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Krankenhausreform: Land ordnet Versorgung neu

Luftaufnahme des Campus Kiel des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ordnet seine Krankenhausplanung neu. Künftig entscheiden sogenannte Leistungsgruppen darüber, welche Klinik welche Behandlungen anbieten und abrechnen darf. Für Kronshagen ist vor allem die geplante Versorgungsregion rund um Kiel relevant. Konkrete Veränderungen einzelner Klinikangebote stehen allerdings noch nicht fest.

Sechs Versorgungsregionen für das Land

Das Gesundheitsministerium hat Schleswig-Holstein in sechs Versorgungsregionen gegliedert. Maßgeblich waren nach Angaben des Landes unter anderem tatsächliche Patientenströme, Verkehrswege, Einwohnerzahlen, bestehende Krankenhausstandorte und die Beteiligung an der Notfallversorgung. Die Regionen dürfen deshalb von Kreisgrenzen abweichen.

Die Versorgungsregionen bilden eine Zwischenebene der Planung. Wichtige wohnortnahe Leistungen sollen grundsätzlich auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte betrachtet werden. Komplexe und hochspezialisierte Behandlungen können dagegen regional, landesweit oder sogar länderübergreifend geplant werden.

Leistungsgruppen bestimmen das künftige Angebot

Die Kliniken haben beim Land Leistungsgruppen beantragt. Eine Zuweisung erlaubt einem Krankenhaus, die betreffende Behandlung anzubieten und abzurechnen. Dafür muss die Klinik festgelegte strukturelle und personelle Voraussetzungen erfüllen. Der Medizinische Dienst prüft diese Voraussetzungen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis Ende Juli 2026.

In den sechs Regionen führt das Land Gespräche mit den Klinikträgern. Ab Herbst sollen Regionalkonferenzen folgen, an denen weitere Beteiligte mitwirken. Das parlamentarische Verfahren zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen läuft ebenfalls 2026. Wirksam werden sollen die Leistungsgruppen und der neue Krankenhausplan zum 1. Januar 2027.

Grundversorgung vor Ort, Spezialisierung an Zentren

Das erklärte Ziel des Landes ist, die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche zu sichern und komplexe Behandlungen stärker zu bündeln. Das Gesundheitsministerium weist zugleich darauf hin, dass Ausnahmeregeln und einzelne Vorgaben der Bundesreform weiterhin umstritten sind.

Welche konkreten Leistungen im Raum Kiel künftig an welchem Standort angeboten werden, lässt sich aus dem bisherigen Verfahren noch nicht belastbar ableiten. Eine Schließung oder Verlagerung einzelner Angebote sollte deshalb erst berichtet werden, wenn das Land die Leistungsgruppen tatsächlich zugewiesen hat.

Primärquellen: Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein zu den sechs Versorgungsregionen; Gesundheitsministerium zum Zeitplan und zu den Leistungsgruppen

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