Bild: Archivbild: Die Realschule Kronshagen im Winter. Das Foto zeigt keinen aktuellen Unterrichtstermin. Foto: Christian Alexander Tietgen, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons; redaktioneller …
Ein aktueller Gesamtüberblick darüber, was Familien in Schleswig-Holstein für den Schulbesuch ihrer Kinder ausgeben, fehlt weiterhin. Der Bericht der Landesregierung zur Lehrmittelfreiheit und zu den Lehrmittelkosten nennt als umfassende Datengrundlage nach wie vor eine Untersuchung des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) aus dem Jahr 2016.
Die letzte umfassende Erhebung stammt aus dem Jahr 2016
Nach dieser Untersuchung gaben Eltern im Durchschnitt knapp 1.000 Euro pro Kind und Schuljahr für schulbezogene Kosten aus. Darin enthalten waren unter anderem durchschnittlich 50 Euro für Bücher, 89 Euro für Verbrauchsmaterialien, rund 300 Euro für Versorgung und Betreuung sowie etwa 100 Euro für Nachhilfe.
Seit 10 Jahren wurden diese Daten aber nicht mehr erhoben. Die Landesregierung schreibt in ihrem neuen Bericht ausdrücklich, dass es keine aktuelle, flächendeckende Statistik über die exakten Kosten gibt. Sie hält die Ergebnisse aus der IPN-Studie und einer früheren Großen Anfrage in ihren Grundzügen dennoch weiterhin für gültig. Dies ist angesichts der erheblichen Inflation der letzten Jahre alles andere als sicher.
Damit bleibt eine wesentliche Unsicherheit bestehen: Neue Kostenfaktoren wie digitale Angebote, Preisveränderungen bei Schulessen oder höhere Ausgaben für Fahrten lassen sich mit der alten Erhebung nicht verlässlich zu einer aktuellen Gesamtsumme zusammenführen.
Lehrmittelfreiheit umfasst nicht alle Schulkosten
Schule und Schulträger müssen nach der im Bericht dargestellten Rechtslage die sogenannten freien Lernmittel finanzieren. Dazu gehören Schulbücher und Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht genutzt werden und in der Schule verbleiben.
Hefte, Stifte, Ordner, Arbeitshefte, Kopien oder Tuschkästen fallen dagegen nicht automatisch unter diese kostenlose Ausstattung. Auch Kosten für Versorgung und Betreuung, Nachhilfe, Fahrten oder Klassenaktivitäten sind von der gesetzlichen Lehrmittelfreiheit zu unterscheiden.
Wie die Kosten verteilt werden, hängt deshalb von der jeweiligen Ausgabe und teilweise von Entscheidungen vor Ort ab. Die Frage, ob Bildung kostenlos ist, lässt sich nicht allein mit einem Blick auf die Schulbücher beantworten.
Große Unterschiede bei den Schulträgern
Eine frühere Abfrage der Landesregierung zeigte deutliche Unterschiede bei den Sachmittelausgaben der Schulträger. Genannt werden etwa 70 Euro je Schülerin oder Schüler an Grundschulen in Bargteheide, rund 250 Euro in Kiel, etwa 620 Euro im Kreis Segeberg, 1.000 Euro in Wahlstedt und rund 1.400 Euro in Tornesch.
Diese Werte sind aber kein perfekter Vergleich. Die Abfrage hatte eine lückenhafte Rückmeldung und bezog sich auf unterschiedliche Schulträger und Schularten. Aus den Angaben lässt sich deshalb weder eine Rangliste der Kommunen noch eine aktuelle durchschnittliche Ausgabe ableiten.
Digitalisierung verbessert Ausstattung, löst Kostenfrage aber nicht vollständig
Nach der Ausstattungsumfrage 2025 des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) verfügten zum Ende des DigitalPakts Schule 2019-2024 nahezu alle Schulen über eine auskömmliche unterrichtliche Ausstattung. Der Bericht verweist außerdem auf den Digitalpakt 2.0. Daraus kann Schleswig-Holstein nach Angaben der Landesregierung rund 72,6 Millionen Euro für schulische und landesweite Investitionen erwarten.
Eine gute Ausstattung der Schule beantwortet aber nicht automatisch die Frage, ob jedes Kind zu Hause ein eigenes Gerät, eine stabile Internetverbindung oder alle benötigten Anwendungen hat. Auch Wartung, Support und die konkrete Nutzung im Unterricht bleiben Aufgaben, die organisiert und finanziert werden müssen.
Zwei Modellversuche für Verbrauchsmaterialien
An der Theodor-Storm-Schule in Kiel und an der Wilhelm-Tanck-Schule in Neumünster wurde erprobt, wie Familien bei Verbrauchsmaterialien entlastet werden können. Für beide Schulen standen jeweils 16.000 Euro zur Verfügung.
In Neumünster gab es einen von Schülerinnen und Schülern mitorganisierten Schulshop. Hefte, Mappen und Stifte konnten dort mit einer eigenen Schulwährung ausgegeben werden; besonders bedürftige Kinder konnten zusätzliche Unterstützung erhalten. In Kiel wurden Materialien über Ausleihstationen in den Klassen bereitgestellt.
Das Modellprogramm ist mit dem Ende des Landesprogramms PerspektivSchule grundsätzlich ausgelaufen. Restmittel wurden nach Angaben der Landesregierung weiter genutzt. Eine Fortsetzung über das Startchancen-Programm wurde nicht beantragt, weil Verbrauchsmaterialien dort nicht förderfähig sind.
Ganztag setzt einen neuen Kostenrahmen
Mit dem Schuljahr 2026/27 beginnt die schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Für ein rechtsanspruchserfüllendes schulisches Angebot darf der Schulträger nach der Vereinbarung von Land und Kommunen Elternbeiträge von bis zu 135 Euro im Monat erheben.
Der Betrag ist eine Obergrenze für dieses Angebot. Vorgesehen sind Geschwisterermäßigungen und soziale Ermäßigungen. Hinzukommen können je nach Schule und Angebot Ausgaben für Mittagessen, Fahrten, Material oder freiwillige Zusatzangebote.
Ohne neue Erhebung bleibt die Debatte lückenhaft
Die Landesregierung begründet den Verzicht auf eine neue wissenschaftliche Erhebung mit dem verfügbaren Zeitrahmen und fehlenden finanziellen Mitteln. Sie verweist zugleich darauf, dass sich die rechtlichen Regelungen seit der früheren Untersuchung nicht grundlegend verändert hätten. Wir halten das für nur bedingt stichhaltig.



