Bild: KI-generiertes Symbolbild. Keine dokumentarische Aufnahme.
Bildhinweis: Das Beitragsbild ist KI-generiert und dient als Symbolbild. Es zeigt keine dokumentarische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.
Schleswig-Holstein baut die Förderung inklusiver Arbeit aus. Das Integrationsamt stellt anerkannten Inklusionsbetrieben einmalig insgesamt fünf Millionen Euro für Modernisierungen zur Verfügung. Zugleich wird das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ bis Ende 2027 mit jährlich 1,5 Millionen Euro fortgeführt und erweitert.
Die Hilfen richten sich an zwei unterschiedliche Gruppen: Das Modernisierungsprogramm ist für bereits anerkannte Inklusionsbetriebe bestimmt. Die Ausbildungs- und Arbeitsplatzprämien des Modellprojekts können dagegen auch für andere Unternehmen interessant sein, die Menschen mit Behinderungen aus Werkstätten oder Beschäftigungsprojekten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausbilden oder einstellen wollen.
Bis zu 20.000 Euro rund um eine Ausbildung
Für einen neuen Ausbildungsplatz sieht das erweiterte Modellprojekt eine Prämie von bis zu 10.000 Euro vor. Übernimmt der Betrieb die Auszubildende oder den Auszubildenden anschließend unbefristet, sind nach Angaben des Sozialministeriums weitere bis zu 10.000 Euro möglich. Ein neuer Arbeitsplatz kann ebenfalls mit bis zu 10.000 Euro innerhalb von fünf Jahren gefördert werden.
Seit 2026 übernimmt das Integrationsamt außerdem die Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung für betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder. Sie soll helfen, die Ausbildung an den individuellen Unterstützungsbedarf anzupassen. Weiterhin möglich sind Beratungen durch die Integrationsfachdienste und Zuschüsse beim Übergang in einen Minijob.
Die öffentlich zugängliche Projektseite nennt darüber hinaus für Einstellungen aus der Zielgruppe einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 70 Prozent des Arbeitgeberbruttos über höchstens fünf Jahre. Diese Seite trägt allerdings noch den Bearbeitungsstand von 2023 und verweist auf Handlungsleitlinien für 2023 bis 2025. Unternehmen sollten deshalb vor Vertragsabschluss klären, welche Regeln seit der Erweiterung 2026 gelten und welche Leistungen miteinander kombiniert werden können.
Modernisierung für 16 anerkannte Betriebe
Nach der aktuellen Liste des Integrationsamts gibt es in Schleswig-Holstein 16 anerkannte Inklusionsbetriebe. In der Region sind darunter Schrebers Erde in Altenholz, Kabel Technik Kiel und TransFair in Kiel sowie Lebensmittelpunkt und Start in Rendsburg. Die Unternehmen arbeiten unter anderem in Produktion und Recycling, Kabelkonfektion, IT-Dienstleistungen, Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomie.
Sie können aus dem einmaligen Fünf-Millionen-Euro-Programm Modernisierungen finanzieren, die ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Arbeitsplätze langfristig sichern sollen. Das Sozialgesetzbuch nennt als grundsätzlich förderfähige Bereiche Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung, betriebswirtschaftliche Beratung sowie besonderen Aufwand.
Wie hoch die Förderung pro Betrieb ausfallen kann, welche Eigenanteile gelten und bis wann Anträge gestellt werden müssen, geht aus der Pressemitteilung des Landes noch nicht hervor. Diese Punkte sollten anerkannte Betriebe direkt mit dem Integrationsamt abstimmen, bevor sie Aufträge erteilen oder Anschaffungen vornehmen.
Inklusionsbetrieb ist keine Werkstatt
Inklusionsbetriebe gehören zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständig oder als eigene Abteilungen eines Unternehmens organisiert. Beschäftigte erhalten eine tarifliche oder ortsübliche Bezahlung. Hinzu kommen bei Bedarf arbeitsbegleitende Betreuung und berufliche Qualifizierung.
Mindestens 30 Prozent der Belegschaft müssen schwerbehinderte Menschen sein, deren Zugang zu anderen Arbeitsplätzen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders schwierig ist. In der Regel soll ihr Anteil 50 Prozent nicht übersteigen. Damit unterscheiden sich Inklusionsbetriebe von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen: Sie arbeiten unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts, verbinden dies aber mit einem verbindlichen sozialen Auftrag.
146 Teilnehmende seit 2018 – Langzeitwirkung nur teilweise bekannt
Das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ läuft seit 2018. Nach der neuen Mitteilung des Landes haben bislang 146 Menschen teilgenommen. Ein parlamentarischer Bericht liefert für den Stand Mai 2025 genauere Angaben: Im Modul „Übergang in Arbeit“ waren damals 133 Personen erfasst. 97 Arbeitsverhältnisse waren unbefristet, 36 befristet.
Die Zahlen zeigen zugleich die Grenzen der verfügbaren Erfolgskontrolle. Von den 97 unbefristeten Arbeitsverhältnissen waren 29 bereits während des Bewilligungszeitraums beendet worden. Für die Zeit nach Ende der Förderung lagen dem Integrationsamt keine vollständigen Angaben zum weiteren Verlauf vor. Die Zahl der Teilnehmenden darf deshalb nicht mit der Zahl dauerhaft gesicherter Arbeitsplätze gleichgesetzt werden.
Bei Ausbildungen waren bis Mai 2025 sieben Teilnehmende dokumentiert; keines dieser Ausbildungsverhältnisse war nach den damaligen Unterlagen abgebrochen worden. Ob anschließend Übernahmen erfolgten, war dem Integrationsamt jedoch ebenfalls nicht vollständig bekannt. Für die nun ausgeweitete Förderung wäre daher eine fortlaufende Auswertung sinnvoll: Wie viele Ausbildungen und Beschäftigungen beginnen, wie viele werden unbefristet und wie viele bestehen noch ein oder zwei Jahre nach dem Ende der Förderung?
Finanziert überwiegend aus der Ausgleichsabgabe
Das Modernisierungsprogramm und der überwiegende Teil des Modellprojekts werden aus der Ausgleichsabgabe bezahlt. Diese Abgabe entrichten beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, wenn sie die gesetzliche Quote für schwerbehinderte Beschäftigte nicht erfüllen. Sie ist zweckgebunden und soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben fördern. Beim Modellprojekt kommen außerdem Mittel der kommunalen Eingliederungshilfe hinzu.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Prämien ersetzen nicht automatisch alle anderen Förderinstrumente. Abhängig vom Einzelfall können auch technische Arbeitshilfen, eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsassistenz oder weitere Lohnkostenzuschüsse in Betracht kommen. Zuständig können das Integrationsamt, der örtliche Träger der Eingliederungshilfe, die Bundesagentur für Arbeit oder ein anderer Rehabilitationsträger sein.
So gehen Unternehmen aus Kronshagen und der Region vor
- Vorher beraten lassen: Förderanträge müssen grundsätzlich vor der Anschaffung, der erbrachten Leistung oder dem Beginn der geförderten Maßnahme gestellt werden.
- Zuständigkeit klären: Die Ausbildungsprämie wird beim Integrationsamt beantragt. Der Lohnkostenzuschuss im Projekt läuft nach der veröffentlichten Projektbeschreibung über den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe beim Kreis oder bei der kreisfreien Stadt.
- Unterlagen vorbereiten: Üblicherweise werden mindestens der Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung und ein Beschäftigungsnachweis benötigt. Je nach Leistung kommen Stellenbeschreibung, Angebote und weitere Unterlagen hinzu.
- Bearbeitungszeit einplanen: Der Zuständigkeitsfinder des Landes nennt für allgemeine Hilfen zur Ausbildung und Beschäftigung eine Bearbeitungszeit von ungefähr sechs bis zwölf Wochen. Im Einzelfall kann sie kürzer oder länger sein.
Für Betriebe in Kronshagen, Kiel, im Kreis Rendsburg-Eckernförde, im Kreis Plön und in Neumünster ist die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber der Region Mitte zuständig. Sie ist beim Integrationsfachdienst Rendsburg-Eckernförde in Büdelsdorf angesiedelt. Die Beratung ist trägerunabhängig und umfasst auch Unterstützung bei der Antragstellung. Allgemeine Auskünfte erteilt zudem die Ansprechstelle des Integrationsamts unter 0431 988-5506.
Die neuen Mittel können Investitionen erleichtern und das finanzielle Risiko bei Ausbildung oder Einstellung senken. Ob daraus dauerhaft mehr inklusive Beschäftigung entsteht, hängt jedoch nicht nur von Prämien ab. Entscheidend sind passende Tätigkeiten, barrierefreie Arbeitsbedingungen, verlässliche Begleitung und die Bereitschaft der Betriebe, Arbeitsplätze langfristig zu gestalten.
Quellen
- Sozialministerium Schleswig-Holstein: Neue Förderung für Inklusionsbetriebe und erweitertes Modellprojekt
- Integrationsamt Schleswig-Holstein: Projekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“
- Integrationsamt Schleswig-Holstein: Anerkannte Inklusionsbetriebe
- Integrationsamt Schleswig-Holstein: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
- Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein: Unterstützung für Ausbildung und Beschäftigung
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Situation der Eingliederungshilfe, Drucksache 20/3564
- § 215 SGB IX: Begriff und Personenkreis der Inklusionsbetriebe
- § 217 SGB IX: Finanzielle Leistungen für Inklusionsbetriebe



