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Gesellschaft · Schleswig-Holstein

Gehörlosengeld: SSW begründet enge Zielgruppe

Der SSW erklärt, warum das Gehörlosengeld nur für gehörlose Menschen gelten und warum Minderjährige 100 Euro weniger erhalten sollen. Die Kritik des ZSL an der engen Zielgruppe bleibt.

Christian Muschick ·

Bild: Das Landeshaus in Kiel. Foto: Bjoertvedt, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons; redaktioneller 16:9-Beschnitt.

Der SSW will in Schleswig-Holstein ein Landesgehörlosengeld einführen. Erwachsene sollen nach dem Gesetzentwurf monatlich 350 Euro, Minderjährige 250 Euro erhalten. Die Leistung wäre unabhängig von Einkommen und Vermögen und soll behinderungsbedingte Mehraufwendungen ausgleichen. Beschlossen ist sie noch nicht; nach der ersten Lesung berät der Sozialausschuss über den Entwurf.

SSW: Pragmatische Antwort auf gescheiterte Bundespläne

Auf die Frage, warum der pauschale Ausgleich nur für gehörlose Menschen gelten soll, begründet der sozialpolitische Sprecher der SSW-Fraktion, Christian Dirschauer, die Beschränkung mit der politischen Lage auf Bundesebene. Dort sei ein behinderungsübergreifendes Teilhabegeld im Gespräch gewesen, das der Idee nach auch weitere Gruppen mit Beeinträchtigung erfasst hätte. „Eine solche Lösung wäre aus unserer Sicht sicher die fairste Variante“, sagt Dirschauer. Diese Bundespläne seien jedoch längst kassiert, und es spreche wenig dafür, dass diese Leistung auf absehbare Zeit noch komme.

Anstatt wie andere Landtagsparteien weiterhin auf den Bund zu verweisen, sehe der SSW das Land in der Pflicht. Die Einführung eines Gehörlosengeldes sei nur einer von vielen weiteren Schritten, um mehr Teilhabe zu ermöglichen. Dirschauer räumt damit ein, dass auch Menschen mit anderen Behinderungen behinderungsbedingte Nachteile haben, die der SSW gerne ausgleichen würde.

ZSL begrüßt Leistung und kritisiert Abgrenzung

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland, kurz ZSL Nord, begrüßt einen pauschalen Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Als Vorteile nennt die Selbstvertretungsorganisation insbesondere die einkommens- und vermögensunabhängige Zahlung, eine einfache und barrierefreie Antragstellung sowie den geplanten Ausschluss einer Anrechnung auf andere Sozialleistungen.

Zugleich kritisiert das ZSL, dass der Anspruch erneut an eine einzelne Behinderungsart geknüpft werden soll. Auch Menschen mit körperlichen, kognitiven, psychischen, anderen Sinnes- oder mehrfachen Behinderungen hätten ungedeckte zusätzliche Aufwendungen. Das ZSL fordert deshalb, die Debatte für ein behinderungsübergreifendes Landesteilhabegeld zu nutzen.

Altersstaffel folgt Landesblindengeld

Die vorgesehenen 350 Euro für Erwachsene und 250 Euro für Minderjährige entsprechen exakt den seit April 2026 geltenden Sätzen des schleswig-holsteinischen Landesblindengeldes. Der SSW bezeichnet seinen Vorschlag ausdrücklich als analoge Regelung.

Auf die Frage, warum Minderjährige 100 Euro weniger erhalten sollen, verweist Dirschauer ebenfalls auf die Analogie zum Landesblindengeld. Einige behinderungsbedingte Nachteile gewönnen erst im Erwachsenenalter oder mit einer zunehmend selbstständigen Lebensführung an Bedeutung, etwa Behördengänge. Eine bedarfsgestützte Begründung, die belegt, dass Hilfsmittel und Kommunikationsleistungen für gehörlose Kinder tatsächlich günstiger sind, enthält der Entwurf weiterhin nicht.

Weitere Beratung im Sozialausschuss

Der SSW selbst beschreibt das Gehörlosengeld als einen ersten Schritt und nicht als abschließende Antwort auf behinderungsbedingte Nachteile. Die Kritik des ZSL an der Beschränkung auf eine Behinderungsart bleibt bestehen, solange ein behinderungsübergreifendes Landesteilhabegeld nicht in Sicht ist.

Die Landesregierung bezifferte die zusätzlichen Kosten eines Landesgehörlosengeldes in der ersten Landtagsberatung auf rund 15 Millionen Euro jährlich. CDU und Grüne äußerten sich zurückhaltend und verwiesen auf eine genauere Bedarfsprüfung sowie eine möglichst bundesweit einheitliche Lösung. SPD und FDP unterstützten die Forderung grundsätzlich.

Quellen