Brüssel/Kiel. Die Europäische Kommission hat für 2027 erhebliche Einschränkungen beim Fang des Herings in der westlichen Ostsee vorgeschlagen: Die gezielte Befischung bleibt verboten, die Ausnahme für die kleine Küstenfischerei soll entfallen, und die Menge für unvermeidbare Beifänge soll von 788 auf 437 Tonnen reduziert werden – ein Rückgang um 45 Prozent. Über die Fangquoten entscheiden die EU-Fischereiminister Ende Oktober. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 20/4779) für die unveränderte Übertragung der Regelung aus dem Jahr 2026 geworben.
Bestandslage
Der Bestand des westlichen Ostseeherings liegt nach Darstellung der Kommission weiterhin deutlich unter dem Mindestniveau. Der Wissenschaftsrat ICES empfiehlt seit neun Jahren in Folge einen völligen Fangstopp und schätzt den Bestand auf rund 56 Prozent der kritischen Grenze. Der Nachwuchs ist laut Kommissionsdokument seit etwa zehn Jahren historisch niedrig. Auch die Landesregierung verweist auf die verschlechterten Aufwuchsbedingungen für Heringslarven, die sie auf den Klimawandel zurückführt.
Landesregierung will Fangmöglichkeiten erhalten
Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, die Landesregierung habe keine Erhöhung der Fangquote gefordert. Auch der Kommissionsentwurf sehe keine Erhöhung vor, sondern eine deutliche Absenkung der Beifangmenge und das Verbot jeglicher gezielten Befischung. Damit würdet auch die bisherige Ausnahme für die kleine Küstenfischerei entfallen – die Fischerei mit Fahrzeugen unter 12 Metern Länge ausschließlich mit passivem Fanggerät.
Die Landesregierung spricht sich demnach für eine unveränderte Übernahme der Regelung aus dem Vorjahr aus. Sie begründet dies mit dem geringen Einfluss der aktuellen Fischerei auf den Bestand und mit sozioökonomischen Erwägungen: Für viele Fischereibetriebe in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sei die saisonale Heringsfischerei ein unverzichtbares wirtschaftliches Standbein der Direktvermarktung, in Orten wie Kappeln eng mit der regionalen Identität verbunden. Die kleine Küstenfischerei ist an der Eider im Kreis Rendsburg-Eckernförde wie an der Schlei rund um Kappeln ein wichtiges Standbein vieler Betriebe; der Wegfall der Ausnahme würde sie unmittelbar treffen. Zudem verweist das Ministerium darauf, dass in den vergangenen Jahren der überwiegende Teil der Fänge – zuletzt rund 80 Prozent – in norwegischen Gewässern erzielt wurde; Norwegen habe Maßnahmen zur Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit angekündigt. An den Verhandlungen über die Fangquoten ist das Land nicht direkt beteiligt; sie führt die Bundesregierung im Agrar- und Fischereirat.
Grüne fordern Bestandsschutz vor Ausnahme
Die fischereipolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Backsen, lehnte eine Aufweichung der wissenschaftlichen Empfehlungen ab. Die Forderung nach höheren Fangquoten für den Hering in der westlichen Ostsee sei angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnislage das falsche Signal, sagte sie. Die von der Kommission vorgeschlagenen 437 Tonnen seien ausschließlich für unvermeidbare Beifänge vorgesehen.
Entscheidung Ende Oktober
Die Kommission stützt ihren Vorschlag auf die Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Die EU-Fischereiminister beraten den Entwurf bei ihrer Tagung am 26. und 27. Oktober; die formelle Annahme ist für November geplant. In den Verhandlungen des Vorjahres hatten sich die Minister nach Darstellung der Landesregierung nicht 1:1 dem Kommissionsentwurf angeschlossen, weil dieser sozioökonomische Erwägungen zur kleinen Küstenfischerei in der westlichen Ostsee nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Quellen
- Landtag Schleswig-Holstein: Kleine Anfrage und Antwort Drs 20/4779, Position der Landesregierung zur Fangquote für den Ostsee-Hering (17.09.2026)
- Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland: Fischfang in der Ostsee – Kommissionsvorschlag für 2027 (24.08.2026)
- Europäische Kommission: Verordnungsentwurf COM(2026) 437 final – Fangmöglichkeiten in der Ostsee 2027
- Landtag Schleswig-Holstein: Umdruck 20/5348, Zustand der Fischbestände der westlichen Ostsee 2025 (Thünen-Institut für Ostseefischerei)
- Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen SH: Heringsbestand schützen statt Fangquoten erhöhen (27.08.2026)



