Bund und Länder haben sich auf einen neuen Grundsatz für künftige Belastungen verständigt: Verursacht ein neues Bundesgesetz erhebliche zusätzliche Kosten, soll der Bund einen großen Teil davon übernehmen. Die kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins begrüßen diesen Schritt grundsätzlich. Zugleich warnen sie, dass er die bereits entstandenen Finanzprobleme von Städten, Kreisen und Gemeinden nicht löst.
Ausgleich erst ab 200 Millionen Euro
Nach Darstellung von Städteverband, Landkreistag und Gemeindetag soll der Bund künftig 80 Prozent der Kosten ausgleichen, wenn ein Gesetz Länder und Kommunen mit mindestens 200 Millionen Euro belastet. Das folgt dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Die Verbände sehen darin eine bessere Grundlage dafür, dass das Land seinerseits kommunale Mehrkosten vollständig erstattet.
Die Regelung ist jedoch auf neue Belastungen gerichtet. Bereits geltende Sozialgesetze und daraus entstandene Ausgaben bleiben zunächst unberührt. Auch Steuergesetze, die zu Einnahmeausfällen führen, sollen nach Angaben der Verbände nicht von dem Mechanismus erfasst werden.
Verbände nennen 1,2 Milliarden Euro Defizit im Land
Für die Kommunen in Schleswig-Holstein beziffern die Landesverbände das jährliche Defizit auf rund 1,2 Milliarden Euro. Bundesweit sprechen sie von etwa 30 Milliarden Euro. Einen wesentlichen Anteil führen sie auf steigende Sozialausgaben zurück, deren Umfang vor Ort nur begrenzt beeinflusst werden könne.
Auch das Land erkennt das strukturelle Problem an. Innenministerin Magdalena Finke erklärte im Landtag, die kommunalen Ausgaben stiegen vor allem bei bundesrechtlich geprägten Pflichtaufgaben. Eine geplante Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts könne Handlungsspielräume erweitern, die Unterfinanzierung aber nicht beseitigen.
Was das für Kronshagen bedeutet
Für Kronshagen bringt die neue Kostenregel zunächst keine direkte zusätzliche Einnahme. Sie kann erst bei künftigen Bundesgesetzen wirken und muss anschließend in der Finanzierung zwischen Bund, Land und Kommunen umgesetzt werden. Die bereits geplanten Fehlbeträge im Gemeindehaushalt werden dadurch nicht ausgeglichen.
Entscheidend bleibt deshalb, wie sich Pflichtausgaben, Kreisumlage, Steuereinnahmen und freiwillige Leistungen entwickeln. Die neue Einigung kann verhindern, dass weitere Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung hinzukommen. Eine kurzfristige Entlastung der kommunalen Haushalte ist sie nicht.





