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Gute Sprachkenntnisse erleichtern Kindern den Einstieg in die Schule. Sie helfen beim Lernen, beim Knüpfen von Freundschaften und dabei, sich im Unterricht einzubringen. Schleswig-Holstein will deshalb früher als bisher erkennen, welche Kinder zusätzliche Unterstützung brauchen. Das neue Programm „Entwicklungsfokus Viereinhalb“, kurz EVi, soll Sprachbarrieren rechtzeitig vor der Einschulung abbauen und die Startchancen der Kinder verbessern.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung im Alter von etwa viereinhalb Jahren vor. Wenn Förderbedarf besteht, bleibt damit rund ein Jahr Zeit für gezielte Unterstützung, bevor das Kind eingeschult wird. Die ersten verpflichtenden Feststellungen sollen im Frühjahr 2028 stattfinden. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht; der Landtag kann den Entwurf im weiteren Verfahren verändern.
Frühe Hilfe statt spätes Aufholen
Kinder kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule. Manche wachsen mit mehreren Sprachen auf, andere hatten bislang nur wenig Kontakt zur deutschen Sprache oder benötigen aus anderen Gründen Unterstützung bei ihrer Sprachentwicklung. Wird ein Förderbedarf erst nach der Einschulung erkannt, müssen Kinder gleichzeitig Sprache lernen und dem Unterricht folgen. EVi setzt früher an.
Etwa eineinhalb Jahre vor dem Schulbeginn soll die zuständige Grundschule den Sprachstand feststellen. Die Landesregierung rechnet landesweit mit rund 25.600 Kindern pro Jahr. Die Untersuchung soll nach einheitlichen Standards erfolgen. So soll es nicht vom Wohnort abhängen, ob und wie ein Förderbedarf erkannt wird.
Stellt die Grundschule einen erheblichen Unterstützungsbedarf fest, soll eine zusätzliche Sprachförderung folgen. Ziel ist, dass die Kinder zu Schulbeginn an Gesprächen auf Deutsch teilnehmen und dem Unterricht in der Eingangsphase besser folgen können. Die Förderung soll kindgerecht erfolgen und an die Entwicklung des einzelnen Kindes anknüpfen.
Das Programm erreicht auch Kinder ohne Kitaplatz
Ein wichtiger Teil des Konzepts ist der Anspruch, alle Kinder eines Jahrgangs zu erreichen. Die Grundschule soll deshalb auch Kinder einladen, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Nach Angaben des Landes betrifft das ungefähr zehn Prozent eines Jahrgangs. Gerade für diese Kinder gab es bisher keine durchgehende Entwicklungsbeobachtung in einer Kita.
Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung soll verbindlich sein. Damit will das Land verhindern, dass Unterstützungsbedarf unentdeckt bleibt. Falls eine zusätzliche Förderung notwendig ist, soll die Grundschule sie organisieren und die Eltern über das Ergebnis und die nächsten Schritte informieren.
Kitas und Grundschulen arbeiten enger zusammen
Die Kitas sollen EVi ab dem Kita-Jahr 2027/28 in ihre Entwicklungsbeobachtung aufnehmen. Pädagogische Fachkräfte begleiten die Kinder oft über mehrere Jahre und kennen ihre Stärken und ihren Förderbedarf. Diese Erfahrung soll beim Übergang in die Schule besser genutzt werden.
Die Einrichtungen dokumentieren die Entwicklung nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Dabei bleibt der Blick auf das ganze Kind erhalten: Neben der Sprache gehören soziale Fähigkeiten, Motorik, Mathematik, Musik, Kunst und Naturwissenschaften zur Beobachtung. Für die schulische Entscheidung steht die Sprachentwicklung im Mittelpunkt.
Mit Einwilligung der Eltern kann die Kita ihre Einschätzung an die Grundschule übermitteln. Die Grundschule führt anschließend die standardisierte Sprachstandsfeststellung durch. Das verbindet die längerfristige pädagogische Beobachtung in der Kita mit einem landesweit vergleichbaren Verfahren.
Die zusätzliche Förderung muss nicht zwingend im Schulgebäude stattfinden. Je nach örtlichen Bedingungen kann sie auch in einer Kita angeboten werden. Das gibt Gemeinden und Einrichtungen Spielraum, Wege für die Kinder kurz zu halten und die Förderung in ihren Alltag einzubauen.
Was EVi für Kronshagen bedeutet
In Kronshagen arbeiten Kindertageseinrichtungen in kommunaler, kirchlicher und freier Trägerschaft. Auf schulischer Seite kommt der Grundschule an den Eichen eine zentrale Rolle zu. Für die Kinder kann EVi den Übergang erleichtern, wenn Kitas, Grundschule und Eltern früh zusammenarbeiten und Förderangebote gut aufeinander abstimmen.
Wie die Förderung vor Ort organisiert wird, steht noch nicht fest. Denkbar sind Angebote in der Grundschule oder in Räumen der Kitas. Eine konkrete Planung der Gemeinde ist bislang nicht veröffentlicht. Bis zum vorgesehenen Start bleibt jedoch Zeit, Personal zu qualifizieren, Abläufe zu erproben und Eltern verständlich zu informieren.
Das Land plant zusätzliches Personal
Frühe Förderung braucht Zeit und Fachkräfte. Für die zusätzliche Entwicklungsbeobachtung in den Kitas kalkuliert das Land mit ungefähr drei Fachkrafttagen je Gruppe und Jahr. Dafür sind landesweit jährlich fünf Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel sollen unter anderem die Dokumentation, Gespräche mit Eltern und Schulen sowie Schulungen ermöglichen.
Für die Sprachstandsfeststellungen an den Grundschulen rechnet die Landesregierung mit einem Bedarf von rund 18 Lehrkräftestellen. Hinzu kommen Ressourcen für Koordination und Verwaltung. Für die eigentliche Förderung geht das Land davon aus, dass bei 20 bis 25 Prozent der Kinder Unterstützung nötig sein könnte. Daraus ergibt sich ein landesweiter Bedarf von rund 118 bis 122 Stellen.
Die Zahlen zeigen den Umfang des Vorhabens. Ein Teil der Ressourcen ist bereits vorhanden, über weitere Stellen und Haushaltsmittel muss das Land noch entscheiden. Für den Erfolg wird entscheidend sein, dass die zusätzlichen Aufgaben nicht nur gesetzlich beschrieben, sondern in Kitas und Grundschulen verlässlich finanziert werden.
Eltern bleiben wichtige Partner
Das Verfahren soll Eltern früh einbeziehen. Die Kita bespricht ihre Beobachtungen mit ihnen, die Grundschule informiert über das Ergebnis der Sprachstandsfeststellung und über mögliche Förderangebote. Die pädagogische Einschätzung der Kita darf nur mit Einwilligung der Eltern an die Grundschule weitergegeben werden.
Für die Einladungen plant das Land ein zentrales Verzeichnis der Kinder ab dem vierten Lebensjahr. So sollen auch Familien erreicht werden, deren Kinder keine Kita besuchen. Die Landesregierung hat zugleich Löschfristen und Auskunftsrechte für die gespeicherten Daten vorgesehen.
Der vorgesehene Zeitplan
- Bis Ende des Schuljahres 2027/28: Das Land erprobt EVi weiter an ausgewählten Kitas und Grundschulen.
- Ab Kita-Jahr 2027/28: Öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen sollen EVi verbindlich einsetzen.
- Frühjahr 2028: Die erste landesweite Sprachstandsfeststellung ist geplant.
- Schuljahr 2028/29: EVi soll an allen Grundschulen eingeführt sein.
- Schuljahr 2029/30: Der erste Jahrgang, der das vollständige Verfahren durchlaufen hat, wird eingeschult.
Ein Baustein für gerechtere Bildungschancen
EVi kann Sprachförderung früher, verbindlicher und verlässlicher machen. Der Ansatz nimmt Kinder nicht erst dann in den Blick, wenn Schwierigkeiten im Unterricht sichtbar werden. Er schafft Zeit, um vor der Einschulung gezielt zu unterstützen.
Für Chancengleichheit reicht ein Test allein allerdings nicht. Entscheidend ist die Förderung, die danach folgt: gut ausgebildete Fachkräfte, ausreichend Zeit und eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen werden, kann EVi Kindern unabhängig von Herkunft, Familiensprache oder bisherigem Betreuungsweg einen besseren Start in die Schule ermöglichen.
Quellen
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Gesetzentwurf zur Sprachentwicklung und Sprachförderung, Drucksache 20/4654 vom 23. Juli 2026
- Bildungs- und Sozialministerium Schleswig-Holstein: Programm „Entwicklungsfokus Viereinhalb“, 1. April 2026
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Kleine Anfrage und Antwort zu EVi, Drucksache 20/4463 vom 1. Juni 2026
- Gemeinde Kronshagen: Kindertageseinrichtungen
- Gemeinde Kronshagen: Schulen in Kronshagen






