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Schleswig-Holstein

Jugendbeteiligung: Erste Landesstrategie im Landtag

Der Landtag erhält erstmals eine Landesstrategie zur Kinder- und Jugendbeteiligung. Der Bericht empfiehlt eine Jugendvertretung auf Landesebene und einen Methodenkoffer für Kommunen. Alles steht unter Haushaltsvorbehalt.

Christian Muschick ·

Der Schleswig-Holsteinische Landtag erhält erstmals ein Strategiepapier zur Kinder- und Jugendbeteiligung. Der Bericht der Landesregierung vom 3. November 2026 beschreibt die Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses, der seit 2022 läuft. Zentral ist die Empfehlung, eine Jugendvertretung auf Landesebene zu initiieren. Sie soll sich über Regionalkonferenzen organisieren. In einem zweiten Schritt schlägt das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung die Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten an einer neutralen Struktur vor. Der Bericht stellt ausdrücklich klar, dass die Empfehlungen den fachlichen Arbeitsstand abbilden und keine Vorfestlegung der Landesregierung sind.

Was die empfohlene Landesvertretung leisten soll

Die Arbeitsgruppe hat Bedingungen formuliert, die sie als Minimalkonsens für das Frühjahr 2026 beschreibt. Eine Jugendvertretung auf Landesebene darf demnach nicht in einem Fachministerium angesiedelt sein; die Anbindung soll unabhängig erfolgen, beispielweise über die Landtagsverwaltung oder einen freien Träger. Die Vertretung soll hauptamtlich unterstützt und langfristig finanziell abgesichert werden. Sie soll an politische Prozesse angebunden werden und keine reine Symbolfunktion haben. Zugleich soll sie bestehende Beteiligungsstrukturen im Land nicht verdrängen.

Als Weg dorthin empfehlen die Autoren Regionalkonferenzen. Sie sind kein Ersatz für kommunale Formate, sollen aber die Beteiligung vor Ort stärken und eine Basis für landesweite Strukturen schaffen. Der Bericht nennt hier ausdrücklich die Zusammenarbeit mit bestehenden lokalen Strukturen.

Was die Kommunen betrifft

Für die Kommunen nennt der Bericht einen Leitfaden zur Gründung einer kommunalen Kinder- und Jugendvertretung sowie einen digitalen Methodenkoffer zur Umsetzung von § 47f der Gemeindeordnung. Der Beitrag weist darauf hin, dass Beteiligung nach § 47f mehr umfasst als die Einrichtung eines Gremiums. Eine landesweite Vorgabe zum Stellenumfang für hauptamtliche Beteiligungsstrukturen konnte der Prozess nicht ableiten, weil die kommunalen Ausgangslagen zu unterschiedlich sind. Die personelle Ausstattung liegt bei den Kommunen.

Der beigefügte allgemeine Bericht zur Beteiligung für die Jahre 2022 bis 2026 zählt nach einer Umfrage des Jugendministeriums im Frühjahr 2026 mindestens 90 bekannte aktive kommunale Kinder- und Jugendvertretungen im Land, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. An der Initiative für landesweite gleichzeitige Wahlen waren 2025 nach Angaben des Landes 49 Kommunen beteiligt, mit rund 87.255 Wahlberechtigten zwischen 6 und 24 Jahren.

Der Kronshagener Bezug

Der Bericht trifft keine Aussage zu Kronshagen. Für die Gemeinde ist er trotzdem unmittelbar relevant, weil § 47f der Gemeindeordnung die Beteiligung seit dem 1. April 2003 verpflichtend macht und der Kronshagener Kinder- und Jugendbeirat seit 2022 besteht. Der Beirat hat nach eigener Darstellung 11 Mitglieder im Alter von 12 bis 19 Jahren, tagt nach seiner Satzung mindestens einmal im Quartal öffentlich und hat in den Ausschüssen der Gemeindevertretung Antrags- und Rederecht. Die nächste Sitzung ist für Donnerstag, 12. November 2026, um 17.00 Uhr angekündigt, nach der Novemberbekanntmachung der Gemeinde im Fraktionszimmer der CDU. Die Sitzungstermine im Überblick: Kronshagener Gremien: Termine im November.

Ob die Empfehlungen des Berichts in Kronshagen konkrete Folgen haben, hängt von politischen Entscheidungen ab. Der Bericht verweist auf den Haushaltsvorbehalt und darauf, dass für 2027 und 2028 zusätzliche Mittel nötig wären. Die Zuständigkeit bleibt bei den Kommunen.

Die Redaktion hatte im Oktober über die Kleine Anfrage zur Jugendmitbestimmung in den Jugendhilfeausschüssen berichtet, in der die Landesregierung keine landesweite Bestandsaufnahme lieferte: Jugendmitbestimmung: Land verweist auf die Kommunen.

Quellen

  • Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 20/4993: Bericht der Landesregierung, Empfehlungen einer Landesstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung, 03.11.2026: landtag.ltsh.de
  • Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 20/4992: Bericht der Landesregierung, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 2022-2026, 03.11.2026: landtag.ltsh.de
  • Gemeinde Kronshagen, Kinder- und Jugendbeirat: kronshagen.de
  • Gemeinde Kronshagen, Sitzungstermine November 2026, Bekanntmachung vom 03.11.2026: kronshagen.de
  • Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 20/4867, Kleine Anfrage und Antwort zur Jugendmitbestimmung in den Jugendhilfeausschüssen: landtag.ltsh.de