Antwort ohne Soll-Ist-Vergleich
Die Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Heiner Garg zur Personalsituation und Arbeitsbelastung der Jugendämter in Schleswig-Holstein ist ohne konkrete Zahlen geblieben. Das Sozialministerium verweist in der Antwort auf die kommunale Selbstverwaltung: Die allgemeine Ausstattung sowie personelle und organisatorische Maßnahmen der Jugendämter seien Aufgabe der 15 kreisfreien Städte und Kreise. Dienst- und Fachaufsicht lägen bei den Landrätinnen und Landräten beziehungsweise Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern. Eigene Erkenntnisse lagen der Landesregierung demnach nicht vor.
Eine Abfrage bei den Kreisen und kreisfreien Städten sei in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich gewesen; beim Statistikamt Nord lägen die erfragten Angaben nicht vor. Konkret gefragt wurde nach der Entwicklung der Vollzeitäquivalente seit 2022, unbesetzten Stellen und der Vakanzdauer, nach Personalfluktuation und krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie nach der Fallbelastung der Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes – insbesondere im Hinblick auf Gefährdungseinschätzungen und Inobhutnahmen. Das Land benennt keinerlei dieser Kennzahlen. Ob die Jugendämter Aufgaben des Kinderschutzes eingeschränkt oder verzögert wahrnehmen konnten, beantwortet die Drucksache ebenso mit dem Verweis auf Frage 1.



