Rund um den Schrevenpark gelten ab 1. August 2026 in den neuen Parkzonen S-1 und S-2 andere Regeln. Wer dort nicht wohnt, darf in entsprechend beschilderten Bereichen während der angegebenen Zeiten grundsätzlich höchstens vier Stunden mit Parkscheibe stehen.
Vier Stunden mit Parkscheibe
Die Beschränkung gilt nach Angaben der Stadt dort, wo sie ausgeschildert ist – in der Regel montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr. Außerhalb der auf den Schildern genannten Zeiten ist längeres Parken bis zum nächsten Beschränkungszeitraum möglich. An Wochenenden ist das Parken nach der städtischen Erläuterung grundsätzlich bis Montag, 8 Uhr, frei. Entscheidend bleibt immer die Beschilderung vor Ort.
Das betrifft auch Pendler aus Kronshagen
Wer in Kronshagen wohnt und im Bereich Schrevenpark arbeitet oder länger zu Besuch ist, gilt dort als gebietsfremd. Ohne passenden Bewohnerparkausweis ist während der beschilderten Zeiten nach vier Stunden Schluss. Für einen längeren Arbeitstag muss das Auto außerhalb der Bewohnerparkzone abgestellt oder der letzte Abschnitt mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden.
Ein Bewohnerparkausweis erlaubt längeres Parken nur dort, wo die Beschilderung den Ausweis der jeweiligen Zone ausdrücklich freistellt. Einen Anspruch auf einen freien Stellplatz gibt es auch mit Ausweis nicht.
Ausnahmen und Übergänge
- Die Regelung gilt erst, wenn eine Zone vollständig beschildert ist. Die Stadt will den Start zusätzlich auf Plakaten in den Straßen ankündigen.
- Der Westring zwischen Eckernförder Straße und Gutenbergstraße wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten beschildert.
- Auf dem Mittelstreifen der Eckernförder Straße zwischen Arndtplatz und Metzstraße gelten – wo entsprechend ausgeschildert – sowohl S-1- als auch S-2-Ausweise.
- Die Schrägparkplätze auf dem Mittelstreifen des Hasseldieksdammer Wegs bleiben vorerst regelungsfrei.
Servicetipp: Vor der Fahrt die konkrete Straße im Online-Stadtplan der Stadt prüfen und vor Ort auf die neuen Schilder achten.
Quelle: Landeshauptstadt Kiel – Parkzonen für Bewohnerinnen und Bewohner






