Bild: Kiel Hauptbahnhof und Bahnhofsbrücke. Foto: Joachim Kohler / CC BY-SA 4.0
Die Deutsche Bahn will den Alkoholkonsum bis zum 15. Oktober 2026 an ihren rund 5.400 Bahnhöfen untersagen. Das Unternehmen bestätigte die bundesweite Ausweitung am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Regel soll damit auch an den Stationen in Schleswig-Holstein gelten. Sie ist jedoch nur ein Teil eines größeren Programms: Die Bahn investiert zusätzlich in Reinigung, Reparaturen, Sicherheitskräfte, Kameras und den Schutz ihrer Beschäftigten.
Für Schleswig-Holstein ist das Thema vor allem auf Landesebene relevant. Kiel und Lübeck gehören zu den Bahnhöfen, an denen die Bahn 2026 häufiger reinigen und je nach Lage zusätzliche Sicherheitsstreifen einsetzen will. Die angekündigte Änderung der Hausordnung soll darüber hinaus auch kleinere Stationen erfassen. Wie häufig dort tatsächlich kontrolliert wird, ist eine andere Frage.
Was sich beim Alkohol ändern soll
Die derzeit öffentlich abrufbare allgemeine Bahnhofs-Hausordnung hat den Stand November 2024. Sie untersagt bislang „übermäßigen Alkoholkonsum“ auf dem gesamten Bahnhofsgelände. Die angekündigte Neuregelung geht weiter: Künftig soll bereits der Konsum alkoholischer Getränke in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen verboten sein.
Eine eigene, öffentlich verlinkbare Mitteilung der Bahn mit dem vollständigen bundesweiten Wortlaut lag am Dienstagvormittag noch nicht vor. Die Bahn hat die geplante Ausweitung und den Termin jedoch gegenüber der Nachrichtenagentur bestätigt. Wie die Regel praktisch aussehen dürfte, zeigen bereits eingeführte Verbote etwa in Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg-Altona und weiteren großen Bahnhöfen:
- Verboten ist dort das Trinken von Alkohol im Bahnhofsbereich, auf den Zuwegen und auf den Bahnsteigen.
- Erfasst werden auch alkoholische Getränke, die erkennbar für den unmittelbaren Konsum am Bahnhof mitgeführt werden.
- Verschlossene Flaschen oder Dosen aus einem Einkauf dürfen weiterhin transportiert werden.
- Für gastronomische Betriebe und deren ausgewiesene Flächen gelten Ausnahmen.
Die angekündigte Regel betrifft zunächst die Bahnhöfe. Sie schafft nicht automatisch ein allgemeines Alkoholverbot in allen Zügen. Dort gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen und gegebenenfalls besondere Regelungen einzelner Verkehrsunternehmen oder Verbindungen.
Hausrecht statt neuer Straftat
Das Alkoholkonsumverbot soll über das Hausrecht der Bahn durchgesetzt werden. Ein Verstoß wird dadurch nicht automatisch zu einer Straftat. Nach den bisherigen Einführungsmodellen informieren Beschäftigte zunächst über die geänderte Hausordnung. Aushänge, Piktogramme und Durchsagen sollen die Regel bekannt machen.
Wer trotzdem weitertrinkt oder Anweisungen nicht befolgt, kann des Bahnhofs verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen ist ein Hausverbot möglich. Strafverfolgung kommt dann in Betracht, wenn zusätzlich eine Straftat begangen oder ein Hausverbot missachtet wird. DB Sicherheit setzt das Hausrecht durch; für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf Bahnanlagen ist die Bundespolizei zuständig.
Offen ist bei der bundesweiten Einführung noch, wie die Grenzen an jedem Standort gezogen werden. Bei großen Hauptbahnhöfen gehören Hallen, Bahnsteige und viele Zuwege eindeutig zum Bahngelände. Bahnhofsvorplätze, Bushaltestellen oder angrenzende Wege können dagegen teilweise in kommunaler Zuständigkeit liegen. Hier braucht es örtliche Abstimmungen und gut erkennbare Hinweise.
Kiel und Lübeck im Sofortprogramm
Das Alkoholkonsumverbot steht neben dem Anfang 2026 gestarteten Sofortprogramm für mehr Sicherheit und Sauberkeit. Die Bahn stellt nach eigenen Angaben bundesweit rund 50 Millionen Euro zusätzlich bereit. Vorgesehen sind mehrere Bausteine:
| Maßnahme | Umfang nach Angaben der Bahn | Bedeutung für Schleswig-Holstein |
|---|---|---|
| Häufigere Reinigung | An 30 großen Bahnhöfen im Durchschnitt 25 Prozent mehr Reinigungsaufwand | Kiel Hbf und Lübeck Hbf stehen auf der Programmliste |
| Frühjahrsputz | Mehr als 1.400 Bahnhöfe statt 700 im Vorjahr | Auch Stationen außerhalb der großen Städte sollen profitieren |
| Mobile Reparaturen | Rund 200 neue Beschäftigte in 44 Handwerkerteams | Defekte Scheiben, Vitrinen, Ausstattung und Graffiti sollen schneller bearbeitet werden |
| Zusätzliche Streifen | 35 stark frequentierte Bahnhöfe mit mehr oder flexibler Bestreifung | Für Kiel und Lübeck ist eine zusätzliche flexible Bestreifung nach Lage vorgesehen |
| Videotechnik | Rund 11.000 Kameras an Bahnhöfen | Ausbau auch an weiteren Stationen angekündigt |
Im Mai erklärte die Bahn zudem, die Zahl ihrer Sicherheitskräfte binnen zwölf Monaten von 4.500 auf rund 5.000 erhöht zu haben. Hinzu kommen bundesweit knapp 6.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, deren Aufgaben allerdings weit über einzelne Bahnhofsstreifen hinausgehen. Beschäftigte mit Kundenkontakt sollen auf freiwilliger Basis weitere Bodycams und Alarmtechnik erhalten.
Mehr Straftaten bedeuten nicht automatisch überall mehr Gefahr
Die Debatte hat einen realen sicherheitspolitischen Hintergrund. Nach der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei wurden 2025 in Bahnhöfen und Zügen bundesweit 27.818 Gewaltdelikte registriert. Das waren 668 Fälle beziehungsweise 2,46 Prozent mehr als 2024. Die Zahl der Waffendelikte stieg von 1.234 auf 1.578, während die Eigentumsdelikte von 58.525 auf 52.849 zurückgingen.
Auch Gewaltdelikte gegen Beschäftigte der Deutschen Bahn nahmen nach der Antwort der Bundesregierung zu: von 2.412 Fällen im Jahr 2024 auf 2.689 im Jahr 2025. Die Statistik kann allerdings nicht unterscheiden, ob jeder Angriff während der konkreten Dienstausübung erfolgte.
Diese bundesweiten Summen dürfen nicht als Zustandsbeschreibung jedes einzelnen Bahnhofs gelesen werden. Sie umfassen sehr unterschiedliche Stationen und Züge, berücksichtigen das jeweilige Fahrgastaufkommen nicht und erlauben keine direkte Aussage über das persönliche Risiko an einem kleinen Bahnhof in Schleswig-Holstein. Für Kiel, Lübeck oder kleinere Stationen veröffentlicht die Bahn im Zusammenhang mit dem neuen Programm bislang keine vergleichbaren lokalen Vorher-nachher-Daten.
Was ein Alkoholverbot leisten kann – und was nicht
Ein klares Konsumverbot kann Sicherheitsdiensten das Eingreifen erleichtern. Sie müssen dann nicht erst darüber streiten, wann Alkoholkonsum „übermäßig“ geworden ist. Sichtbarer Konsum kann früher unterbunden werden, bevor sich Konflikte zuspitzen. Zugleich kann weniger offener Alkoholkonsum Abfall, Glasbruch und Reinigungsaufwand verringern.
Die Bahn verweist auf ihre Erfahrungen am Hamburger Hauptbahnhof. Dort seien nach Einführung des Verbots weniger Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss registriert worden; außerdem habe sich das Sicherheitsgefühl verbessert und der Reinigungsaufwand verringert. Öffentlich genannt werden dazu bislang allerdings weder genaue Fallzahlen noch Untersuchungsmethode oder Vergleichszeitraum. Die Aussage ist deshalb eine Bilanz des Unternehmens, kein unabhängig quantifizierter Wirksamkeitsnachweis.
Ein flächendeckendes Verbot löst zudem nicht alle Probleme. An vielen kleinen Stationen ist nicht dauerhaft Personal anwesend. Eine Regel auf dem Papier sorgt dort noch nicht für kontinuierliche Kontrolle. Konflikte können sich außerdem in angrenzende Straßen, Plätze oder Haltestellen verlagern.
Hinzu kommt die soziale Dimension. Bahnhöfe sind auch Aufenthaltsorte für wohnungslose oder suchtkranke Menschen, die selbst häufig Gewalt und anderen Gefahren ausgesetzt sind. Die Bahn verweist deshalb auf Bahnhofsmissionen und Sozialarbeit. Sicherheitspolitik, Reinigung und soziale Hilfen ersetzen einander nicht. Ein tragfähiges Konzept muss Regeln durchsetzen, Reisende und Beschäftigte schützen und zugleich Hilfsangebote erreichbar halten.
Woran sich der Erfolg messen lassen müsste
Ob das Gesamtpaket wirkt, lässt sich nicht allein an Aushängen oder der Zahl der Kontrollen ablesen. Für eine belastbare Bewertung wären vor und nach der Einführung insbesondere vergleichbare Angaben nötig zu:
- Konflikten und Gewaltdelikten unter Alkoholeinfluss,
- Platzverweisen und Hausverboten,
- Reinigungsaufwand, Glasbruch und Vandalismusschäden,
- Übergriffen auf Beschäftigte,
- dem Sicherheitsgefühl von Reisenden und Personal,
- Verlagerungen in kommunale Bahnhofsumfelder sowie
- der Inanspruchnahme sozialer Hilfsangebote.
Für Schleswig-Holstein ist die angekündigte Neuregelung daher mehr als ein einzelnes Alkoholverbot. Sie wird zum Praxistest dafür, ob Hausordnung, sichtbares Personal, Reinigung, schnelle Reparaturen, Polizeiarbeit und Sozialangebote tatsächlich zusammenspielen. Erst messbare Ergebnisse werden zeigen, ob die Bahnhöfe dadurch nicht nur ordentlicher wirken, sondern objektiv und dauerhaft sicherer werden.
Quellen
- Deutsche Bahn: Sofortprogramm für mehr Sicherheit und Sauberkeit
- Deutsche Bahn: Umsetzung des Alkoholkonsumverbots an Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen
- Deutsche Bahn: Bilanz und Ausweitung in Hamburg-Altona
- Deutsche Bahn: Aktionsplan und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte
- DB InfraGO: derzeitige Bahnhofs-Hausordnung, Stand November 2024
- Deutscher Bundestag: Straftaten in Bahnhöfen und Zügen 2025
- Bundestagsdrucksache 21/4141: Antwort der Bundesregierung
- Deutsche Bahn: Sicherheitskonzepte, Bahnhofsmissionen und Sozialarbeit



