Bild: Archivbild: Der Plenarsaal im Landeshaus Schleswig-Holstein in Kiel. Die Aufnahme zeigt nicht die Haushaltsberatung 2027. Foto: Gerd Seidel (Rob Irgendwer), CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons; …
Ein Haushalt mit wenig Reserve
Schleswig-Holstein will im Haushaltsjahr 2027 bereinigte Ausgaben von 19,3655 Milliarden Euro einplanen. Den bereinigten Einnahmen von 18,4729 Milliarden Euro steht damit ein Finanzierungssaldo von 892,6 Millionen Euro gegenüber.[1][2]
Der Entwurf sieht vor, 109,0 Millionen Euro aus Rücklagen zu entnehmen. Die verbleibenden rund 783,6 Millionen Euro sollen über neue Kredite finanziert werden.[2] Damit wird die nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben zulässige Nettokreditaufnahme vollständig ausgeschöpft; der im Entwurf ausgewiesene Abstand zur Landesregel beträgt null.[2]
Der Landtag hat diese Vorlage in erster Lesung beraten. Danach folgen die Beratungen in den Ausschüssen und Fraktionen. Die Verabschiedung ist für Dezember vorgesehen.[1][4]
Wie die Zahlen zu lesen sind
Im Haushaltsgesetz wird der Gesamtplan für Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 23,1628 Milliarden Euro festgestellt. Diese Zahl enthält neben den bereinigten Einnahmen und Ausgaben weitere Finanzierungsvorgänge, darunter Kreditaufnahme und Schuldentilgung.[2] Für die politische Bewertung der laufenden Einnahmen und Ausgaben ist deshalb der bereinigte Wert maßgeblich, nicht der technische Gesamtplan allein.
Die Einnahmen aus Steuern einschließlich der Kfz-Steuerkompensation und aus Bundesergänzungszuweisungen veranschlagt der Entwurf auf 14,2029 Milliarden Euro. Das sind gegenüber dem Haushaltssoll 2026 nur 0,6 Prozent mehr.[2] Gleichzeitig steigen die bereinigten Ausgaben gegenüber dem Soll des zweiten Nachtragshaushalts 2026 um 3,4 Prozent.[2] Die Einnahmen stagnieren bei gleichzeitig dynamischer Ausgabenentwicklung.
Die daher vollständig ausgereizte zulässige Kreditaufnahme setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Der Entwurf berücksichtigt unter anderem eine strukturelle Neuverschuldungsmöglichkeit von 544,1 Millionen Euro, eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme von 281,0 Millionen Euro sowie Tilgungsverpflichtungen aus Notkrediten und weitere finanzielle Transaktionen.[2]
Investieren trotz Konsolidierungsdruck
Für Investitionen sind 2,6317 Milliarden Euro vorgesehen. Das entspricht einer Investitionsquote von 13,6 Prozent.[2] Nach Darstellung der Landesregierung liegen die Schwerpunkte bei Bildung, Kindertagesbetreuung, Infrastruktur, Sicherheit, Klimaschutz, Wohnen und der digitalen Verwaltung.[1]
Für den Schulbereich sind nach den Angaben der Landesregierung zum Schuljahr 2027/28 insgesamt 115 neue Lehrerstellen geplant. Für die Kindertagesbetreuung sind 843 Millionen Euro vorgesehen. Der Entwurf nennt außerdem 448 Millionen Euro für die Hochschulen, 144 Millionen Euro für Straßen, Radwege und Brücken sowie 400 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung.[1]
Beim Ganztagsausbau stellt die Landesregierung in Aussicht, dass Schulträger für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule 85 Prozent der Investitionskosten und 75 Prozent der Betriebskosten erhalten sollen.[1] Für Kommunen ist dabei entscheidend, unter welchen Voraussetzungen die Mittel tatsächlich fließen und welche Eigenanteile, Folgekosten und Planungsrisiken verbleiben. Aus den Landeszahlen lässt sich für Kronshagen oder einzelne Gemeinden noch keine konkrete Zuweisung ableiten.
Wo gespart werden soll
Der Entwurf sieht allgemeine Kürzungen der Personalbudgets um fünf Prozent vor. Ausgenommen werden sollen Polizei, Justiz, Verfassungsschutz, Steuerverwaltung und die Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen.[1] Entlassungen seien nicht geplant; frei werdende Verwaltungsstellen sollen aber teilweise nicht wiederbesetzt werden.[1]
Bei Fortbildung, Dienstreisen und Bürobedarf ist eine Kürzung um 15 Prozent vorgesehen.[1] Zusätzlich enthält der Entwurf globale Minderausgaben von rund 233 Millionen Euro. Diese Summe ist keine bereits konkret benannte Einsparung einzelner Behörden. Sie muss im Haushaltsvollzug durch noch festzulegende Minderausgaben erwirtschaftet werden.[1][2]
Zur Entlastung des regulären Haushalts sollen außerdem 300 Millionen Euro aus dem Versorgungsfonds entnommen werden. Der Grundstock soll nach Angaben der Landesregierung erhalten bleiben.[1] Das Haushaltsbegleitgesetz sieht darüber hinaus vor, mehrere Sondervermögen zu verändern, aufzulösen oder Mittel für die Konsolidierung des Jahres 2027 zu entnehmen.[3]
Dazu gehören unter anderem die Sondervermögen für Hochschulsanierung, energetische Sanierung, Künstliche Intelligenz, Breitband sowie Energie- und Wärmewende. Nicht verausgabte Mittel aus bestimmten Sondervermögen sollen in das Programm IMPULS 2040 überführt werden.[3] Das verändert die Struktur der Finanzierung, ersetzt aber nicht automatisch dauerhaft verfügbare Einnahmen.
Opposition bezweifelt die Prioritätensetzung
In der Debatte verteidigte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) den Entwurf mit dem Hinweis auf die schwierige Einnahmesituation und steigende Ausgaben. Die Landesregierung wolle sparen, wo es möglich sei, und dort investieren, wo es notwendig sei.[1]
SPD-Fraktions- und Landeschefin Serpil Midyatli kritisierte, der Entwurf lasse soziale Probleme und den Investitionsbedarf bei Schulen, Kitas und Wohnraum nicht ausreichend erkennen. Sie verwies außerdem auf die Verschuldung des Landes und auf aus ihrer Sicht zu geringe soziale Schwerpunkte.[1]
FDP-Fraktionschef Christopher Vogt warf der Koalition vor, Rücklagen und Reserven aufzulösen und den finanziellen Spielraum weiter zu verengen. Er forderte unter anderem mehr Wachstum durch Bürokratieabbau und kritisierte Kürzungen im Hochschulbereich.[1]
SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer stellte die geplanten Verschiebungen zwischen verschiedenen Finanzierungstöpfen infrage. Er warnte vor Folgen für den ländlichen Raum, Minderheiten, Kultur, Ehrenamt, soziale Träger und Weiterbildung. Die Forderung nach einer Vermögensteuer bezeichnete er als eine mögliche zusätzliche Einnahmequelle.[1]
Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen hielten dagegen, der Entwurf verbinde Investitionen mit einem ausgeglichenen Haushalt im technischen Sinne und verzichte auf unverhältnismäßige Kürzungen. Tobias Koch (CDU) verwies auf Investitionen und zusätzliche Stellen in Bildung, Polizei und Justiz. Lasse Petersdotter (Grüne) hob die Investitionsquote und die geplanten Ausgaben für Infrastruktur und Bildung hervor.[1]
Was der Entwurf vor Ort bedeutet – und was noch offen ist
Für Gemeinden und Kreise ist der Landeshaushalt vor allem über Förderprogramme, gesetzliche Aufgaben, den kommunalen Finanzausgleich und die Finanzierung gemeinsamer Infrastruktur relevant. Der Entwurf enthält dafür wichtige politische Signale, aber noch keine vollständige Antwort auf die Frage, wie sich die Belastungen einzelner Kommunen verändern.
In Kronshagen, Kiel und im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird deshalb im weiteren Verfahren auf die Fachhaushalte, Förderrichtlinien, Verpflichtungsermächtigungen und die konkrete Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs zu schauen sein.
Der eigentliche Konflikt liegt damit weniger in einer einzelnen Haushaltszahl als in der Verbindung aus hohen Investitionsversprechen, wachsenden laufenden Kosten und vollständig ausgeschöpfter Kreditlinie. Die Ausschussberatungen müssen zeigen, welche Vorhaben finanziell abgesichert sind, welche Einsparungen dauerhaft wirken und welche Risiken nur in die kommenden Jahre verschoben werden.



