat; vorhandene Heizkörper können oft bleiben. Raumweise Heizlast, Warmwasserbedarf, Stromanschluss, Aufstellort, Schall, Gerätegröße und prognostizierte Jahresarbeitszahl.
Nur einzelne Räume brauchen höhere Temperaturen Erst einzelne Heizkörper vergrößern, Heizkurve senken und hydraulisch abgleichen; danach Wärmepumpe neu rechnen. Welche Räume begrenzen die Systemtemperatur? Oft ist eine gezielte Maßnahme günstiger als eine Komplettsanierung.
Unsanierter Altbau mit hohem Verbrauch und dauerhaft hohen Temperaturen Zuerst wirtschaftliche Maßnahmen an Dach beziehungsweise oberster Geschossdecke, Kellerdecke, Fenstern oder besonders schwachen Bauteilen prüfen. Danach Heizlast und Wärmeerzeuger dimensionieren. Eine Hochtemperatur-Wärmepumpe ist technisch möglich, kann aber mehr Strom benötigen. Eine Hybridanlage kann eine Zwischenstufe sein, wenn Spitzenlasten anders nicht beherrscht werden; sie verursacht jedoch zwei Systeme, Wartung und weiterhin Brennstoffkosten.
Großes Grundstück oder geeignete Freifläche Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden kann wegen der gleichmäßigeren Wärmequelle interessant sein. Bohrgenehmigung, Sondenabstände, Investition, Bodenverhältnisse und Platz. Der kommunale Plan ersetzt keine Grundstücksprüfung.
Dichtes Reihenhausgebiet oder wenig Platz für Außengeräte Fernwärme, gemeinsame Nachbarschaftslösung oder ein gemeinsames Sonden-/Wärmepumpenkonzept zuerst prüfen. Schall, Abstände, Leitungswege, Eigentumsgrenzen und Bereitschaft der Nachbarschaft.
Mehrfamilienhaus mit Zentral- oder Etagenheizungen Ein gemeinsames Konzept für Wärmequelle, Verteilung, Warmwasser und schrittweise Zentralisierung entwickeln; keine Wohnung isoliert betrachten. Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Leitungs- und Platzbedarf, Heizlast je Wohnung, Bauablauf, Förderung sowie Auswirkungen auf Miete und Betriebskosten.

Wo lohnt sich welche Technik tendenziell?

Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung braucht konkrete Angebote und Annahmen zu Energiepreisen. Als Vorauswahl gelten folgende Faustlinien:

  • Fernwärme kann attraktiv sein, wenn ein Anschluss tatsächlich verfügbar ist, wenig Platz für eigene Technik besteht oder ein Altbau höhere Systemtemperaturen benötigt. Verglichen werden müssen jedoch Anschlusskosten, Übergabestation, laufender Tarif und Preisänderungsklausel – nicht nur der Arbeitspreis.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen passen häufig zu Ein- und Mehrfamilienhäusern, die mit niedrigen bis mittleren Vorlauftemperaturen auskommen. Sie sind meist einfacher zu erschließen als Erdsonden; Aufstellort und Schall sind besonders in dichter Bebauung wichtig.
  • Sole-Wasser-Wärmepumpen können bei geeignetem Grundstück und langfristiger Nutzung durch die gleichmäßigere Erdtemperatur effizient sein. Dafür sind Planung, Genehmigung und Investition aufwendiger.
  • Hybridheizungen können bei hohen winterlichen Spitzenlasten ein Zwischenschritt sein. Sinnvoll ist das nur mit klarer Betriebsstrategie und Perspektive, den fossilen Anteil später zu reduzieren; sonst bleiben doppelte Technik und Brennstoffrisiken.
  • Biomasseheizungen benötigen Lagerraum, Lieferlogistik, Schornstein, Wartung und Emissionsschutz. Kronshagens Wärmeplan bewertet das lokale Biomassepotenzial als gering; für einzelne Gebäude bleibt eine Prüfung möglich, eine allgemeine Vorranglösung ist es nicht.
  • Solarthermie kann Warmwasser und andere Systeme unterstützen, ersetzt in einem typischen Altbau aber keine ganzjährige Hauptheizung.
  • Neue Gas- oder Ölheizungen bleiben nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes grundsätzlich möglich. Die Bio-Treppe, die noch offene Lieferantenquote, CO₂- und Brennstoffpreise schaffen jedoch ein langfristiges Kostenrisiko. Eine rechtliche Möglichkeit ist deshalb noch keine wirtschaftliche Empfehlung.

Wann sollte man handeln?

  1. Solange die Heizung zuverlässig läuft: Verbräuche mehrerer Jahre sammeln, die Adresse in der VBK-Karte prüfen, Heizkurve und Pumpeneinstellung optimieren sowie einen hydraulischen Abgleich erwägen. Damit werden Daten für die spätere Entscheidung gewonnen.
  2. Im nächsten kalten Zeitraum: Durch einen Fachbetrieb feststellen lassen, mit welcher Vorlauftemperatur alle Räume warm werden. Gleichzeitig Heizlast und Leistungsreserven der Heizkörper berechnen lassen.
  3. Bevor sich Defekte häufen: Energieberatung oder Sanierungsfahrplan erstellen, zwei bis drei technisch vergleichbare Angebote einholen und bei Netzperspektive zusätzlich ein belastbares VBK-Angebot beziehungsweise einen belastbaren Projektzeitplan verlangen.
  4. Vor Vertragsbindung: Förderablauf exakt prüfen. Die KfW stellt ihre Bedingungen zum 21. Juli 2026 um. Deshalb müssen aktuelle Anforderungen an Bestätigung zum Antrag, Förderantrag, Vertrag und zulässigen Maßnahmenbeginn direkt bei der KfW beziehungsweise mit der Energieberatung geklärt werden.
  5. Bei plötzlichem Totalausfall: Reparatur, provisorische Technik und dauerhaften Ersatz getrennt prüfen. In den vier konkret untersuchten Erweiterungsstraßen kommt zusätzlich die VBK-Übergangslösung für Einfamilienhäuser in Betracht.

Was Eigentümergemeinschaften und Mieter beachten sollten

Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter

Bei gemeinsamer Zentralheizung, Leitungsnetz oder Fassade betrifft die Entscheidung regelmäßig das gesamte Gebäude. Deshalb sollten Heizlast, Verteilung, Warmwasser, mögliche Dämmmaßnahmen und Netzanschluss in einem gemeinsamen Fahrplan beschlossen werden. Bei mehreren Varianten gehören Investition, Förderung, Wartung, erwartete Energie- beziehungsweise Wärmekosten und die Verteilung der Kosten in dieselbe Vorlage.

Mieterinnen und Mieter

Mieter entscheiden die Heiztechnik in der Regel nicht selbst. Der Wärmeplan vermittelt auch keinen Anspruch auf Fernwärme. Bei einer angekündigten Modernisierung sollten sie aber sowohl die künftige Miete als auch die erwarteten Heiz- und Betriebskosten prüfen.

  • Nach § 555c BGB muss eine Modernisierung grundsätzlich spätestens drei Monate vor Beginn in Textform angekündigt werden. Die Ankündigung soll Art, Umfang, Beginn, Dauer, erwartete Mieterhöhung und die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten nennen.
  • Erhaltungsaufwand darf nicht als Modernisierungskosten umgelegt werden. Auch öffentliche Zuschüsse sind nach § 559a BGB von den berücksichtigungsfähigen Kosten abzuziehen.
  • Für den Heizungseinbau enthält das Mietrecht eine besondere Grenze: Die monatliche Miete darf sich wegen dieser Maßnahme innerhalb von sechs Jahren grundsätzlich um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter erhöhen. Andere gleichzeitig durchgeführte Modernisierungen und die konkrete Berechnung sind davon getrennt zu prüfen.
  • Mit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes soll für eine volle Berücksichtigung der Kosten einer Wärmepumpe bei der Modernisierungsmieterhöhung grundsätzlich eine prognostizierte Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 nachgewiesen werden. Der Nachweis entfällt unter anderem bei bestimmten neueren oder ausreichend sanierten Gebäuden sowie dann, wenn höchstens 55 Grad Vorlauftemperatur bei lokaler Norm-Außentemperatur erforderlich sind. Fehlt Nachweis oder Ausnahme, darf nur die Hälfte der aufgewendeten Kosten als Grundlage verwendet werden.

Praktische Fragen an Vermieter oder Verwaltung sind deshalb: Welche Kartenkategorie hat das Haus? Liegt ein verbindliches Netzangebot vor? Welche Alternativen wurden gerechnet? Welche Förderung wird abgezogen? Wie verändern sich Grundmiete und erwartete Heizkosten jeweils? Gerade bei einem alten Mehrfamilienhaus sollte nicht nur die neue Anlage, sondern auch die Wärmeverteilung im Gebäude erklärt werden.

Was noch offen ist

Die Richtung für Kronshagen ist klarer als noch vor wenigen Jahren, die Umsetzung aber nicht abgeschlossen. Offen sind insbesondere die genaue bundesweite Grüngas- und Grünölquote, langfristige Brennstoffpreise, das Preismodell für die geplante Netzerweiterung und die Ergebnisse der Detailprüfungen in weiteren Gebieten.

Für die meisten Haushalte lautet die praktische Antwort deshalb nicht „alle bekommen Fernwärme“ und auch nicht „alle brauchen eine Wärmepumpe“. Kronshagens Zukunft wird voraussichtlich aus einem klimafreundlicheren Bestandsnetz, möglichen neuen Quartiers- und Netzlösungen sowie vielen individuellen Heizsystemen bestehen. Die kommunale Wärmeplanung liefert dafür die Orientierung; die Entscheidung am einzelnen Gebäude braucht weiterhin eine technische und wirtschaftliche Prüfung.

Quellen

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