Schleswig-Holstein. Die Landesregierung hält am schleswig-holsteinischen Modell der Sozialen Wohnraumförderung fest: statt der in Hamburg üblichen laufenden Mietbeihilfen finanziert das Land den Bau von Azubi- und Studentenwohnheimen über zinsverbilligte Darlehen und einmalige Investitionszuschüsse. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Christopher Vogt hervor (Drucksache 20/4836, Stand 17.09.2026). Die Anfrage entstand vor dem Hintergrund der Debatte um die geplante staatliche Anstalt des öffentlichen Rechts „Azubiwerk“.
Fördermodell im Vergleich zu Hamburg
Die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben sichere das Land „insbesondere durch langfristige zinsgünstige Darlehen und Investitionszuschüsse bereits auf der Finanzierungsseite“, teilt die Landesregierung mit. Hamburg setze demgegenüber stärker auf laufende Zuschüsse. Der schleswig-holsteinische Ansatz reduziere die Investitions- und Finanzierungskosten unmittelbar, schaffe langfristige Kalkulationssicherheit und vermeide hohe laufende Zuschussverpflichtungen des Landes über Jahrzehnte. Für einen Vergleich der Förderintensität sei nicht die Höhe einzelner Zuschüsse, sondern die Gesamtförderwirkung einschließlich des Barwerts der Zinsverbilligung maßgeblich.
Fläche, Möblierung, Miete
Zu den Förderbedingungen gehören nach Auskunft der Landesregierung eine Begrenzung auf maximal 25 Quadratmeter Gesamtfläche je Wohnheimplatz einschließlich anteiliger Gemeinschaftsflächen sowie die Nichtberücksichtigung von Möblierungskosten in den förderfähigen Gesamtkosten. In Hamburg würden 28 Quadratmeter zuzüglich 1,5 Quadratmeter anteiliger Gemeinschaftsfläche, also 29,5 Quadratmeter, gefördert. Die Landesregierung argumentiert mit einem flächeneffizienten Einsatz verfügbarer Mittel und damit, dass die Miete mit den BAföG-Sätzen im Einklang bleibe. Möbliert werde über einen Zuschlag von bis zu 1,50 Euro je Quadratmeter und Monat: Bei 25 Quadratmetern Wohnfläche entspricht das bis zu 37,50 Euro monatlich, in Hamburg erhielte ein Investor maximal 30 Euro im Monat.
Inklusivmiete und neue Zielgruppen
Eine pauschale Inklusivmiete sei in Schleswig-Holstein bereits heute zulässig: Betriebskosten könnten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch pauschal ausgewiesen werden, und die Heizkostenverordnung lasse für Studentenwohnheime ausdrücklich eine Ausnahme von der verbrauchsabhängigen Abrechnung zu, wie in Hamburg. Auch an den Zielgruppen will sich laut Landesregierung nichts ändern: Wohnraum, der als Azubi-Platz gefördert wird, könne grundsätzlich auch von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Jugendfreiwilligendiensten sowie von Personen in Anpassungsmaßnahmen oder Anerkennungslehrgängen bezogen werden. Voraussetzung sei ein Wohnberechtigungsschein, dessen Einkommensgrenze die genannten Gruppen im Regelfall erfüllten. Die Förderbestimmungen werden demnach kontinuierlich überprüft, unter anderem im Austausch mit Wohnungswirtschaft, Mieterbund, Bauwirtschaft und Wohlfahrtsverbänden.
Hintergrund: Die Antwort ergänzt den Artikel vom 12. Oktober über die Platz- und Fördersummenbilanz der vergangenen zehn Jahre – 42,5 Millionen Euro für 739 Plätze: Landtag: 42 Mio. Euro für Azubi- und Studentenwohnheime.
Quellen
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 20/4836 (1.10.2026): drucksache-20-04836.pdf



