Büdelsdorf bereitet den Umbau eines früheren Versicherungsgebäudes an der Parkallee 21 zum neuen Rathaus vor. Die Verwaltung begründet das Projekt damit, dass das bisherige Rathaus nach mehr als 40 Jahren für die Kernverwaltung zu klein geworden sei. Inzwischen zeigt sich aber auch die finanzielle Dimension: Je nach Kostenstand reicht sie von rund 7,62 Millionen Euro netto für Baukonstruktion und Technik bis zu einem nominalen Gesamtrahmen von rund 16,30 Millionen Euro brutto einschließlich Risiken und angenommener Preissteigerungen.
Aus einem Versicherungsgebäude soll das Rathaus werden
Die Stadt nutzte im Frühjahr 2024 ihr Vorkaufsrecht für die Immobilie. Das Mitte der 1990er-Jahre errichtete Gebäude hat rund 5.203 Quadratmeter Nutzfläche, fünf Geschosse einschließlich Dachgeschoss sowie eine Tiefgarage mit Lager- und Archivflächen. Große Teile der Grundstruktur entsprechen bereits einem Verwaltungsgebäude.
Für den Umbau sucht die Stadt einen Generalplaner. Der geschätzte Auftragswert dieser Planungsleistungen liegt bei rund 1,99 Millionen Euro netto. Er ist weder ein bereits vergebener Auftrag noch mit den gesamten Projektkosten gleichzusetzen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen; der ausgeschriebene Leistungszeitraum reicht bis August 2029.
Die verschiedenen Kostenstände
| Kostenangabe | Betrag | Einordnung |
|---|---|---|
| Generalplanungsleistungen | 1,99 Mio. Euro netto | Geschätzter Auftragswert der laufenden Ausschreibung |
| Baukonstruktion und technische Anlagen | 7,62 Mio. Euro netto | Vorläufige Schätzung der Kostengruppen 300 und 400 |
| Sanierung, Instandsetzung und Umbau | 11,52 Mio. Euro brutto | Preisstand 2024 |
| Projekt einschließlich Risikobewertung | 14,42 Mio. Euro brutto | Kostenrahmen mit Risiken |
| Nominaler Rahmen | 16,30 Mio. Euro brutto | Risiken und angenommene Preissteigerung bis Baubeginn berücksichtigt |
Die Angaben stammen aus unterschiedlichen Planungs- und Vergabeständen. Sie dürfen deshalb nicht addiert werden. Die höchste Zahl ist auch noch kein beschlossener Endpreis. Sie zeigt aber, welche Größenordnung die Stadt selbst unter Einbeziehung von Risiken für möglich hält.
Haushalt 2026 weist einen Fehlbetrag aus
Der Haushaltsplan 2026 sieht Erträge von rund 33,44 Millionen Euro und Aufwendungen von rund 36,10 Millionen Euro vor. Der geplante Fehlbetrag von 2,67 Millionen Euro soll vollständig aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Formal ist der Haushalt damit ausgeglichen; wirtschaftlich wird dafür angespartes Eigenkapital eingesetzt.
Die Stadt beschreibt selbst strukturelle Schwächen. Frühere positive Abschlüsse seien teilweise durch liquide Mittel, Sondereffekte und einmalige Ereignisse ermöglicht worden. Die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen reichten noch nicht aus, um auch bei geringeren Steuereinnahmen dauerhaft ausgeglichene Haushalte zu sichern.
Kreditverschuldung soll deutlich steigen
Nach dem Haushaltsplan soll die Kreditverschuldung des Kernhaushalts von rund 23,33 Millionen Euro Anfang 2026 auf 33,59 Millionen Euro zum Jahresende steigen. Das entspräche rund 3.094 Euro je Einwohner. Für 2029 weist die Finanzplanung einen möglichen Stand von 61,47 Millionen Euro beziehungsweise 5.662 Euro je Einwohner aus.
Der Anstieg entsteht nicht allein durch das Rathaus. Büdelsdorf plant gleichzeitig Investitionen in Schulen, Sporthallen, Feuerwehr, Straßen und weitere kommunale Gebäude. Für 2026 sind im Kernhaushalt insgesamt rund 10,04 Millionen Euro an Investitionsauszahlungen vorgesehen. Das Rathaus gehört aber zu den größten Einzelprojekten und bindet auch in den Folgejahren erhebliche Mittel.
Spricht trotzdem etwas für das Projekt?
Ein funktionsfähiges Rathaus ist keine reine Repräsentationsausgabe. Verwaltung benötigt Arbeitsplätze, Besprechungsräume, barrierefreie Zugänge, sichere Technik und erreichbare Dienstleistungen. Die Stadt hat das Gebäude bereits erworben, und die vorhandene Struktur kann teilweise weitergenutzt werden. Ein Umbau kann deshalb vernünftiger sein als ein vollständiger Neubau.
Auch ein Aufschub ist nicht kostenlos. Die Beschlussunterlagen dokumentieren Schäden an Stützen der Tiefgarage; eine genehmigungspflichtige Betonsanierung ist erforderlich. Hinzu kommen Bewirtschaftung und Unterhaltung eines bereits erworbenen Gebäudes. Bleibt das Projekt liegen, können Kosten steigen, ohne dass der Platzmangel im bisherigen Rathaus gelöst wird.
Was gegen eine automatische Priorität spricht
Die finanzielle Lage macht das Vorhaben dennoch erklärungsbedürftig. Steigende Schulden und eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage begrenzen die Spielräume für andere Aufgaben. Jeder Euro für Rathaus, Umfeld und spätere Folgekosten steht nicht gleichzeitig für Schulen, Sportanlagen, Feuerwehr, Straßen oder soziale Angebote zur Verfügung.
Hinzu kommt, dass auch das alte Rathaus weiter Geld beanspruchen soll. Der Haushaltsplan nennt Investitionen zur energetischen Ertüchtigung und für eine spätere Nutzung. Damit geht es nicht nur um den Umbau eines Gebäudes, sondern um die langfristige Entwicklung mehrerer kommunaler Immobilien und des gesamten Rathausumfelds.
Ist das die richtige Priorität?
Das Projekt ist nachvollziehbar begründet, aber in der gegenwärtigen Haushaltslage nicht selbstverständlich die richtige Priorität. Eine belastbare Entscheidung setzt einen transparenten Vergleich voraus: Was kosten Umbau und Betrieb über mehrere Jahrzehnte? Welche Alternativen wurden geprüft? Welche Einsparungen oder besseren Leistungen entstehen? Was geschieht mit dem alten Rathaus? Und welche anderen Investitionen müssen wegen des Projekts später erfolgen oder kreditfinanziert werden?
Genau deshalb ist das neue Rathaus eine vernünftige journalistische Themensetzung. Es verbindet Verwaltungsqualität, Stadtentwicklung und den Umgang mit öffentlichem Geld. Der entscheidende Nachrichtenwert liegt nicht in der Frage, ob Büdelsdorf ein schönes Rathaus bekommt, sondern ob der erwartete Nutzen einen Kostenrahmen bis 16,3 Millionen Euro und die langfristige Belastung des Haushalts rechtfertigt.





