Die Landesregierung führt die Schulentwicklungsplanung des Kreises Rendsburg-Eckernförde weiterhin auf Stand 2019. Auf der Fachseite des Kreises wird nach wie vor genau dieser Plan mit Stand vom Dezember 2019 zum Download angeboten. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Martin Habersaat (Drucksache 20/4943 vom 14. Oktober 2026).
Hintergrund ist die rückläufige Zahl der Geburten. In seiner Vorbemerkung verweist Habersaat auf 21.760 Kinder, die 2024 in Schleswig-Holstein geboren wurden – 14 Prozent weniger als 2021. Diese Zahl bestätigt das Statistikamt Nord in seiner Presseinformation zur Bevölkerung 2024. Für 2025 weist das Amt 20.775 Geburten aus. Das sind 985 Kinder weniger als im Jahr zuvor, nach eigener Berechnung rund 4,5 Prozent.
Prognose beim Land, Standorte bei den Kreisen
Die Schülerzahlprognose der Landesregierung beruht nach eigener Darstellung auf der 16. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes. Sie soll im Bericht zur Unterrichtssituation für das Schuljahr 2025/26 verwendet werden, der noch in Bearbeitung ist und voraussichtlich Ende 2026 erscheint. Eine Prognose auf Kreisebene erfolgt derzeit nicht. Zu- und Fortzüge werden nicht gesondert einbezogen, sondern nur mittelbar über die Übergangsquoten zwischen Schularten und Jahrgangsstufen abgebildet.
Die Schulentwicklungsplanung obliegt nach § 51 SchulG den Kreisen und kreisfreien Städten. Die örtlichen Schulträger erstellen eigene Pläne und wirken an der Abstimmung auf Kreisebene mit (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 SchulG). Ob an einem einzelnen Standort die Mindestgrößen unterschritten werden, kann das Bildungsministerium nach eigener Auskunft nicht bewerten – diese Risikoeinschätzung liegt bei den Kreisen. Unterschreitet etwa eine Grundschule die Grenze von 80 Schülerinnen und Schülern, kann sie als Außenstelle an eine größere Schule angegliedert werden, damit das Gebäude und der Standort erhalten bleiben.
Landesweit rechnet die Landesregierung in allen Kreisen mit sinkenden Schülerzahlen. In Ballungszentren falle der Rückgang geringer aus, weil die weiterführenden Schulen dort konzentriert sind und sich der Geburtenrückgang dort erst verzögert bemerkbar macht.
Der Kreisstatus ist kein neuer Befund. Bereits in Drucksache 20/3869 von Ende 2025 führte die Landesregierung für Rendsburg-Eckernförde das Jahr 2019 auf und verwies darauf, dass eine vorzeitige Fortschreibung vorzunehmen ist, wenn die Schülerzahlentwicklung es erfordert. Neu ist, dass das Bildungsministerium den Rückgang der Geburtenzahlen nun zum Anlass nimmt, das Thema im Dezember 2026 mit den Kommunalen Landesverbänden zu besprechen.
Was das für Kronshagen bedeutet
Kronshagen liegt im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Schulträger der drei Kronshagener Schulen – Grundschule an den Eichen, Gemeinschaftsschule und Gymnasium – ist die Gemeinde. Die Förderzentren und die Berufsbildungszentren trägt der Kreis selbst. Schulgrößen und Standorte werden damit im Kreisrahmen entschieden, in den die Gemeinde ihre eigene Planung einbringen muss.
Einen konkreten Befund zu Kronshagen enthält die Drucksache nicht, weil einzelne Schulstandorte dort nicht betrachtet werden. Offen bleibt, ob die Landesregierung die Kreise zu einer vorzeitigen Fortschreibung auffordern wird. Dazu soll es im Dezember 2026 ein Gespräch mit den Kommunalen Landesverbänden geben. Der Kreis kommt in der Antwort nicht zu Wort.
Quellen
Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 20/4943 (Antwort vom 14.10.2026). Kreis Rendsburg-Eckernförde: Schulentwicklungsplanung. Statistikamt Nord, Statistik informiert Nr. 109/2026 (09.07.2026) und Presseinformation Nr. 100/2025. Landtag Schleswig-Holstein, Drucksache 20/3869 (Abfrage Ende 2025). Gemeinde Kronshagen: Schulen. Impressum Gemeinschaftsschule Kronshagen (Schulträger: Gemeinde Kronshagen).



