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Schleswig-Holstein · Schleswig-Holstein

Land führt keine Statistik zum Schulschwimmunterricht

Schwimmen ist in Schleswig-Holstein Teil der schulischen Anforderungen, doch eine landesweite Statistik über die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden gibt es nicht. Neue Berichte zeigen zugleich Unterschiede bei Schwimmfähigkeit, Wasserflächen und organisatorischen Voraussetzungen.

Christian Muschick ·

Bild: Stockfoto eines Hallenbads in Bedburg. Es zeigt keine Schule oder Schwimmstätte in Schleswig-Holstein. Foto: Saunameister73 / Jens Dobler, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons; redaktioneller …

Schwimmunterricht gehört in Schleswig-Holstein zum schulischen Sportunterricht. Nach den Fachanforderungen soll er an Grundschulen spätestens bis zum Ende der dritten Jahrgangsstufe eingeführt sein. Bis zum Ende der sechsten Klasse soll das Schwimmabzeichen Bronze erreicht werden. Wie viele Unterrichtsstunden dafür tatsächlich stattfinden, lässt sich landesweit jedoch nicht verlässlich beziffern.

Schulen melden Angebote, aber keine belastbare Stundensumme

Die Landesregierung erklärt in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage, dass die Schulen ihre erteilten Schwimmstunden individuell dokumentieren. Eine zentral erhobene und valide Statistik über die tatsächlich erteilten Stunden gibt es nicht. Auch die Zahl der ausgefallenen Schwimmstunden wird nicht fachbezogen erfasst.

Für das Schuljahr 2025/26 meldeten 489 Schulen ganzjährigen und 150 Schulen saisonabhängigen Schwimmunterricht. Diese Angaben zeigen, an welchen Schulen ein Angebot vorgesehen oder gemeldet wurde. Sie melden aktuell aber nicht, wie viele Stunden jedes Kind tatsächlich erhalten hat. Für das laufende Schuljahr wurde zudem bereits am 27. März 2026 abgefragt; die Daten bilden deshalb nicht das gesamte Schuljahr ab.

Die Landesregierung weist außerdem darauf hin, dass die absoluten Zahlen nur eingeschränkt vergleichbar sind. Den Erhebungen lagen nicht durchgehend dieselben Fragen zugrunde, und die Schulmeldungen waren teilweise nicht vollständig konsistent.

Die Ergebnisse unterscheiden sich nach Schulart

Für das Schuljahr 2024/25 weist der Bericht bei den Grundschulen 14.291 von 28.012 Kindern mit dem Schwimmabzeichen Bronze aus. Das entspricht 51,0 Prozent am Ende der dritten Klasse. Bei den Gymnasien waren es am Ende der sechsten Klasse 9.333 von 10.584 Kindern beziehungsweise 88,2 Prozent. An Gemeinschaftsschulen erreichten 10.079 von 16.078 Schülerinnen und Schülern das Abzeichen, also 62,7 Prozent.

Der landesweite Anteil sicher schwimmender Schülerinnen und Schüler am Ende der sechsten Klasse lag im selben Bericht bei 72,8 Prozent. Die Zahlen bilden unterschiedliche Schularten und Stichtage ab und dürfen deshalb nicht als einfache Rangliste der Schulen gelesen werden.

Hinzu kommt eine wichtige Einschränkung: Das Land erfasst nicht getrennt, ob das Bronzeabzeichen im schulischen Unterricht, in einem Verein oder in einem privaten Kurs erworben wurde. Die Quoten sind daher kein isolierter Wirkungsnachweis des Schulschwimmens.

Ältere Regionaldaten zeigen Unterschiede, sind aber nicht direkt vergleichbar

Ein Bericht zur Schwimmfähigkeit in der vierten Klassenstufe erfasste zum Schuljahr 2023/24 den Stand zu Beginn der vierten Klasse. In Kiel besaßen 803 von 1.883 Kindern das Bronzeabzeichen – rechnerisch 42,6 Prozent. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde waren es 1.231 von 2.362 Kindern beziehungsweise 52,1 Prozent, im Kreis Plön 608 von 1.209 Kindern beziehungsweise 50,3 Prozent.

Diese Werte beziehen sich auf einen anderen Stichtag und eine andere Jahrgangsstufe als die Daten aus dem Schuljahr 2024/25. Sie sind deshalb nicht unmittelbar mit den späteren Quoten gleichzusetzen. Sie zeigen aber, warum ein Landesdurchschnitt regionale Unterschiede nur begrenzt sichtbar macht.

Wasserflächen, Wege und Lehrkräfte entscheiden mit

Die Landesregierung nennt als wiederkehrende Schwierigkeiten fehlende oder schwer erreichbare Wasserflächen, begrenzte Hallenzeiten, Transportkosten und fehlende qualifizierte Lehrkräfte. Für die Umsetzung des Schwimmunterrichts können Schulen unterschiedliche Organisationsformen wählen. Die Verantwortung liegt damit nicht allein bei der Schule, sondern hängt auch von Schulträgern, Bädern und außerschulischen Partnern ab.

Eine weitere Große Anfrage zu den Schwimmstätten erfasste zum 1. Januar 2026 insgesamt 82 Anlagen auf Grundlage der Rückmeldungen von 32 Verwaltungseinheiten. Darunter waren 25 Hallenbäder, 26 Freibäder, zwölf Naturbäder und 19 Lehrschwimmbecken. 66 Anlagen wurden als grundsätzlich öffentlich zugänglich gemeldet. Die Erhebung beruht allerdings auf freiwilligen Angaben; nicht jede Kommune beantwortete jede Frage vollständig.

Die Zahlen beschreiben die vorhandene Infrastruktur, nicht automatisch die für Schulen verfügbaren Wasserzeiten. Ein Bad kann öffentlich zugänglich sein und zugleich nur begrenzte Zeiten für Schulen oder Vereine anbieten. Auch Entfernung, Transport und die Verfügbarkeit von Lehrkräften beeinflussen, ob ein Angebot praktisch genutzt werden kann.

Das Land fördert Kurse und Infrastruktur

Seit 2020 stellte das Land nach eigenen Angaben rund 1,2 Millionen Euro für zusätzliche Schwimmkurse bereit. Weitere rund 400.000 Euro flossen in die Aus- und Fortbildung von Übungsleitenden. Die Schwimmlern-Offensive wurde 2026 fortgeschrieben.

Zusätzlich stellte die Landesregierung ein Neubauprogramm für kommunale Schwimmsportstätten in Aussicht. Dafür sollen 25 Millionen Euro aus dem Landesanteil an Bundesmitteln für den Neu- oder Ersatzbau kommunaler Schwimmsportstätten eingesetzt werden. Die Projekte sollen an Standorten helfen, an denen Schwimmausbildung und Schulschwimmen wegen fehlender oder nicht ausreichender Infrastruktur erschwert sind.

Diese Maßnahmen können die Voraussetzungen verbessern. Sie ersetzen aber keine landesweit belastbare Auskunft darüber, wie viele Schwimmstunden bei den Kindern tatsächlich ankommen. Die Landesregierung plant nach eigener Aussage künftig keine landesweiten Datenerhebungen zur Durchführung des Schwimmunterrichts.

Politischer Prüfpunkt bleibt die Umsetzung vor Ort

Die Berichte zeigen kein einheitliches Bild eines überall ausfallenden Schwimmunterrichts. Sie zeigen aber eine Lücke zwischen dem verbindlichen Bildungsziel und der Datenlage zur praktischen Umsetzung.

Für eine verlässliche Bewertung wären deshalb drei Informationen besonders wichtig: Welche Schulen bieten Schwimmunterricht in welchen Jahrgangsstufen an, wie viele Wasserzeiten stehen ihnen zur Verfügung und wie viele Stunden finden tatsächlich statt? Erst mit diesen Angaben ließen sich regionale Engpässe, Fortschritte und der Bedarf an zusätzlicher Unterstützung nachvollziehbar vergleichen.

Quellen

Schleswig-Holsteinischer Landtag: Antwort auf die Große Anfrage „Schwimmunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein“, Drucksache 20/4459
Schleswig-Holsteinischer Landtag: Bericht „Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 4. Klassenstufe“, Drucksache 20/1855
Schleswig-Holsteinischer Landtag: Antwort auf die Große Anfrage „Schwimmstätten in Schleswig-Holstein“, Drucksache 20/4417