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Schleswig-Holstein

Poolmodell-Plus: Neue Empfehlung zur Schulbegleitung

In ihrer Tätigkeitsbericht-Vorlage für 2025 empfiehlt Bürgerbeauftragte Anke Erdmann, an Schulbegleitungen am Poolmodell festzuhalten – aber mit einem individuellen Plus für Kinder, deren Bedarf der Pool nicht deckt. GEW und SSW unterstützen den Vorschlag.

Christian Muschick ·


Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes, Anke Erdmann, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Darin empfiehlt sie, die Schulbegleitung an den Schulen weiter in sogenannten Poolmodellen zu organisieren – mit einer wichtigen Einschränkung: In begründeten Einzelfällen müsse ein „individuelles Plus“ über den Pool hinaus möglich bleiben. Der Vorschlag läuft unter dem Namen „Poolmodell-Plus“.

Was der Bericht feststellt

Im vergangenen Jahr gingen 3.139 Anfragen bei der Bürgerbeauftragten ein, wie es im Bericht heißt. Das liegt leicht unter dem Zehn-Jahres-Durchschnitt von 3.370 Anfragen. Ein Schwerpunkt war die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit 674 Eingaben. Zugleich sind die Anliegen laut Bericht komplizierter und vielschichtiger geworden.

Ein wiederkehrendes Thema ist die Schulbegleitung. Kinder und Jugendliche haben danach grundsätzlich einen individuellen Rechtsanspruch auf eine Schulbegleitung, wenn eine seelische, körperliche oder geistige Behinderung vorliegt. Die Leistung gehört zur Eingliederungshilfe und soll den Schulbesuch ermöglichen. In immer mehr Schulen wird diese Unterstützung aber nicht mehr als Einzelfallhilfe für ein einzelnes Kind organisiert, sondern als Team, das einer ganzen Schule zur Verfügung steht und von dort den Kindern zugeordnet wird.

Die Bürgerbeauftragte nennt dafür Vorteile: eine stärkere Einbindung in die pädagogischen Abläufe der Schule, planbarere Abläufe und eine Unterstützung, die auch ohne langwierige Antragsverfahren zur Verfügung steht. In der Beratungspraxis zeigten sich 2025 jedoch erneut Grenzen: Bei der Umstellung von der Einzelhilfe auf einen Pool wüssten Eltern oft nicht, an wen sie sich bei Problemen wenden sollen. Zudem liege in Poolmodellen häufig kein individueller Bescheid vor, sodass Familien weder den Umfang des Bedarfs ihres Kindes kennten noch nachvollziehen könnten, ob er umgesetzt wird.

Der Vorschlag: Poolmodell-Plus

Erdmanns Empfehlung ist daher kein Aus aus dem Poolmodell, sondern eine Ergänzung: Die Vorteile des Poolings sollen erhalten bleiben, aber individuelle Ansprüche müssen auch dann durchsetzbar bleiben, wenn der Pool einen konkreten Bedarf nicht deckt. Gefordert werden außerdem klare Zuständigkeiten, transparente Übergänge bei der Umstellung und die Information der Familien darüber, welche ergänzenden Ansprüche gesondert zu beantragen sind.

Das Thema ist politisch nicht neu. Ein Antrag von SPD und SSW im Landtag forderte bereits im Februar 2025 ein landesweites Konzept für Schulbegleitung und Schulassistenz. Laut dem Antrag hat sich die Zahl der Kinder mit Schulbegleitung seit 2017 verdreifacht; die Ausgaben der Kreise und kreisfreien Städte stiegen demnach von 27 Millionen Euro im Jahr 2014 auf fast 120 Millionen Euro im Jahr 2022. Auch der vorherige Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten hatte Probleme mit Poollösungen beschrieben.

Reaktionen und Bezug zum Kreis

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Schleswig-Holstein begrüßte den Vorschlag und forderte, dass Poolmodelle nicht dazu führen dürfen, dass Assistenzkräfte zu einer kurzfristig verfügbaren Personalreserve der Schulen werden. Die GEW wünscht sich zudem eine pädagogische Kraft pro Klasse und eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten. Die SSW-Landtagsfraktion sieht dringenden Handlungsbedarf und will das „Poolmodell-Plus“ im Bildungsausschuss diskutieren.

Umgesetzt wird die Schulbegleitung von den Kreisen und kreisfreien Städten. Für Kinder aus Kronshagen ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig. Wie das Land die Empfehlung der Bürgerbeauftragten aufgreift, ist offen: Der Bericht ist eine Empfehlung an Gesetzgeber und Kommunen, kein Beschluss.

Quellen