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Gesellschaft · Kronshagen

Wildhof 14: Polizei ermittelt nach Einsatz

Nach einem Polizeieinsatz am 3. August in der Unterkunft Wildhof 14 ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Körperverletzung. Die Gemeinde prüft ordnungsrechtliche Maßnahmen; eine fortdauernde Gefährdung sieht die Polizei nicht.

Christian Muschick ·

Bild: Symbolbild: Polizeischild in Schleswig-Holstein. Foto: Elbe1, Public Domain, via Wikimedia Commons; redaktioneller Beschnitt.

Nach einem Polizeieinsatz am 3. August 2026 in der Unterkunft für Geflüchtete am Wildhof 14 in Kronshagen hat die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet. Das bestätigte die Polizeidirektion Neumünster auf Anfrage von kronshagen.news.

Ob sich der Verdacht bestätigt, ist Gegenstand des Verfahrens. Angaben, die einzelne Bewohnerinnen oder andere Beteiligte identifizierbar machen könnten, nennt kronshagen.news nicht.

Vier Strafanzeigen seit 2023

Seit 2023 wurden nach Angaben der Polizei im Zusammenhang mit den Beteiligten insgesamt vier Strafanzeigen aufgenommen. Die Polizei bewertet die Unterkunft dennoch nicht als polizeilichen Schwerpunkt. Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gefährdungs- oder Konfliktlage bestünden nicht. Neben der Gemeinde seien auch Hilfsorganisationen beteiligt worden.

Gemeinde prüft ordnungsrechtliche Maßnahmen

Die Gemeinde teilte mit, im konkreten Fall seien Gespräche mit den Betroffenen geführt worden, um die Situation aufzuarbeiten und weitere Schritte einzuleiten. Derzeit würden auch ordnungsrechtliche Maßnahmen geprüft. Nähere Angaben zu einzelnen Personen oder Maßnahmen macht die Gemeinde mit Verweis auf den Schutz der Betroffenen und die geringe Zahl der Bewohnerinnen nicht.

Gewaltschutz und Konfliktprävention

Nach Darstellung der Gemeinde besuchen Mitarbeitende die Unterkunft regelmäßig. Außerdem gebe es einen engen Austausch mit der Flüchtlingsbetreuung des AWO-Landesverbands und direkte Gespräche mit den Bewohnerinnen. Das Gewaltschutzkonzept für die Unterkünfte sieht nach Gemeindeangaben unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • geschlechtergetrennte und kultursensible Unterbringung,
  • regelmäßige Informationen zu Hausordnung und Besuchsregeln,
  • muttersprachliche Beratung durch die AWO-Flüchtlingsbetreuung,
  • Einbeziehung der Bewohnerinnen in die Gestaltung des Alltags,
  • ein Beschwerdemanagement sowie
  • festgelegte Abläufe für Gewaltvorfälle und Verdachtsfälle.

Konflikte könnten trotz dieser Vorkehrungen nicht vollständig verhindert werden, wenn Menschen längere Zeit auf engem Raum zusammenleben, erklärte die Gemeinde. Der Schutz der Bewohnerinnen und insbesondere der Schutz vor Gewalt hätten einen hohen Stellenwert.

Quellen