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Stressfaktor Hausaufgaben: Wer entscheidet – und wie läuft es ohne?

Hausaufgaben sind in Schleswig-Holstein keine Pflicht: Die Schulkonferenz jeder einzelnen Schule legt die Grundsätze fest. Einige Grundschulen im Land verzichten inzwischen auf klassische Hausaufgaben. Die erste Bilanz fällt positiv aus – und eine FDP-Anfrage aus dem Landtag fordert nun Modelle und einen Qualitätsrahmen. Wie die Lage in Kronshagen aussieht.

Christian Muschick ·

Bild: Grundschule an den Eichen in Kronshagen. Foto: DYVER (CC BY-SA 4.0)

Hausaufgaben sind in wohl den meisten Familien ein Stressfaktor erster Ordnung. Und mehr als einmal war diese Redaktion Teil einer Diskussion um deren Sinnhaftigkeit.

An Schleswig-Holsteins Schulen sind diese keine Angelegenheit des Landes, der Gemeinde oder einzelner Lehrkräfte – formal entscheidet die Schule selbst. Nach § 63 des Schulgesetzes beschließt die Schulkonferenz über die „Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten“. In diesem Gremium sitzen Lehrkräfte, Eltern und Schülervertretung zu gleichen Teilen; bei pädagogischen Grundsatzfragen wie dieser kommt ein Beschluss aber nur zustande, wenn die Mehrheit der Lehrkräftevertretung zustimmt.

Kein Verbot, keine Pflicht

Zur Erledigung von Hausaufgaben sind Schülerinnen und Schüler im Schulgesetz verpflichtet (§ 11 Absatz 3) – ob und wie viele gegeben werden, regelt dagegen die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens. Das Bildungsministerium bestätigt auf Anfrage, dass eine Pflicht zur Gabe von Hausaufgaben nicht besteht; die Ausgestaltung liege „grundsätzlich im pädagogischen Ermessen der Schule“ und werde „durch schulinterne Beschlüsse geregelt“. Ein landesweites Verzeichnis der Schulen, die darauf verzichten, gibt es nicht.

Nortorf: Ein Jahr ohne klassische Hausaufgaben

Ein prominentes Beispiel im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist die Grundschule des Schulverbandes Nortorf. Die Schulkonferenz beschloss dort am 28. November 2024, „Hausaufgaben auf ein Minimum zu reduzieren“; die regelmäßige Gabe entfiel zum Halbjahreswechsel des Schuljahres 2024/25. Ausdrücklich bleiben erlaubt: tägliche Leseübungen, Auswendiglernen wie Einmaleins oder Gedichte, Schreibschriftübungen und individuelle Förderübungen. Auch nicht fertiggestellte Arbeitsbögen dürfen nachgearbeitet werden, Aufgaben in der Lern-App Anton dürfen bearbeitet werden.

Als Ausgleich hat die Schule den Unterricht umgestellt: Seit dem Schuljahr 2025/26 dauern die Stunden 60 statt 45 Minuten, dafür gibt es pro Tag höchstens vier verschiedene Fächer. Lernen und Üben verlagert die Schule in den Vormittag – eine eigene Lernzeit am Nachmittag wurde nicht eingerichtet. Auch die Vorbereitung des neuen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung hat die Debatte dort mit ausgelöst: Die Frage war, wie eine Hausaufgabenbetreuung in den Ganztag passt – oder ob sie ganz wegfällt.

Die bisherige Bilanz der Schule fällt positiv aus: In den Klassenarbeiten seien die Leistungen nicht beeinträchtigt worden, so die Schulleitung; die Kinder starteten entspannter in den Tag, und in den Stunden falle die Kontroll- und Diskussionszeit zu unerledigten Aufgaben weg. Einige Eltern sorgten sich zunächst, weniger über Lernstand und Fortschritt zu erfahren – die Schule reagiert mit Elternabenden und zusätzlichen Rückmeldungen. Eine abschließende Bilanz will die Schule erst nach zwei bis drei Jahren ziehen. Landesweit weiß das Bildungsministerium von „gut einer Handvoll“ Grundschulen ohne klassische Hausaufgaben; andere Schulen planen entsprechende Konzepte.

Was die Forschung sagt

Die Forschungslage ist differenziert. Die größte aktuelle Auswertung zum Thema, eine Metaanalyse von Fan und Kollegen (2016) über 30 Jahre Forschung mit Daten von rund 312.800 Schülerinnen und Schülern, findet einen kleinen positiven Zusammenhang zwischen Hausaufgaben und Leistungen (r = 0,23) – in Mathematik r = 0,20, in Naturwissenschaften r = 0,26. Auffällig: Entscheidend ist nicht die Zeit, sondern die Qualität der Aufgaben (r = 0,52) und wie vollständig sie erledigt werden. Auch Hatties bekannte Zusammenfassung „Visible Learning“ weist Hausaufgaben einen kleinen Gesamteffekt zu (aktuell Effektstärke 0,29) – mit klarer Altersdifferenz: Bei jüngeren Kindern fällt der Effekt deutlich geringer aus als in der Sekundarstufe. In einer früheren Auswertung Coopers zeigte Hausaufgaben in der Grundschule keinen Zusammenhang mit Leistungszuwächsen; unter Aufsicht im Unterricht geübte Aufgaben waren dort sogar wirksamer.

Kritisch gewendet wird der Befund zur Chancengerechtigkeit: Schon frühere Analysen wiesen darauf hin, dass Kinder aus bildungsnäheren Haushalten mehr von Hausaufgaben profitieren. Die GEW Schleswig-Holstein warnt, Aufgaben, die Erklärungen oder Hilfe brauchten, seien für Kinder ohne Unterstützung zu Hause schwer zu bewältigen; ein fehlender ruhiger Arbeitsplatz verschärfe das. Das Bildungsministerium sieht umgekehrt gerade in den Lernzeiten des Landes-Ganztagskonzepts einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit – strukturierte Phasen, in denen Kinder beim eigenständigen Arbeiten begleitet werden. Das Migranten-Elternnetzwerk Schleswig-Holstein begrüßt die Verlagerung in den Ganztag, betont aber, dass allein der Verzicht noch keine Chancengerechtigkeit schaffe – es brauche Zeit, Räume, Begleitung und Elternkommunikation.

Landtag: FDP will Qualitätsrahmen und Modellprogramm

In die laufende Debatte hat sich der Landtag eingeschaltet: Die FDP-Fraktion legte am 4. September 2026 den Antrag „Lernen besser organisieren – Hausaufgaben und Lernzeiten zeitgemäß gestalten“ vor (Drucksache 20/4795). Darin heißt es, die Forschung rechtfertige „weder ein pauschales Festhalten an klassischen Hausaufgaben noch deren landesweite Abschaffung“. Gefordert werden: die Entscheidungskompetenz der Schulkonferenzen zu erhalten (kein landesweites Verbot, keine landesweite Pflicht), gemeinsam mit Wissenschaft und Praxis einen Qualitätsrahmen zu entwickeln, Lernzeiten im Ganztag qualitativ auszugestalten – und für drei Schuljahre ein freiwilliges Modell- und Transferprogramm für Primarstufe und Sekundarstufe I aufzulegen, wissenschaftlich begleitet und mit Bericht an den Landtag.

Die Lage in Kronshagen

An der Grundschule an den Eichen – der einzigen Grundschule der Gemeinde – gibt es nach verfügbaren Unterlagen keinen Beschluss über einen Verzicht auf klassische Hausaufgaben. Die Schule bietet mit ihrer Offenen Ganztagsschule eine Hausaufgabengruppe an: montags bis freitags, betreut und buchbar, im zweiten Halbjahr 2025/26 bei 10 Euro im Monat. Damit folgt das Kronshagener Grundschulmodell dem klassischen Weg: Hausaufgaben werden gegeben und können im Ganztag erledigt werden.

Ob sich das ändert, wäre eine Entscheidung der Schulkonferenz – Lehrkräfte, Elternvertretung und gegebenenfalls Schülervertretung müssten einen Beschluss fassen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung, der zum Schuljahr 2026/27 für Erstklässler startet und bis 2029/30 auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet wird, steht den Schulen dafür eine deutlich breitere Basis an Lern- und Übungszeiten zur Verfügung; das pädagogische Rahmenkonzept des Landes sieht solche Lernzeiten ausdrücklich vor. Eine landesweite Pflicht zum Verzicht oder zum Festhalten an Hausaufgaben gibt es nicht – und fordert auch die FDP im Landtag ausdrücklich nicht.

Für Kronshagen heißt das: Einführen könnte eine hausaufgabenfreie Praxis die Grundschule an den Eichen nur über ihre Schulkonferenz – mit demselben Diskussionsbedarf, den die Nortorfer Schule durchlaufen hat: Elternbeteiligung, klare Ausnahmen für Lesen und Einmaleins, und eine echte Bilanz erst nach einigen Jahren. Anstöße dazu können aus dem Landtag kommenden Modellprogrammen oder den Erfahrungen der Nachbarregion kommen; eine Verpflichtung besteht nicht.

Quellen: Schulgesetz Schleswig-Holstein (Stand Februar 2026), Schulkonferenz-Beschluss und FAQ der Grundschule Nortorf, Landtagsdrucksache 20/4795 (FDP-Antrag, 4. September 2026), Aussagen des Bildungsministeriums (zitiert nach NDR Schleswig-Holstein, 31. August 2026), Metaanalyse Fan et al. 2016 (TUM Clearinghouse Unterrichtsqualität), OGS-Flyer der Grundschule an den Eichen, Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung (schleswig-holstein.de)