Schleswig-Holstein. Die vier Staatsanwaltschaften des Landes tragen rund 48.000 unerledigte Ermittlungsverfahren. Zum Stichtag Ende des ersten Halbjahres 2026 waren 47.831 Verfahren in Bekanntsachen unerledigt, wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz mitteilt (Drucksache 20/4847, 30. September 2026). Als Bekanntsachen werden Verfahren bezeichnet, die bei den Staatsanwaltschaften eingegangen und erfasst wurden.
Größter Rückstand bei der Staatsanwaltschaft Kiel
Die meisten offenen Verfahren führt die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Kiel mit 16.366. Es folgen Itzehoe mit 13.601, Lübeck mit 10.329 und Flensburg mit 7.517. Zum Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kiel gehören laut Website des Landes die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg sowie die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster mit rund einer Million Einwohnern. Verfahren aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde – also auch aus Kronshagen – landen damit bei diesem Dienst.
Eingänge und Erledigungen
Im ersten Halbjahr 2026 verzeichneten die vier Staatsanwaltschaften insgesamt 86.935 Eingänge und 79.148 Erledigungen in Bekanntsachen. Die meisten Eingänge gingen bei Lübeck (28.726) und Kiel (28.418) ein, etwas weniger bei Flensburg (15.535) und Itzehoe (14.256). Aufgeschlüsselt nach Dienststellen erledigte Flensburg mit 15.161 Fällen fast alle Eingänge des Halbjahres, Itzehoe mit 11.242 Erledigungen deutlich unter seinen Eingängen.
Personaldeckungsgrad
Der Personaldeckungsgrad lag im zweiten Quartal 2026 laut Landesregierung bei 89,04 Prozent für Staatsanwälte und bei 88,57 Prozent für Amtsanwälte. Der vergleichbar gehobene Dienst war zu 99,90 Prozent besetzt, der vergleichbar mittlere Dienst zu 92,84 Prozent. Die Landesregierung weist darauf hin, dass es sich um Jahreswerte aus dem Durchschnitt des Quartals und der drei Vorquartale handelt. Aufgrund von Eingangsrückständen könne der tatsächliche Deckungsgrad geringer sein, als die Darstellung zeigt.
E-Akte und Komplexität als Gründe
Als Gründe für die hohen Restezahlen nennt die Landesregierung die zunehmende Komplexität der Verfahren, die Dauer von IT-Auswertungen, Sachverständigengutachten und Rechtshilfeersuchen – und die Einführung der elektronischen Akte. Diese habe zunächst zu einem Bearbeitungsstau in den zentralen Eingangsstellen geführt. Das Justizministerium habe darauf technische und personelle Maßnahmen ergriffen; die Rückstände an vielen Standorten hätten sich deutlich reduziert, teilweise seien sie weitgehend abgebaut. Die registrierten Verfahren erreichten die Dezernate nun gesammelt. Offene Fragen zur elektronischen Akte, etwa bei hybriden Akten, Umfangssachen und der Software-Performance, seien Gegenstand laufender Maßnahmen.
Personell nennt die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode 61 zusätzliche Stellen im staatsanwaltlichen Bereich, 51 weitere Stellen für Serviceeinheiten, Justizwachtmeisterdienst, Rechtspflegerdienst und Amtsanwaltschaft sowie zehn verlagerte Stellen aus besser besetzten Justizbereichen. Für den Haushalt 2027 seien weitere Stellen im staatsanwaltlichen Bereich, in den Serviceeinheiten und in der Amtsanwaltschaft beantragt worden.
Was die Zahlen nicht zeigen
Eine Aufgliederung der Restverfahren nach dem Alter der Fälle kann die Landesregierung laut Antwort nicht vorlegen, weil das staatsanwaltschaftliche Vorgangsverwaltungssystem MESTA keine Verlaufsstatistik abbildet. Ob der Rückstand im Vergleich zu früheren Jahren gewachsen ist, lässt sich aus der Drucksache daher nicht ableiten.
Quellen
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 20/4847: Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz und Gesundheit, 30. September 2026: Drucksache 20/4847 (PDF)
Schleswig-Holstein, Justizministerium, Bereichsseite „Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel“ (Zuständigkeitsbereich): schleswig-holstein.de



