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Schleswig-Holstein

Jugendmitbestimmung: Land verweist auf die Kommunen

In welchen Jugendhilfeausschüssen sitzen Mitglieder von Jugendmitbestimmungsgremien? Die Landesregierung nennt in einer Kleinen Anfrage keine Liste und verweist auf die kommunale Zuständigkeit.

Christian Muschick ·

Eine Kleine Anfrage des SSW-Abgeordneten Christian Dirschauer an das Sozialministerium hat den aktuellen Stand der Jugendmitbestimmung in den Jugendhilfeausschüssen (JHA) abgefragt. Die Antwort der Landesregierung, die am 7. Oktober gestellt wurde, liefert keine landesweite Bestandsaufnahme: Die Besetzung der Ausschüsse obliege den Kreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, und der Landesregierung stünden keine Informationen zur Anzahl der Ausschüsse zur Verfügung, wie die Drucksache 20/4867 mitteilt.

Das Gesetz sieht einen Sitz vor

Gemäß § 48 Absatz 2 Nummer 3 des Jugendförderungsgesetzes gehört dem Jugendhilfeausschuss in Landkreisen, kreisfreien Städten und der großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt ein Mitglied eines demokratisch legitimierten Jugendmitbestimmungsgremiums an. Welche Arten solcher Gremien die örtliche Satzung berücksichtigt und wo Satzungen seit Februar 2024 geändert wurden, wollte Dirschauer wissen. Die Antwort verweist wiederum auf die kommunale Zuständigkeit.

Zur Frage, wo kein Mitglied benannt ist und warum: Nach § 47f der Gemeindeordnung sind die Kommunen zwar verpflichtet, Kinder und Jugendliche an Planungen und Vorhaben zu beteiligen; ein Jugendmitbestimmungsgremium muss aber nicht eingerichtet werden. Auch hier verweist die Landesregierung auf die Kommunen. Eine Abfrage bei den Kreisen und kreisfreien Städten sei nicht erfolgt, weil diese nur im Rahmen der Rechtsaufsicht, also bei rechtlichen Beanstandungen, zur Auskunft gegenüber dem Land verpflichtet seien.

Der Hintergrund

Am 26. Februar 2026 hatte der Landtag den Antrag aus Drucksache 20/4111 beschlossen, mit dem die Landesregierung unter anderem gebeten wurde, einen Leitfaden zur Gründung von Jugendbeiräten samt Mustersatzung auf den Weg zu bringen. Der Leitfaden gehört damit zu den noch offenen Punkten; ein Stand ist aus der Kleinen Anfrage nicht ersichtlich.

Für Kronshagen ist die Antwort vor allem deshalb interessant, weil der Kreis Rendsburg-Eckernförde als Landkreisebene den eigenen Jugendhilfeausschuss besetzt und damit entscheidet, ob ein Mitglied der kommunalen Jugendmitbestimmungsgremien vertreten ist. Eine konkrete Aussage zu Kronshagen selbst macht die Drucksache nicht.

Quellen

  • Schleswig-Holsteinischer Landtag: Drucksache 20/4867 – Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Dirschauer (SSW) und Antwort der Landesregierung, Jugendmitbestimmung in kommunalen Jugendhilfeausschüssen – aktueller Stand: landtag.ltsh.de