Der Bauernverband Schleswig-Holstein mahnt Drohnenpiloten zur Rücksichtnahme über landwirtschaftlich genutzten Flächen. Anlass ist ein Vorfall in Ostholstein: Nach Verbandsangaben vom 21. Oktober 2026 flog eine Drohne in der Woche zuvor minutenlang in geringer Höhe über eine Pferdeweide eines Gestüts. Die Tiere gerieten in Panik, ein Pferd verendete kurz danach. Als mögliche Todesursache steht nach Einschätzung des Verbandes ein Aortenabriss im Raum.
Katja Schiele, Eigentümerin des betroffenen Gestüts, beschreibt den Ablauf in der Verbandsmeldung so: „Unsere vier Pferde fingen panisch an zu rennen. Die Drohne ist in wenigen Metern Höhe minutenlang über der Weide geflogen.“ Die Pferde seien durch ungewohnte Geräusche und tief fliegende Fluggeräte empfindlich, sagt der Verband. In Panik bestünden Verletzungsgefahren für Tiere und Betriebsangehörige.
Wo die Grenzen liegen
Ob eine Drohne ohne Einwilligung des Flächeneigentümers über einer Weide oder einem Acker fliegen darf, lässt sich nach Einschätzung des Bauernverbandes nicht pauschal beantworten. Zu beachten seien die luftverkehrsrechtlichen Vorschriften, Eigentums- und Besitzrechte sowie Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, wenn Menschen oder private Bereiche erfasst werden. Allein die Tatsache, dass sich eine Drohne über einem fremden Grundstück befindet, mache den Flug nicht automatisch unzulässig; ein Pilot sei aber auch nicht allein deshalb zu jedem Flug berechtigt, weil er sich im freien Luftraum bewege. Maßgeblich seien Flughöhe, Art und Anlass, Dauer des Fluges und die Gefährdung von Mensch und Tier.
Kommt es durch einen Drohnenflug zu Schäden oder zum Tod eines Tieres, drohen nach Verbandsangaben Schadensersatzansprüche und je nach Umständen strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung oder eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Bußgeldvorschrift in § 58 des Luftverkehrsgesetzes sieht für die betroffenen Tatbestände – darunter Verstöße gegen die Luftverkehrs-Ordnung und gegen Auflagen einer Erlaubnis – Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor.
Der Nutzen der Drohnen
Der Verband betont zugleich, dass Drohnen auf landwirtschaftlichen Flächen viel leisten können, vor allem bei der Kitzrettung: Während der Mahd werden Wärmebilddrohnen eingesetzt, um Rehkitze rechtzeitig aufzuspüren. „Wir sehen den großen Nutzen, den Drohnen beispielsweise bei der Kitzrettung haben. Entscheidend ist aber, dass ihr Einsatz verantwortungsvoll erfolgt“, sagt Dr. Lennart Schmitt, Justiziar des Bauernverbandes Schleswig-Holstein. Der Verband empfiehlt Piloten, vor geplanten Flügen frühzeitig den Kontakt zu Bewirtschaftern oder Tierhaltern zu suchen.
Ein Fall aus dem Kreis
Wie solche Anschaffungen in der Region laufen, zeigt ein Beschluss aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde: Der Umwelt- und Bauausschuss des Kreistags hat am 19. März 2026 den Antrag von Thorsten Schulz, Kitzrettung Bünsdorf e.V., zur Beschaffung einer Drohne zur Kitzrettung unverändert beschlossen und dem Hauptausschuss empfohlen, 3.000 Euro aus dem Jahresüberschuss 2024 der Förde Sparkasse bereitzustellen.
Quellen
Bauernverband Schleswig-Holstein: Meldung vom 21.10.2026. Rechtsgrundlage: § 58 Luftverkehrsgesetz (Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldrahmen) und § 44 Luftverkehrs-Ordnung. Lokaler Bezug: Beschlussvorlage VO/2026/060 des Kreistags Rendsburg-Eckernförde (Ausschussentscheidung vom 19.03.2026).



