Landesweit über Ziel, einzelne Kreise deutlich darunter
Die Waffenbehörden in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2025 landesweit 3.583 Kontrollen der sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition durchgeführt, davon 3.542 ohne konkreten Anlass oder Verdacht. Die erreichte Kontrollquote der anlasslosen Kontrollen lag im arithmetischen Mittel bei 12,2 Prozent der ansässigen Waffenbesitzerinnen und -besitzer, wie die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Niclas Dürbrook (SPD) mitteilt. Damit liegt das Land deutlich über der seit 2022 geltenden Vorgabe, jährlich zehn Prozent der ansässigen Waffenbesitzenden zu kontrollieren.
Am höchsten fiel die Quote in der Stadt Kiel mit 26,45 Prozent aus, in Flensburg mit 22,47. Deutlich unter der Sollvorgabe blieben dagegen der Kreis Segeberg mit 6,76 Prozent und der Kreis Schleswig-Flensburg mit 3,54 Prozent. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde, der für den Raum Kronshagen zuständig ist, lag die Quote bei 14,47 Prozent nach 658 Kontrollen ohne konkreten Anlass. Der Kreis Segeberg nannte als Gründe für die niedrige Quote eine mehrmonatige Einarbeitung neuer Kräfte und unbesetzte Stellen 2024; die Quote sei gegenüber dem Vorjahr (0,53 Prozent) bereits deutlich gestiegen. Der Kreis Schleswig-Flensburg führt Rückstände auf die Ende 2024 erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfungen und eine personelle Vakanz im Innendienst zurück.
Neue Mindestquote für unangekündigte Kontrollen
Gleichzeitig hat das Innenministerium den Erlass vom 6. Oktober 2022 um eine verbindliche Mindestquote für unangekündigte Kontrollen ergänzt: Ab dem Berichtsjahr 2027 sollen mindestens 30 Prozent der durchgeführten Aufbewahrungskontrollen ohne Ankündigung erfolgen. Bisher war die Hälfte unangekündigter Kontrollen nur Leitlinie ohne statistische Auswertung. „Im Vergleich zu der bislang mündlich kommunizierten Leitlinie stellt die Ergänzung des Erlasses eine Mindestquote dar, deren Erreichung auf Grundlage einer jährlichen statistischen Erhebung ausgewertet wird“, heißt es in der Antwort. Das bestehende Mindestziel von zehn Prozent kontrollierter Waffenbesitzender pro Jahr bleibt bestehen.
Bei den Aufbewahrungskontrollen 2025 stellten die Behörden landesweit 139 Ordnungswidrigkeiten und 54 Straftaten fest. Insgesamt 86 Widerrufsverfahren wurden nach der Landesregierung aufgrund festgestellter Verstöße eingeleitet. Das Ministerium begleitete die Umsetzung des Erlasses 2025 mit den Waffenbehörden fachaufsichtlich.



