Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat 2025 rund 5,76 Millionen Blatt Papier beschafft. Das ist rund 1,2 Millionen Blatt weniger als noch 2022 (6,97 Millionen), wie die Finanzministerin in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Kianusch Stender (Drs. 20/4864) mitteilt. Bemessungsgrundlage sind die beschafften Papiermengen; der tatsächliche Verbrauch wird nach Regierungsangabe nicht gesondert erfasst. Die rechnerischen Ausgaben für das Papier lagen 2025 bei rund 48.800 Euro nach knapp 55.000 Euro im Jahr 2022.
Digitalisierung als Hauptgrund
Die Landesregierung führt den Rückgang vor allem auf die fortschreitende Digitalisierung und die medienbruchfreie Ausgestaltung ihrer Verfahren zurück. Genannt werden unter anderem die elektronische Akte und elektronische Vorgangsbearbeitung, die digitale Rechnungsbearbeitung und Verdienstabrechnung, digitale Vergabe- und Kollaborationslösungen sowie die schrittweise Reduzierung von Einzelarbeitsplatzdruckern zugunsten zentraler Multifunktionsgeräte. Ab März 2027 soll zudem das Landespolizeiamt die Kostenmitteilungen in der Software „@rtus“ bearbeiten und den jährlichen Papierverbrauch damit „erheblich senken“.
Mehrheit mit Blauem Engel
Sämtliche Recyclingpapiere, die zentral über die Gesellschaft für Medien- und Serviceleistung Schleswig-Holstein (GMSH) beschafft werden, tragen das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Die Quote des so beschafften Papiers lag 2022 bis 2025 in den meisten Ressorts bei 100 Prozent; Ausnahmen gab es zuletzt etwa beim Wirtschaftsministerium (2025: 72,73 Prozent) sowie beim Sozialministerium in der ersten Hälfte von 2026 (95,24 Prozent).
Schriftform hakt weiterhin
Papiergebundene Verfahren bleiben laut Landesregierung vor allem dort, wo besondere Anforderungen an Rechtssicherheit, Nachweisbarkeit oder Authentizität bestehen – etwa im Personal- und Arbeitsrecht, im Steuerrecht, im Kommunal- und Wahlrecht sowie im Justiz- und Verfassungsrecht. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung sollen die rechtlichen Grundlagen für eine durchgängig digitale Verwaltung und damit die Abschaffung der Schriftformerfordernisse geschaffen werden; für die Landesverwaltung ist dabei ein „Digital-Only“-Prinzip vorgesehen. Die rechnerisch auf die Papierbeschaffung entfallenden CO2-Kompensationsmittel beliefen sich seit 2022 auf insgesamt rund 111.500 Euro, basierend auf 1.858 Tonnen CO2-Äquivalenten zu einem Ansatz von 60 Euro je Tonne.
Quellen
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Kleine Anfrage des Abgeordneten Kianusch Stender (SPD) „Anfrage zum Papierverbrauch der Landesregierung“ und Antwort der Finanzministerin, Drucksache 20/4864: landtag.ltsh.de



