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Schleswig-Holstein

Trinkwasserschutz: Land nennt 28.525 Hektar Acker

In den 38 Wasserschutzgebieten Schleswig-Holsteins sind 28.525 Hektar landwirtschaftliche Fläche erfasst. Wie groß die Trinkwassereinzugsgebiete insgesamt sind, kann das Land erst ab Juni 2027 beziffern.

Christian Muschick ·

Eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Sandra Redmann an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hat die landwirtschaftliche Nutzung in den schleswig-holsteinischen Wasserschutzgebieten beziffert. Erfasst sind 28.525 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in den 38 per Verordnung festgesetzten Wasserschutzgebieten, wie die Landesregierung in der Antwort auf die am 5. Oktober gestellte Anfrage mitteilt.

57.000 Hektar Schutzgebiet, die Hälfte davon Acker

Die 38 festgesetzten Wasserschutzgebiete umfassen nach Regierungsangaben rund 57.000 Hektar. Damit entfällt etwas mehr als die Hälfte der Fläche auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, wie aus den Daten des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) hervorgeht.

Trinkwassereinzugsgebiete noch ohne Flächenbilanz

Größere Trinkwassereinzugsgebiete sind in Schleswig-Holstein nicht per Verordnung festgesetzt, sondern werden von den Betreibern der Wassergewinnungsanlagen ermittelt. Diese ermitteln derzeit im ersten Berichtszyklus der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) die Gebiete und übermitteln sie an die zuständigen unteren Wasserbehörden. Die Dokumentation ist bis zum 1. Juni 2027 landesweit zu aggregieren und an den Bund zu übermitteln; erst danach, so die Landesregierung, ist eine Gesamtflächenbilanz der Trinkwassereinzugsgebiete und der darin landwirtschaftlich genutzten Flächen möglich.

Was in den Schutzgebieten gespritzt wird

Für 29 der 38 Wasserschutzgebiete führen die Betriebe jährlich eine einzelschlagsweise Dokumentation über den Pflanzenschutzmitteleinsatz, mit Angaben zu Datum, Kultur, Maßnahme, Präparat, Aufwandmenge und Ausbringungsart; übergeben wird sie jeweils bis zum 30. November an die untere Wasserbehörde. Für 9 der 38 Gebiete wird diese Dokumentation wegen des Alters der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung nicht geführt. Pflanzenschutzmittel sind nach Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung grundsätzlich der guten fachlichen Praxis zu entnehmen; die Antwort macht keine quantitative Aussage über die Gesamtmengen in den Schutzbereichen.

Die Zahlen sind eine landesweite Größenordnung. Eine Aufschlüsselung auf einzelne Kreise, etwa Rendsburg-Eckernförde, liefert die Drucksache nicht; sie lässt sich bei der zuständigen unteren Wasserbehörde erfragen.

Quellen

  • Schleswig-Holsteinischer Landtag: Drucksache 20/4868 – Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Redmann (SPD) und Antwort der Landesregierung, Landwirtschaftliche Flächen in Trinkwassereinzugs- und Wasserschutzgebieten: landtag.ltsh.de