Bild: Der UKSH-Campus Kiel ist ein zentraler Krankenhausstandort der Region. Archivfoto: UKSH, Stabsstelle UEM / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE.
Die medizinische Versorgung rund um Kronshagen wird über mehrere Gebiete und Standorte hinweg organisiert. Arztpraxen vor Ort, Angebote in Kiel und Kliniken im Kreis Rendsburg-Eckernförde gehören für viele Menschen zum selben Versorgungsalltag. Neue Landtagsdaten zeigen dabei unterschiedliche Entwicklungen: In Kiel ist die Zahl der bedarfsplanerischen Hausarztstellen seit 2016 gesunken, im zusammen ausgewiesenen Raum Neumünster/Rendsburg-Eckernförde ist sie gestiegen. Gleichzeitig wurden Krankenhausleistungen in den vergangenen Jahren stärker an einzelnen Standorten gebündelt.
Zwei Planungsräume rund um Kronshagen
Eine klare Zuordnung zu unserer Region ist auf Basis der Daten nur bedingt möglich da Kronshagen zum Kreis Rendsburg-Eckernförde gehört, aber direkt an Kiel grenzt und organisatorisch in diesem Zusammenhang betrachtet werden muss. Die ärztliche Bedarfsplanung arbeitet je nach Fachgruppe mit unterschiedlichen Gebietszuschnitten. Die Landesregierung weist selbst darauf hin, dass diese Planungsbereiche nicht genau mit Kreis- und Stadtgrenzen übereinstimmen.
Für den langfristigen Vergleich fasst die Landtagsantwort Hausarztstellen nach größeren Gebieten zusammen. Gemeint sind Versorgungsanteile aus Zulassungen und Anstellungen, nicht die Zahl einzelner Praxen oder Ärztinnen und Ärzte.
| Gebiet | 2016 | April 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Kiel | 169,25 Stellen | 160,5 Stellen | –8,75 |
| Neumünster/Rendsburg-Eckernförde | 231,75 Stellen | 245,4 Stellen | +13,65 |
| Schleswig-Holstein insgesamt | 1.897,25 Stellen | 1.951,57 Stellen | +54,32 |
Die landesweite Summe ist damit gestiegen, obwohl sich die Entwicklung regional unterscheidet. Die Tabelle sagt jedoch nicht, wie leicht eine Praxis erreichbar ist, ob sie neue Patientinnen und Patienten aufnimmt oder wie lange auf einen Termin gewartet werden muss. Für Kronshagen selbst weist die Landtagsantwort keine eigene Zeitreihe aus.
Keine formale Unterversorgung, aber viele ältere Hausärzte
Nach Einschätzung der Landesregierung besteht landesweit keine festgestellte Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung. Diese formale Bewertung schließt regionale Schwierigkeiten bei Praxisnachfolgen oder beim Zugang zu Terminen nicht aus. Als mögliche Folgen nennt das Land längere Wartezeiten, größere Einzugsbereiche bestehender Praxen und eine höhere Arbeitsbelastung.
Ein Grund für den Handlungsdruck ist die Altersstruktur. Im April 2026 waren 710 von 2.086 erfassten Hausärztinnen und Hausärzten mindestens 60 Jahre alt. Wie viele davon bis 2035 ausscheiden, kann die Landesregierung nicht prognostizieren, weil für selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte kein festes Ruhestandsalter gilt.
Als Gegenmaßnahmen nennt das Land unter anderem die Förderung von Praxisnachfolgen, Medizinische Versorgungszentren, sektorenübergreifende Angebote und digitale Versorgung. Der Versorgungssicherungsfonds hat seit 2018 zahlreiche Modellprojekte unterstützt. Derzeit werden aus Konsolidierungsgründen allerdings keine neuen Anträge angenommen, obwohl die Förderrichtlinie weiter gilt.
61 zusätzliche Studienplätze nur im klinischen Abschnitt
Seit dem Sommersemester 2026 gibt es an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 40 und an der Universität zu Lübeck 21 zusätzliche Studienplätze im klinischen Abschnitt der Humanmedizin. Diese 61 zusätzlichen Studienplätze erhöhen nicht die Zahl der Plätze im ersten Fachsemester. Sie ermöglichen vor allem den Einstieg in einen späteren Studienabschnitt, etwa für Studierende mit Teilstudienplatz oder nach einem Studienbeginn im Ausland.
Eine weitere Ausweitung der Medizin-Studienplätze ist nach Angaben der Landesregierung derzeit weder im vorklinischen noch im klinischen Abschnitt geplant. Ob und wann die zusätzlichen klinischen Plätze die ambulante Versorgung stärken, hängt außerdem von der späteren Fachwahl und dem Ort der Niederlassung ab.
Weniger vollstationäre Betten, mehr Tagesklinikplätze
Auch die Krankenhauslandschaft hat sich bereits vor dem neuen Krankenhausplan verändert. Die Zahl der Plankrankenhäuser in Schleswig-Holstein sank seit 2017 von 92 auf 87. Die Zahl der vollstationären somatischen Planbetten ging von 12.440 auf 11.900 zurück.
Parallel wurden teilstationäre Angebote ausgebaut. In der landesweiten Übersicht stieg die Gesamtzahl der somatischen und psychiatrischen Tagesklinikplätze von 1.686 im Jahr 2016 auf 1.952 im Jahr 2026. Die Entwicklung ist deshalb nicht nur als Abbau zu verstehen. Sie umfasst Schließungen, Verlagerungen, Konzentrationen und neue ambulanznahe oder tagesklinische Angebote.
Was sich zwischen Kiel, Eckernförde und Rendsburg verändert hat
In der näheren Region dokumentiert die Landesregierung mehrere konkrete Veränderungen:
- 2017 wurde die Kinderheilkunde der damaligen imland-Klinik von Eckernförde nach Rendsburg verlagert.
- 2023 folgten die chirurgischen Planbetten sowie Gynäkologie und Geburtshilfe von Eckernförde nach Rendsburg.
- Am Städtischen Krankenhaus Kiel wurde 2023 eine Tagesklinik für Kinderheilkunde neu ausgewiesen.
- In Rendsburg kamen 2023 acht Planbetten für Palliativmedizin hinzu.
- 2024 wurden in Rendsburg eine kinderärztliche Tagesklinik mit zwei Plätzen und ein Angebot zur neurologischen Frührehabilitation ausgewiesen.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Bündelung, dass bestimmte Leistungen nicht mehr an jedem bisherigen Standort vorgehalten werden. Gleichzeitig sollen spezialisierte Teams, Tageskliniken und neue Fachangebote an zentralen Standorten gestärkt werden. Aus den vorliegenden Daten lässt sich nicht ableiten, dass die medizinische Versorgung in Kronshagen aktuell formal gefährdet ist. Sie zeigen aber, dass Erreichbarkeit und Verteilung der Angebote zunehmend regional statt allein kommunal betrachtet werden müssen.
Der nächste Krankenhausplan soll 2027 greifen
Der neue Krankenhausplan des Landes soll sechs Versorgungsregionen nutzen. Welche Klinik künftig welche Behandlungen anbieten und abrechnen darf, soll über Leistungsgruppen entschieden werden. Die strukturellen Voraussetzungen werden geprüft; anschließend sind weitere regionale Beratungen vorgesehen. Wirksam werden sollen die Zuweisungen nach dem bisherigen Zeitplan zum 1. Januar 2027.
Bis dahin bleibt offen, welche konkreten Leistungen im Raum Kiel und Rendsburg an welchen Standorten dauerhaft vorgesehen sind. Die neue Datengrundlage zeigt jedoch schon jetzt zwei parallele Aufgaben: die Nachfolge in der ambulanten Versorgung zu sichern und Krankenhausleistungen so zu ordnen, dass spezialisierte Angebote erreichbar bleiben.
Primärquellen
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Ambulante Gesundheitsversorgung – Teil 1, Drs. 20/4618
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Ambulante Gesundheitsversorgung – Teil 2, Drs. 20/4619
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Entwicklung der stationären Gesundheitsversorgung, Drs. 20/4614
- Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein: Bedarfsplan und Beschlüsse 2026
- Land Schleswig-Holstein: Versorgungssicherungsfonds
- Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein: Zeitplan der Krankenhausreform
Weiterführend: Krankenhausreform: Wie Schleswig-Holstein die Versorgung neu ordnet



