Zum Inhalt
KronshagenNewsNachrichten, Einordnung und Dokumentation für Kronshagen

Schleswig-Holstein

Landtag: Zielvereinbarungen für die Landesforsten

Auf Anfrage des Ausschusses hat das Land die Zielvereinbarungen mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten über besondere Gemeinwohlleistungen vorgelegt: Waldpädagogik, Naturschutz, Erholung und Ausbildung – mit klaren Fördersummen.

Christian Muschick ·

Kiel. Auf Bitte des Umwelt- und Agrarausschusses vom 19. August hat Minister Tobias Goldschmidt (MEKUN) die Zielvereinbarungen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) und des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) über besondere Gemeinwohlleistungen an den Ausschussvorsitzenden Heiner Rickers übermittelt (Umdruck 20/7098 vom 4. September 2026, ersetzt 20/7092).

Zwei Verträge, getrennte Zuständigkeiten

Beide Zielvereinbarungen haben eine Laufzeit von 2023 bis 2026; an neuen Vereinbarungen ab 2027 wird laut der Mitteilung derzeit gearbeitet. Die MEKUN-Vereinbarung dient der Vergütung von besonderen Gemeinwohlleistungen wie Arten- und Biotopschutz, Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten und der Ausweisung von Altbaumrefugien. Auf bis zu 2.000 Hektar dürfen Bäume dabei natürlich altern und als Totholz auf der Fläche verbleiben; in den rund 16.000 Hektar großen Natura-2000-Gebieten der Landesforsten setzen die SHLF Maßnahmen aus den Managementplänen um. Pro Jahr erhalten die Landesforsten auf Antrag einen Zuweisungsbetrag von 250.000 Euro – ab 2024 in zwei Tranchen zu je 125.000 Euro. Zusätzlich können unterjährige Mittel bis zu einer Million Euro jährlich für Altbaumrefugien und bis zu 250.000 Euro für Natura-2000- und Biotopschutz-Maßnahmen bewilligt werden. Die Parallelität beider Verträge ergibt sich laut Goldschmidt aus den unterschiedlichen Zuständigkeiten der Ministerien.

Waldpädagogik, Naturschutz, Erholung, Ausbildung

Die MLLEV-Vereinbarung umfasst Naturwald, Waldpädagogik und Umweltbildung, Erholung und Ausbildung. Für 2023 bis 2025 stellen sich die Zuweisungen jeweils auf 3,387 Millionen Euro, für 2026 auf 3,402 Millionen Euro. Größter Block ist die Waldpädagogik mit Umweltbildung (1,642 Millionen Euro pro Jahr), gefolgt von Naturschutz (1,001.400 Euro), Erholungsleistungen (272.800 Euro, 2026: 287.800 Euro) und Ausbildung (470.800 Euro). In die Zuweisungen ist eine Umlage von 24 Prozent für Leitungs- und Verwaltungskosten eingerechnet.

Die SHLF haben zudem in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 3,05 Millionen Euro für die Neuwaldbildung erhalten, die bis 2026 verausgabt werden sollen.

Quellen

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Umdruck 20/7098 vom 4.9.2026 (Zielvereinbarungen MLLEV und MEKUN mit den SHLF, Laufzeit 2023-2026)