Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat den Stand der Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt dargelegt: Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sophia Schiebe (SPD) vom 2. Oktober 2026 (Drs 20/4845) antwortet das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG) mit einer Übersicht über Umsetzungsstand, Finanzierung und neue Gesetzesgrundlagen.
200 neue Frauenhausplätze für 30 Millionen Euro
Zur Umsetzung des bundeseigenen Gewalthilfegesetzes (GewHG) schafft das Land in den nächsten fünf Jahren 200 weitere Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein und stellt dafür 30 Millionen Euro zusätzliche Investitionsmittel bereit. Bis Ende 2026 erfassen die Länder bestehende Schutz- und Beratungsangebote und erarbeiten darauf eine Entwicklungs- und Finanzierungsplanung. Die Ausgangsanalyse hat ein sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt; die finalen Ergebnisse liegen laut Antwort vor und werden ausgewertet. Sie bilden die Grundlage für den Aufbau der Gewalthilfe-Infrastruktur von 2027 bis 2032. Dem Bund legt die Ländergemeinschaft erstmals am 30. Juni 2029 Bericht.
Täterarbeit wird zum 1. Juli 2027 Pflicht-Anordnung
Am 9. Juli 2026 ist das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ verkündet worden (BGBl. 2026 Nr. 198). Danach können Familiengerichte in Gewaltschutzfällen künftig auch die Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung anordnen; die Regelungen treten zum 1. Juli 2027 in Kraft. Für die Ausweitung der Kurse und Beratungen veranschlagt das Justiz- und Gesundheitsministerium zusätzlich 180.000 Euro jährlich. Die Umsetzung liege im Zeitplan, erste Veranstaltungen mit den für die Täterarbeit verantwortlichen freien Trägern hätten bereits stattgefunden, heißt es in der Antwort.
Fortbildungen und Modellprojekt
Weitere Punkte der Antwort: Die Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde am 13. Mai 2025 im Kabinett beschlossen. Gefördert werden unter anderem das Präventionsprojekt PRÄVIO (100.000 Euro im Haushaltsjahr 2026), das Forschungsprojekt OMÄGA zur Männergewalt an der Fachhochschule Kiel (86.945 Euro) und die Fachstelle „Inklusiver Gewaltschutz“ (44.440 Euro). Schleswig-Holstein ist eines von vier Flächenländern im Bundes-Pilotprojekt „Psychosoziale Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt“; an vier Modellgerichten soll bis Ende Dezember 2027 der Einsatz von Prozessbegleiterinnen und -begleitern erprobt werden.
Quellen
- Drucksache 20/4845 vom 02.10.2026 (Kleine Anfrage der Abgeordneten Sophia Schiebe (SPD) und Antwort der Landesregierung): landtag.ltsh.de



