Der Wildwegeplan für Schleswig-Holstein ist in der Endabstimmung zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) und dem beauftragten Planungsbüro. Mit der Veröffentlichung des fertigen Plans rechnet die Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode, wie sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Sandra Redmann (Drs. 20/4869) mitteilt. Der Landtag hatte Ende 2024 in seinem Antrag „Lebensraumvernetzung in Schleswig-Holstein vorantreiben“ die Entwicklung und konsequente Umsetzung des Plans beschlossen.
Korridorachse statt Einzelmaßnahmen
Der Plan weist laut Landesregierung ein Netz aus Korridorachsen aus, die für die Wanderung von Wildtieren bundes- und landesweit sowie regional bedeutsam sind. Die Achsen leiten sich aus einem geostatistischen Modell ab, mit dem die Durchlässigkeit der Landschaft berechnet wird. Der Plan bezieht bereits vorhandene Querungshilfen ein, berücksichtigt Anbindungspunkte an Nachbarländer und -staaten und identifiziert Konfliktpunkte zwischen den Korridorachsen und vorhandener Infrastruktur. Solche Konflikte etwa durch Straßen wirken laut Landesregierung auf die Funktionsfähigkeit der Achsen negativ.
Einfluss auf Solar-Freiflächen
Im Rahmen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans „Gewerbe und Energie“ ist als Raumordnungsgrundsatz vorgesehen, dass Planungen für Solar-Freiflächenanlagen eine ausreichende Durchlässigkeit für wildlebende Tiere berücksichtigen. Entlang bedeutender Wanderrouten soll auf den Bau von Solar-Freiflächenanlagen möglichst verzichtet werden; für die Beurteilung sollen der Wildwegeplan, bestehende und geplante Querungshilfen sowie deren Zuleitungskorridore herangezogen werden.
Fachliche Information, kein Pflichtkatalog
Der Wildwegeplan ist nach Regierungsangabe als ergänzende fachliche Information für zukünftige Infrastrukturmaßnahmen des Landes vorgesehen. Bei Straßenbauvorhaben werden Belange des Biotopverbundes und der Vernetzung von Lebensräumen demnach bereits heute berücksichtigt; wo erforderlich, werden Wildquerungshilfen, Querungsbauwerke oder andere Lösungen zur Minderung von Zerschneidungswirkungen vorgesehen. Konkrete Maßnahmen ergeben sich laut Ministerium aus dem Einzelfall; der Plan selbst legt keinen verbindlichen Maßnahmenkatalog fest.
Quellen
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Redmann (SPD) „Aktueller Stand Erstellung Wildwegeplan“ und Antwort der Landesregierung (MLLEV), Drucksache 20/4869: landtag.ltsh.de
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Antragsbegründung Drs. 20/2582 „Lebensraumvernetzung in Schleswig-Holstein vorantreiben“ (Beschluss 18.10.2024): landtag.ltsh.de



